Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr

Odin, Wednesday, 09.03.2005, 13:53 (vor 7590 Tagen)

Unschuldiger saß im Gefängnis
Rosenheim (je) - Mit einem glatten Freispruch und einer Entschädigung für die halbjährige Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim endete eine dreitägige Verhandlung vor dem Rosenheimer Schöffengericht gegen einen 29-jährigen in Rosenheim wohnenden Elektriker.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, seine hochschwangere Ehefrau mehrmals brutal geohrfeigt und anschließend vergewaltigt zu haben.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Steffen Ufer, der den Fall erst kurz vor der Hauptverhandlung übernommen hatte, war von Anfang an überzeugt, dass sein Mandant unschuldig sei und die Anzeige ein Racheakt der betrogenen Ehefrau sei. So stellte er bereits am ersten Verhandlungstag einen Antrag auf Haftentlassung seines Mandanten, da der Ermittlungsrichter seinerzeit «mit der angeordneten Untersuchungshaft über das Ziel hinaus geschossen» sei. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Heinrich Loeber lehnte den Antrag nach kurzer Beratung vorerst ab.

Vieles an diesem Verfahren erschien seltsam. So widersprachen sich die Aussagen der Zeugen und waren deshalb wenig hilfreich für die Wahrheitsfindung. So beschrieb die Freundin der Ehefrau den Angeklagten als bösartig und brutal, deutete aber auf Nachfrage des Gerichtes an, dass sie «die Geschichte von der Vergewaltigung», die ihr die Freundin erzählt habe, nicht ganz geglaubt hätte.

Eine andere Zeugin, die sich als Ursache der zerrütteten Ehe des Angeklagten offenbarte, nannte den Angeklagten einen lieben, rücksichtsvollen Menschen, der keineswegs jemanden brutal schlagen könne.

Patientin erwähnte Vergewaltigung nicht

Aufschlussreich hingegen waren die Aussagen des Frauenarztes und dessen Urlaubsvertreterin, welche die «vergewaltigte Ehefrau» wenige Tage vor und nach dem Vorfall im Rahmen der routinemäßigen Schwangerschaftsuntersuchungen konsultierte. Beide Ärzte sagten aus, dass Frau S. dabei nichts von einer Vergewaltigung erwähnt hätte und dass auch die ärztlichen Untersuchungen keine Spuren einer Blutung gezeigt hätten.

Bei der Anzeige und ersten Befragung durch die Polizei hatte Frau S. jedoch ausgesagt, dass sie nach der Vergewaltigung geblutet habe und Blutstropfen auf der Couch, auf der sich der Vorfall ereignet habe, noch sichtbar seien; Grund genug, die «Blutflecken» durch einen Sachverständigen analysieren zu lassen.

Noch dubioser wurde die Angelegenheit, da Frau S. behauptete, sie habe des Vorfalles wegen und auf Anraten ihrer Freundin im Rosenheimer Klinikum vorgesprochen. Trotz intensiver Recherchen der Kriminalpolizei waren im Klinikum keinerlei Aufzeichnungen über den Besuch von Frau S. vorzufinden.

Auch keiner der befragten Ärzte erinnerte sich an deren Besuch. Einzig eine Vertretungsärztin konnte nicht befragt werden, da sie gerade ihren Urlaub im Ausland verbrachte. Um jeden Zweifel auszuschließen, stellte die Staatsanwaltschaft den Antrag, die Verhandlung zu vertagen, um besagte Ärztin befragen zu können.

Dem nunmehr erneut von der Verteidigung gestellten Antrag auf Haftentlassung entsprach diesmal das Gericht und machte dem Angeklagten zur Auflage, sich bis zum nächsten, dritten Verhandlungstermin zweimal wöchentlich bei der zuständigen Polizei zu melden.

Couch als Tatort war längst nicht mehr da

Zwischenzeitlich erteilte das Gericht Anweisung, den «Werdegang» der ominösen Couch, auf der nach Angaben von Frau S. die Vergewaltigung stattgefunden haben solle, nochmals näher unter die Lupe zu nehmen. Dabei stellte sich heraus, dass diese zum Zeitpunkt der angeblichen Vergewaltigung gar nicht mehr in der Wohnung der Klägerin gewesen war, sondern einige Tage vorher an einen Nachbarn verkauft wurde. Die vom Sachverständigen analysierte Couch war eine andere. Auch die Befragung der aus dem Urlaub zurückgekehrten Ärztin verlief negativ.

Am Ende des dritten Verhandlungstages erwiesen sich die schweren Anschuldigungen von Frau S. als haltlos und sowohl das Gericht als auch der Vertreter der Anklage sprachen den Angeklagten vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

OVB

Re: Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr

Christian, Wednesday, 09.03.2005, 14:09 (vor 7590 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr von Odin am 09. März 2005 11:53:19:

Es ist natürlich der schwere Straftatbestand der Freiheitsberaubung, der vorsätzlichen Falschbeschuldigung, der Nötigung, der psychischen und seelischen Körperverletzung und der Rufmord durch diese Frau erfüllt!
Ich würde diese Frau zu 5 Jahren Gefängnis verurteilen ohne Bewährung!
Bin gespannt, was diese Frau tatsächlich an Verurteilung bekommt!

Re: Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr

Sven74, Wednesday, 09.03.2005, 14:33 (vor 7590 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr von Christian am 09. März 2005 12:09:05:

Es ist natürlich der schwere Straftatbestand der Freiheitsberaubung, der vorsätzlichen Falschbeschuldigung, der Nötigung, der psychischen und seelischen Körperverletzung und der Rufmord durch diese Frau erfüllt!
Ich würde diese Frau zu 5 Jahren Gefängnis verurteilen ohne Bewährung!
Bin gespannt, was diese Frau tatsächlich an Verurteilung bekommt!

Ich habe nur einmal vor einigen Jahren ein Filmbeispiel in "Ehen vor Gericht" gesehen, indem die Täterinnen wirklich richtig bestraft wurden.

Inhalt sinngemäß: Mann betrügt Ehefrau und seine Geliebte mit einer dritten Frau. Die Freundin heckt mit der Ehefrau einen perversen Racheplan aus und die beiden Frauen inszinieren eine fingierte Vergewaltigung.

Der Mann sitzt monatelag in U-Haft und vor Gericht sagt die Freundin als Zeuge gegen ihn aus. Die Ehefrau verweigert die Aussage (darf sie ja als Ehefrau). Während des Prozesses flehte der Mann seine Frau an die Wahrheit zu sagen (auch der Kinder wegen). Dann kippte díe Ehefrau um und deckte den ganzen Betrug auf.

Urteile:

1. Mann Freispruch

2. Ehefrau: Bewährungsstrafte + Aberkennung der Unterhaltszahlungen (die eigentliche Strafe).

3. Freundin und Haupttäterin: mehrere Jahre Knast OHNE Bewährung.

Seit diesem Fall, der auf tatsächlichen Begebenheiten beruhen sollte, habe ich nie wieder von einer "echten" Bestrafung der Übeltäterinnen gehört.

In diesem Fall meine Einschätzung:

1. Die Frau wird irgendwie unzurechnungsfähig erklärt, also null Strafe.

2. Evtl. eine Geldstrafe

3. Mit viel Glück eine Bewährungsstafte

4. Eine echte Strafe = Knast, kaum denkbar

Sven74

Re: Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr

Krischan, Wednesday, 09.03.2005, 22:49 (vor 7590 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr von Christian am 09. März 2005 12:09:05:

Bin gespannt, was diese Frau tatsächlich an Verurteilung bekommt!

Nix wird sie bekommen. Sie ist schwanger und hat sich um ihr Kind zu kümmern. Ein Mann, zudem einer der seine Frau, die Mutter des Kindes, betrügt, ist natürlich nicht imstande, ein Kind großzuziehen. Auch nach dem Abstillen nicht. Außerdem ist sie ein Opfer des Seitensprungs und hat somit jedes Recht, seine Zukunft zu zerstören.

Kr.

Re:Wer einen Leserbrief an das OVB schicken will...

Christian, Wednesday, 09.03.2005, 14:34 (vor 7590 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr von Odin am 09. März 2005 11:53:19:

Betreff:Unschuldiger saß im Gefängnis

Emailadresse: redaktion@ovb.net

Re: Fragen zur Justiz!

Christian, Wednesday, 09.03.2005, 15:05 (vor 7590 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr von Odin am 09. März 2005 11:53:19:

1. Würde die Justiz die Beweislast umkehren, wenn die Frau einen Richter, Politiker, Staatanwalt der Vergewaltigung bezichtigt hätte?

2. Würde die Justiz sauberer recherchieren wenn es um beschuldigte Richter, Staatsanwälte, Politiker gehen würde?

3. Würden Richter, Staatsanwalt, Politiker usw. in Untersuchungshaft kommen wenn sie der Vergewaltigung bezichtigt werden?

4. Kann man schon durch einfache Vergewaltigungsbehauptung in Untersuchungshaft kommen weil die Justiz einfach Blind der Frau glaubt?

5. Hat die Justiz eine volle Mitschuld an der Freiheitsberaubung, weil die Jusitz einfach Blind der Frau geglaubt hatte?

Re: Fragen zur Justiz!

Sven74, Wednesday, 09.03.2005, 15:19 (vor 7590 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Fragen zur Justiz! von Christian am 09. März 2005 13:05:56:

1. Würde die Justiz die Beweislast umkehren, wenn die Frau einen Richter, Politiker, Staatanwalt der Vergewaltigung bezichtigt hätte?
2. Würde die Justiz sauberer recherchieren wenn es um beschuldigte Richter, Staatsanwälte, Politiker gehen würde?
3. Würden Richter, Staatsanwalt, Politiker usw. in Untersuchungshaft kommen wenn sie der Vergewaltigung bezichtigt werden?
4. Kann man schon durch einfache Vergewaltigungsbehauptung in Untersuchungshaft kommen weil die Justiz einfach Blind der Frau glaubt?
5. Hat die Justiz eine volle Mitschuld an der Freiheitsberaubung, weil die Jusitz einfach Blind der Frau geglaubt hatte?

Auch Richter und Polizisten sind vor falschen Beschuldigungen und Untersuchungshaft nicht sicher.

Gab es letztes Jahr mal einen Bericht bei Fliege. Der Richter hat glaube ich sogar ein Auge verloren. Und der Frau ist natürlich nichts passiert = unzurechungsfähig.

Sven74

Re: Fragen zur Justiz!

Christian, Wednesday, 09.03.2005, 15:31 (vor 7590 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: Re: Fragen zur Justiz! von Sven74 am 09. März 2005 13:19:22:

Manche Frauen sind eine tickende Zeitbombe gegen Männer und es ist nur eine Frage der Zeit wann die Zeitbombe gegen Mann gezündet und Mann vernichtet wird!

Re: Fragen zur Justiz!

Mister Z, Wednesday, 09.03.2005, 15:32 (vor 7590 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Fragen zur Justiz! von Christian am 09. März 2005 13:05:56:

1. Würde die Justiz die Beweislast umkehren, wenn die Frau einen Richter, Politiker, Staatanwalt der Vergewaltigung bezichtigt hätte?
2. Würde die Justiz sauberer recherchieren wenn es um beschuldigte Richter, Staatsanwälte, Politiker gehen würde?
3. Würden Richter, Staatsanwalt, Politiker usw. in Untersuchungshaft kommen wenn sie der Vergewaltigung bezichtigt werden?
4. Kann man schon durch einfache Vergewaltigungsbehauptung in Untersuchungshaft kommen weil die Justiz einfach Blind der Frau glaubt?
5. Hat die Justiz eine volle Mitschuld an der Freiheitsberaubung, weil die Jusitz einfach Blind der Frau geglaubt hatte?

Ach Christian

Deine Fragen lassen sich in einer Frage zusammenfassen:

Ist die Umkehr der Beweislast eines Rechtsstaates würdig bzw. wem nützt diese?

Re: Fragen zur Justiz!

Christian, Wednesday, 09.03.2005, 15:39 (vor 7590 Tagen) @ Mister Z

Als Antwort auf: Re: Fragen zur Justiz! von Mister Z am 09. März 2005 13:32:34:

Deine Fragen lassen sich in einer Frage zusammenfassen:
Ist die Umkehr der Beweislast eines Rechtsstaates würdig bzw. wem nützt diese?

Stell deine Frage mal einen Laien und der wird dich Fragen "Wie meinst Du das?"
Meine Fragen dagegen sind Idiotensicher :-)

Re: Fragen zur Justiz!

Mister Z, Wednesday, 09.03.2005, 15:44 (vor 7590 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Fragen zur Justiz! von Christian am 09. März 2005 13:39:11:

Deine Fragen lassen sich in einer Frage zusammenfassen:
Ist die Umkehr der Beweislast eines Rechtsstaates würdig bzw. wem nützt diese?

Stell deine Frage mal einen Laien und der wird dich Fragen "Wie meinst Du das?"
Meine Fragen dagegen sind Idiotensicher :-)

Also bitte, Deine Fragen verwirren den Gesprächspartner nur bis dieser sich genervt abwendet. Besser eine einzige fokussierte Frage. Zuvor erklärst Du ihm kurz was Umkehr der Beweislast bedeutet und dann die Frage. Jeder der noch halbwegs seine Tassen im Schrank hat wirds kapieren. Dann gibt es kein Entrinnen, und wieder ein Mitstreiter mehr!

Mister Z

Re: Fragen zur Justiz!

Christian, Wednesday, 09.03.2005, 18:29 (vor 7590 Tagen) @ Mister Z

Als Antwort auf: Re: Fragen zur Justiz! von Mister Z am 09. März 2005 13:44:13:

Deine Fragen lassen sich in einer Frage zusammenfassen:
Ist die Umkehr der Beweislast eines Rechtsstaates würdig bzw. wem nützt diese?

Stell deine Frage mal einen Laien und der wird dich Fragen "Wie meinst Du das?"
Meine Fragen dagegen sind Idiotensicher :-)

Also bitte, Deine Fragen verwirren den Gesprächspartner nur bis dieser sich genervt abwendet. Besser eine einzige fokussierte Frage. Zuvor erklärst Du ihm kurz was Umkehr der Beweislast bedeutet und dann die Frage. Jeder der noch halbwegs seine Tassen im Schrank hat wirds kapieren. Dann gibt es kein Entrinnen, und wieder ein Mitstreiter mehr!
Mister Z

Hab deine Frage im Leserbrief eingebunden :-)

Re: Bestrafung von Falschaussagen

Peter, Wednesday, 09.03.2005, 17:43 (vor 7590 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Ein paar Duzend Beweise und schon ist man frei - nach einem halben Jahr von Odin am 09. März 2005 11:53:19:

Sowas zu lesen tut weh. Was kann man dagegen tun?
Vielleicht sollte die Staatsanwalt verpflichtet sein, im Falle eines glatten Freispruchs (nicht nur aus Mangel an Beweisen) Ermittlungen gegen die Belastungszeugen aufzunehmen. Fuer eine Verurteilung muesste man ihnen beweisen, dass sie wissentlich falsch ausgesagt haben, was nicht einfach ist, aber dieses Delikt wiegt fuer mich so schwer, dass man diesen Fall nicht mit dem Freispruch beenden sollte. Kennt sich her jemand besser im Rechtssystem aus, und weiss, wie solche Delikte laut Gesetz verfolgt werden sollten und wie hoch sie bestraft werden koennen. (Die Praxis sieht dann noch mal anders aus, dafuer braeuchte man dann auch politischen Druck.)

Gruss,

Peter

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