Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Stalking

Nikos, Tuesday, 15.03.2005, 13:04 (vor 7584 Tagen)

Hallo.

Habe eine Frage:

Kann ich als Stalker bezeichnet werden, wenn meine Ex den Umgang zum gemeinsamen Kind vereitelt und ich sie dann anrufe, um den Grund zu erfahren? Und ist es umgekehrt auch Stalking, wenn die Frau anfurt, um sich darueber zu beschweren, dass der Unterhalt immer noch nicht ueberwiesen worden ist?

Was meint Ihr?

Nikos

Re: Stalking

blendlampe, Tuesday, 15.03.2005, 13:41 (vor 7584 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Stalking von Nikos am 15. März 2005 11:04:56:

Kann ich als Stalker bezeichnet werden, wenn meine Ex den Umgang zum gemeinsamen Kind vereitelt und ich sie dann anrufe, um den Grund zu erfahren? Und ist es umgekehrt auch Stalking, wenn die Frau anfurt, um sich darueber zu beschweren, dass der Unterhalt immer noch nicht ueberwiesen worden ist?

In meinem Fall hat mich das Jugendamt als Belästiger bezeichnet, weil ich alle 14 Tage meine Ex angerufen habe (sie legte immer sofort auf). Sie verweigert bis heute meinen Kontakt zu unserem Kind. Der Richter meinte ein Jahr später im Verfahren zum Umgangsrecht, ich hätte mich ja nicht sehr um Umgang bemüht.

Die klassischen Double-Blind Messages Feministischer Denke deutscher Prägung. Spring in den See, rette das Kind und wirst wegen "baden verboten" und "exhibitionistische Handlungen" angezeigt. Rette es nicht und du wirst wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt.

Es wird immer doller!

Sinnvolles Pseudonym, Tuesday, 15.03.2005, 14:02 (vor 7584 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Stalking von blendlampe am 15. März 2005 11:41:10:

In meinem Fall hat mich das Jugendamt als Belästiger bezeichnet, weil ich alle 14 Tage meine Ex angerufen habe (sie legte immer sofort auf). Sie verweigert bis heute meinen Kontakt zu unserem Kind. Der Richter meinte ein Jahr später im Verfahren zum Umgangsrecht, ich hätte mich ja nicht sehr um Umgang bemüht.

Da fragt man sich nur: Warum merkt das eigentlich keiner?

Ist in diesem unserem Lande der gesunde Menschenverstand mittlerweile völlig abgeschafft?

kann ja wohl nur ein witz sein...

Magnus, Tuesday, 15.03.2005, 14:03 (vor 7584 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Re: Stalking von blendlampe am 15. März 2005 11:41:10:

In meinem Fall hat mich das Jugendamt als Belästiger bezeichnet, weil ich alle 14 Tage meine Ex angerufen habe (sie legte immer sofort auf). Sie verweigert bis heute meinen Kontakt zu unserem Kind. Der Richter meinte ein Jahr später im Verfahren zum Umgangsrecht, ich hätte mich ja nicht sehr um Umgang bemüht.
[quote]Die klassischen Double-Blind Messages Feministischer Denke deutscher Prägung. Spring in den See, rette das Kind und wirst wegen "baden verboten" und "exhibitionistische Handlungen" angezeigt. Rette es nicht und du wirst wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt.
[/quote]

Da wundert man sich, dass es zu so wenig Eskalationen nach der Art "Falling Down" kommt, in diesem Staat.

Magnus

Re: Stalking

Wodan, Tuesday, 15.03.2005, 16:03 (vor 7584 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Stalking von Nikos am 15. März 2005 11:04:56:

Hallo.
Habe eine Frage:
Kann ich als Stalker bezeichnet werden, wenn meine Ex den Umgang zum gemeinsamen Kind vereitelt und ich sie dann anrufe, um den Grund zu erfahren? Und ist es umgekehrt auch Stalking, wenn die Frau anfurt, um sich darueber zu beschweren, dass der Unterhalt immer noch nicht ueberwiesen worden ist?
Was meint Ihr?
Nikos

Du bist lustig. Natürlich bist Du dann ein Stalker. Das ist doch der Sinn des geplanten Gesetzes! Die Ex soll endlich Ruhe haben vor Dir und ihr Umgangsboykott effektiver unterstützt werden können.
nein, wenn sie wg. Unterhalt anruft, dann ist das natürlich was anderes. Aber enpfehlendwerter ist natürlich, daß sie in Zukunft sofort Klage einreicht!
Kapiert?
Gruß
Wodan

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