Re: Stalking
Als Antwort auf: Stalking von Nikos am 15. März 2005 11:04:56:
Hallo.
Habe eine Frage:
Kann ich als Stalker bezeichnet werden, wenn meine Ex den Umgang zum gemeinsamen Kind vereitelt und ich sie dann anrufe, um den Grund zu erfahren? Und ist es umgekehrt auch Stalking, wenn die Frau anfurt, um sich darueber zu beschweren, dass der Unterhalt immer noch nicht ueberwiesen worden ist?
Was meint Ihr?
Nikos
Du bist lustig. Natürlich bist Du dann ein Stalker. Das ist doch der Sinn des geplanten Gesetzes! Die Ex soll endlich Ruhe haben vor Dir und ihr Umgangsboykott effektiver unterstützt werden können.
nein, wenn sie wg. Unterhalt anruft, dann ist das natürlich was anderes. Aber enpfehlendwerter ist natürlich, daß sie in Zukunft sofort Klage einreicht!
Kapiert?
Gruß
Wodan
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Nikos,
15.03.2005, 13:04
- Re: Stalking -
blendlampe,
15.03.2005, 13:41
- Es wird immer doller! - Sinnvolles Pseudonym, 15.03.2005, 14:02
- kann ja wohl nur ein witz sein... - Magnus, 15.03.2005, 14:03
- Re: Stalking - Wodan, 15.03.2005, 16:03
- Re: Stalking -
blendlampe,
15.03.2005, 13:41