Re: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten
Als Antwort auf: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten von Martin am 15. März 2005 16:16:55:
Hallo allerseits,
meine zukünftige Ex war als meine Frau privat krankenversichert und, weil ich Beamter bin, beihilfeberechtigt. Geschieden ist sie nicht mehr beihilfeberechtigt, aber die gesetzliche Krankenversicherung nimmt sie nicht, da sie über 20 Jahre in der privaten KV war. Sie hat kein Einkommen und kann auch keiner versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, weil 1. krank und 2. über 50 findet sie eh nichts.
Deshalb ist für Beamte dauernd getrennt lebend sinnvoller als sich scheiden zu lassen. Vor allem wenn man schon über 50 ist - eh egal.
Du wirst ihr eine Krankenversicherung aus eigener Tasche in einer Ersatzkasse oder einer privaten KV bezahlen müssen. Das zählt zu den Unterhaltspflichten. Wirkt sich aber auch mindernd auf Dein Nettoeinkommen aus, aus dem sich ihr Barunterhalt berechnet. Ist also für beide teuerer als dauernd getrennt lebend, dann behielte sie nämlich ihren Beihilfeanspruch. So habe ich das jedenfalls gemacht.
Gruß
Andreas
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- Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten -
Martin,
15.03.2005, 18:16
- Re: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten -
Nikos,
15.03.2005, 18:24
- Danke für Rat! (n/t) - Martin, 16.03.2005, 21:48
- Re: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten - ein weiterer Andreas, 15.03.2005, 18:26
- Re: Krankenversicherung nach Scheidung von Beamten -
Nikos,
15.03.2005, 18:24