Bürger dürfen Akten einsehen!
Andreas, Sunday, 13.03.2005, 22:53 (vor 7586 Tagen)
Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, ob man diese neue Bestimmung nutzen kann. Z.B. um festzustellen, was Frauenbeauftragten eigentlich den ganzen Tag so treiben - vor allem, welche Kosten durch diesen Förderungsunfug eigentlich entstehen. Das sieht interessant aus.
Re: Bürger dürfen Akten einsehen!
Eugen Prinz, Sunday, 13.03.2005, 23:08 (vor 7586 Tagen) @ Andreas
Als Antwort auf: Bürger dürfen Akten einsehen! von Andreas am 13. März 2005 20:53:34:
Hallo zusammen,
ich frage mich gerade, ob man diese neue Bestimmung nutzen kann. Z.B. um festzustellen, was Frauenbeauftragten eigentlich den ganzen Tag so treiben - vor allem, welche Kosten durch diesen Förderungsunfug eigentlich entstehen. Das sieht interessant aus.
Hallo Andreas,
Ein sehr konstruktiver Vorschlag - auch wenn er sich letztlich ein ganz klein wenig destruktiv auswirken sollte 
Derzeit ist offenbar nur von Bundesbehörden die Rede. Die Femischnattern sind aber häufig städtische Angestellte. Weiß nicht, wie es da ist. Aber ich kenne einen Verein, der gewiss ein begründetes Interesse anmelden könnte, Akteneinsicht zu bekommen.
Und ich kenne Institutionen, die da ebenfalls begründetes Interesse haben sollten, der Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe, der Bund der Steuerzahler und natürlich - ehe ichs vergesse - Amnesty International 
Gruß von Eugen
Re: Bürger dürfen Akten einsehen!
Andreas, Monday, 14.03.2005, 01:03 (vor 7586 Tagen) @ Eugen Prinz
Als Antwort auf: Re: Bürger dürfen Akten einsehen! von Eugen Prinz am 13. März 2005 21:08:53:
Hallo Andreas,
Ein sehr konstruktiver Vorschlag - auch wenn er sich letztlich ein ganz klein wenig destruktiv auswirken sollte
Derzeit ist offenbar nur von Bundesbehörden die Rede. Die Femischnattern sind aber häufig städtische Angestellte. Weiß nicht, wie es da ist. Aber ich kenne einen Verein, der gewiss ein begründetes Interesse anmelden könnte, Akteneinsicht zu bekommen.
Ich denke mal, dieser von Dir erwähnte Verein hätte wahrscheinlich schon mit der Akteneinsicht beim Bundesfrauenministerium einiges zu tun...Und ich möchte mal nicht wissen, was da so alles an Geldverschwendung zum Vorschein kommt...Wir sollten das nicht aus den Augen verlieren. 
Gruß
Andreas
Re: Bürger dürfen Akten einsehen!
Wodan, Monday, 14.03.2005, 01:21 (vor 7586 Tagen) @ Andreas
Als Antwort auf: Re: Bürger dürfen Akten einsehen! von Andreas am 13. März 2005 23:03:16:
Hallo Andreas,
Ein sehr konstruktiver Vorschlag - auch wenn er sich letztlich ein ganz klein wenig destruktiv auswirken sollte
Derzeit ist offenbar nur von Bundesbehörden die Rede. Die Femischnattern sind aber häufig städtische Angestellte. Weiß nicht, wie es da ist. Aber ich kenne einen Verein, der gewiss ein begründetes Interesse anmelden könnte, Akteneinsicht zu bekommen.
Ich denke mal, dieser von Dir erwähnte Verein hätte wahrscheinlich schon mit der Akteneinsicht beim Bundesfrauenministerium einiges zu tun...Und ich möchte mal nicht wissen, was da so alles an Geldverschwendung zum Vorschein kommt...Wir sollten das nicht aus den Augen verlieren.
Gruß
Andreas
Auf gar keinen Fall. Und auch das Antidiskriminierungsgesetz wörtlich nehmen! Klagen gegen diverse Parkhausbetreiber, gegen die BfA etc. Es gibt da genug Möglichkeiten.
Gruß
Wodan
Re: Bürger dürfen Akten einsehen!
Eugen Prinz, Monday, 14.03.2005, 01:32 (vor 7586 Tagen) @ Wodan
Als Antwort auf: Re: Bürger dürfen Akten einsehen! von Wodan am 13. März 2005 23:21:02:
Auf gar keinen Fall. Und auch das Antidiskriminierungsgesetz wörtlich nehmen! Klagen gegen diverse Parkhausbetreiber, gegen die BfA etc. Es gibt da genug Möglichkeiten.
Gruß
Wodan
BfA ...
was sagst du da?
weißt du was Neues?
Lass hören,
Gruß von Eugen
Re: Bürger dürfen Akten einsehen!
Wodan, Monday, 14.03.2005, 01:38 (vor 7586 Tagen) @ Eugen Prinz
Als Antwort auf: Re: Bürger dürfen Akten einsehen! von Eugen Prinz am 13. März 2005 23:32:27:
>Auf gar keinen Fall. Und auch das Antidiskriminierungsgesetz wörtlich nehmen! Klagen gegen diverse Parkhausbetreiber, gegen die BfA etc. Es gibt da genug Möglichkeiten.
Gruß
Wodan[/i]
BfA ...
was sagst du da?
weißt du was Neues?
Lass hören,
Gruß von Eugen
Ich einem Formular zur Anrechnung von Erziehungszeiten (Erläuterungen V810)stolperte ich über folgende Formulierung:
Lassen sich überwiegende Erziehungszeiten eines Elternteils objektiv nicht feststellen, sind die Erziehungszeiten bei der Mutter anzurechnen.
Gruß
Wodan
Re: Bürger dürfen Akten einsehen!
Eugen Prinz, Monday, 14.03.2005, 01:48 (vor 7586 Tagen) @ Wodan
Als Antwort auf: Re: Bürger dürfen Akten einsehen! von Wodan am 13. März 2005 23:38:58:
Ich einem Formular zur Anrechnung von Erziehungszeiten (Erläuterungen V810)stolperte ich über folgende Formulierung:
Lassen sich überwiegende Erziehungszeiten eines Elternteils objektiv nicht feststellen, sind die Erziehungszeiten bei der Mutter anzurechnen.
Gruß
Wodan
Aber das ist ein eindeutiger Verstoß gegen gender-mainstreaming. "...sind die Erziehungszeiten hälftig anzurechnen" müsste es heißen. Da müssen wir dran bleiben.
Gruß und gute Nacht von Eugen