Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nicht gedient - lügen bei der bewerbung?

reinecke54, Wednesday, 16.03.2005, 13:44 (vor 7583 Tagen)

Eventuell darf man(n) doch bei der bewerbung lügen,
wenn es darum geht, ob der wehr/zivildienst schon
abgeleistet wurde. Technisch bleibt das natürlich
schwierig.

http://www.manager-magazin.de/koepfe/artikel/0,2828,346304,00.html

Dort heisst es:

Heikle Fragen nach Abtreibung und Wehrdienst

Nicht erlaubt sind beispielsweise Fragen nach der Familienplanung, einer bestehenden Schwangerschaft, der Konfession, nach der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, einer Partei, nach Vorstrafen sowie nach dem Wehr- oder Ersatzdienst.

Sinnigerweise werden vorstrafen und wehr/zivildienst in
quasi einem atemzug genannt.

Re: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung?

Martin, Wednesday, 16.03.2005, 14:12 (vor 7583 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung? von reinecke54 am 16. März 2005 11:44:30:

Sinnigerweise werden vorstrafen und wehr/zivildienst in
quasi einem atemzug genannt.

Wieso denn? Das "sowie" trennt doch den Wehrdienst von allen anderen Posten, die in einfacher Aufzählung in einem Satz genannt werden. Daher stehen eher Schwangerschaft et. al. und Vorstrafen sprachlich in Beziehung zueinander, würde ich sagen.

Re: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung?

Garfield, Wednesday, 16.03.2005, 17:57 (vor 7583 Tagen) @ reinecke54

Als Antwort auf: Nicht gedient - lügen bei der bewerbung? von reinecke54 am 16. März 2005 11:44:30:

Hallo Reinecke!

Interessant. In der Praxis ist das allerdings schwierig, weil man ja oft auch einen Lebenslauf abgeben muß. Da könnte man natürlich beispielsweise 9 Monate Arbeitslosigkeit einfach als Wehrdienst auflisten. Aber soviel ich weiß, ist das nicht zulässig.

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Nicht gedient - luegen bei der bewerbung?

Peter, Wednesday, 16.03.2005, 18:40 (vor 7583 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Nicht gedient - l�gen bei der bewerbung? von Garfield am 16. M�rz 2005 15:57:34:

In der Praxis ist das allerdings schwierig, weil man ja oft auch einen Lebenslauf abgeben muss. Da koennte man natuerlich beispielsweise 9 Monate Arbeitslosigkeit einfach als Wehrdienst auflisten. Aber soviel ich weiss, ist das nicht zulaessig.

Wie waere es mit der Behauptung, man sei ausgemustert worden? Das passiert vielen und heisst nicht, dass man behindert oder krankheitsanfaelliger ist.

Gruss,

Peter

Re: Nicht gedient - luegen bei der bewerbung?

reinecke54, Wednesday, 16.03.2005, 19:15 (vor 7583 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Nicht gedient - luegen bei der bewerbung? von Peter am 16. März 2005 16:40:24:

In der Praxis ist das allerdings schwierig, weil man ja oft auch einen Lebenslauf abgeben muss. Da koennte man natuerlich beispielsweise 9 Monate Arbeitslosigkeit einfach als Wehrdienst auflisten. Aber soviel ich weiss, ist das nicht zulaessig.

Wie waere es mit der Behauptung, man sei ausgemustert worden? Das passiert vielen und heisst nicht, dass man behindert oder krankheitsanfaelliger ist.
Gruss,
Peter

Interessante lösung. Den musterungsbescheid darf
der arbeitgeber bestimmt nicht verlangen. Sowas
muss man aber vorher beim anwalt abklären.

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