Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Soll das ein Witz sein ?

Jörg, Thursday, 04.10.2001, 20:53 (vor 8451 Tagen) @ Blödmann, weil Schwanzträger

Als Antwort auf: Soll das ein Witz sein ? von Blödmann, weil Schwanzträger am 04. Oktober 2001 16:02:59:

Das ist hier vor kurzem schonmal Thema gewesen. Für die, die diesen Text
noch nicht kennen, habe ich ihn hier nochmal hineinkopiert. Übrigens: Ich
persönlich halte das Ganze für eine gutgemachte Satire, die einer gewissen
Komik nicht entbehrt. Allerdings: Daß dieser Text ein bezeichnendes Licht
auf die gegenwärtige Situation wirft, kann man wohl tatsächlich nicht
leugnen.

Gruß, Jörg

<hr>

Der Zivildienst soll ja jetzt geändert werden. Er soll den geänderten
gesellschaftlichen Bedingungen angepaßt werden. Es soll nicht mehr wie
bisher ein anonymer Dienst in irgendwelchen Institutionen stattfinden, mit
dem wir Frauen uns nie richtig identifiziern konnten. Wir wußten zwar schon
immer, daß die Männerdienstpflicht uns Frauen dient. Aber wir haben dies
nie direkt erleben können, quasi „körperlich spüren“ können. Auch die
dienstpflichtigen Männer leisteten ihren Dienst „entfremdet“, sie haben den
eigentlichen Sinn ihres Dienstes nie richtig erfahren können. Deshalb soll
ein direkter „Frauendienst“ eingeführt werden, der den anonymen Zivildienst
ablösen soll. Uns schwebt folgendes vor: Männer, die keinen Waffendienst
leisten wollen, leisten in Zukunft diesen neuen „Frauendienst“. Bestimmte
Frauen-Gruppen bekommen ein einklagbares, garantiertes Recht auf Frauen-
dienstleistende: Alleinerziehende, Geschiedene, Witwen, Studentinnen und
sonstige benachteiligte Frauen (im Grunde also fast alle Frauen). Jeder
dienstpflichtige Mann, der den Waffendienst aus gewissen Gründen verweigert,
wird einer solchen Frau zugeteilt. Organisatorisch wird dies von den
Musterungsbehörden, den Kreiswehrersatzämtern und dem neu gestalteten BAZ
geleistet. Das BAZ bekommt deshalb auch einen neuen Namen und heißt
zukünftig BAFD (= Bundesamt für Frauendienst). Die Dauer des Frauendienstes
wird alle zwei Jahre neu festgelegt und ergibt sich mathematisch aus der
Anzahl der nachfragenden Frauen auf der einen Seite und dem Angebot an
dienstpflichtigen Männern auf der anderen Seite. Obwohl das gegenwärtige
Zivildienst-Recht im großen und ganzen auf den neuen Frauendienst übertrag-
bar ist, müssen dennoch einige Punkte neu geregelt werden. Der Teufel sitzt
wie so oft im Detail. Insbesondere das Beschwerde-Recht, auch des
dienstpflichtigen Mannes, muß ausgestaltet werden. Denn aller Grundrechte
soll er nicht verlustig gehen, wir leben schließlich im 21. Jahrhundert. Er
soll ein Beschwerde-Recht erhalten. Umgekehrt muß natürlich auch die Frau
Rechte bekommen, z.B. das Recht, einen Dienstpflichtigen abzulehnen, wenn er
den Erwartungen nicht entspricht. Ein Züchtigungsrecht ist unserer Meinung
nach nicht zeitgemäß und widerspricht der Würde des dienstpflichtigen
Mannes, die unantastbar ist. Wie stellt ihr euch vor, daß man der sexuellen
Belästigung der berechtigten Frauen durch ihren Frauendienstleistenden
vorbeugen könnte ? Durch Verschärfung der einschlägigen Gesetze ? Wie könnte
man eventuelle Renitenz in den Griff bekommen ? Durch Erhöhung der 5 Jahre
Gefängnis auf z.B. 10 Jahre ? Fragen über Fragen...


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