Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten

Martin, Tuesday, 15.03.2005, 18:16 (vor 7584 Tagen)

Hallo allerseits,
meine zukünftige Ex war als meine Frau privat krankenversichert und, weil ich Beamter bin, beihilfeberechtigt. Geschieden ist sie nicht mehr beihilfeberechtigt, aber die gesetzliche Krankenversicherung nimmt sie nicht, da sie über 20 Jahre in der privaten KV war. Sie hat kein Einkommen und kann auch keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, weil 1. krank und 2. über 50 findet sie eh nichts.
Mfg
Martin

Re: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten

Nikos, Tuesday, 15.03.2005, 18:24 (vor 7584 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten von Martin am 15. März 2005 16:16:55:

Hallo allerseits,
meine zukünftige Ex war als meine Frau privat krankenversichert und, weil ich Beamter bin, beihilfeberechtigt. Geschieden ist sie nicht mehr beihilfeberechtigt, aber die gesetzliche Krankenversicherung nimmt sie nicht, da sie über 20 Jahre in der privaten KV war. Sie hat kein Einkommen und kann auch keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, weil 1. krank und 2. über 50 findet sie eh nichts<

Das ist natuerlich schlimm. Kann sie nicht ueber das Arbeits- bzw Sozialamt kankenversichert werden?

Nikos

Danke für Rat! (n/t)

Martin, Wednesday, 16.03.2005, 21:48 (vor 7583 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten von Nikos am 15. März 2005 16:24:22:

Re: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten

ein weiterer Andreas, Tuesday, 15.03.2005, 18:26 (vor 7584 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten von Martin am 15. März 2005 16:16:55:

Hallo allerseits,
meine zukünftige Ex war als meine Frau privat krankenversichert und, weil ich Beamter bin, beihilfeberechtigt. Geschieden ist sie nicht mehr beihilfeberechtigt, aber die gesetzliche Krankenversicherung nimmt sie nicht, da sie über 20 Jahre in der privaten KV war. Sie hat kein Einkommen und kann auch keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, weil 1. krank und 2. über 50 findet sie eh nichts.

Deshalb ist für Beamte dauernd getrennt lebend sinnvoller als sich scheiden zu lassen. Vor allem wenn man schon über 50 ist - eh egal.

Du wirst ihr eine Krankenversicherung aus eigener Tasche in einer Ersatzkasse oder einer privaten KV bezahlen müssen. Das zählt zu den Unterhaltspflichten. Wirkt sich aber auch mindernd auf Dein Nettoeinkommen aus, aus dem sich ihr Barunterhalt berechnet. Ist also für beide teuerer als dauernd getrennt lebend, dann behielte sie nämlich ihren Beihilfeanspruch. So habe ich das jedenfalls gemacht.

Gruß

Andreas

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