Feminismus - mal gesetzlich betrachtet.
Der etablierte Staatsfeminismus verstößt gegen Grund- und Menschenrechte - sei es bei Ungleichbehandlung wie Girlsday oder Wehrpflicht, zu der Frauen dürfen, aber Männer müssen, sei es die Frauenquote oder das einseitig interpretierte Gewaltschutzgesetz oder das widerrechtliche und gewaltsame Entreißen einer Vater-Kind beziehung oder versuchte Deckung der Straftat Kindesunterschiebung. Da ich nun immer wieder feststelle, wie schwer es ist, gegen diese Grundgesetzwidrige Lobby vorzugehen, habe ich mir über die andere Alternative und deren Legitimität Gedanken gemacht.
Was sagt das Grundgesetz zu dieser undemokratischen Verhaltensweise und die Zielsetzungen der Feministen, die Männer immer weiter zu entrechten? Wie darf man dagagen vorgehen?
Art. 20. [Bundesstaatliche Verfassung; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) 1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4)Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Dies sollten wir nicht vergessen!
Gruß,
Magnus, der mit dem kurzen Zeigefinger!