Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: @Maya

der mit dem Wolf tanzt, Thursday, 04.10.2001, 17:20 (vor 8451 Tagen) @ Mr. D

Als Antwort auf: Re: @Maya von Mr. D am 04. Oktober 2001 14:15:11:

Schon mal was von verfassungswidrigem Verfassungsrecht gehört?
Das ist bei Art.12a Abs.1 GG definitiv gegeben, da er den höherrangigen Art. 3 Abs. 2 GG verletzt.

*** Ich habe es ja nun zu Genüge dargelegt, warum ich diese Meinung nicht teile. Du hast kein einziges fachliches Argument genannt, warum Art. 12a Abs. 1 GG keine verfassungsgemässe verfassungimamente Schranke des Art. 3 GG darstellt.

der mit dem Wolf tanzt


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