Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet

Christian, Thursday, 17.03.2005, 18:55 (vor 7582 Tagen)

Heute bei der Gerichtsshow Alexander Hold auf SAT1.

1. Ein Mann wird angeklagt weil Er keinen Unterhalt für das Kind zahlen will

2. Der Mann bestreitet jemals die Frau gesehen und zu kennen und das Kind nicht von Ihm ist, aber der Vaterschaftstest eindeutig Ihn als Vater bestätigt

3. Die zwei Frauen sind Lesben und zum Glück fehlte ihnen noch ein Kind

4. Der Mann hatte eine Samenprobe beim Arzt abgegeben um seine Zeugungsfähigkeit festzustellen

5. Eine der Frauen hatte als Arzthelferin gearbeitet und den Samen des Angeklagten gestohlen

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen müsse!

Mir fehlen die Worte! Männer die schwache Nerven haben sollten es besser nicht sehen, es könnte nämlich sein dass sie sonst explodieren!

Die Sendung wird morgen um 3.05 Uhr auf Sat1 wiederholt!
Weitere Infos im Sat1 Teletext auf Tafel 369

Immerhin...

Martin, Thursday, 17.03.2005, 19:42 (vor 7582 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet von Christian am 17. März 2005 16:55:49:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen müsse!

Er hat aber auch gesagt, dass dieser sich das Geld im Zivilverfahren wieder einklagen kann, falls Geld vorhanden ist...

Martin

Re: Immerhin...

Christian, Thursday, 17.03.2005, 20:08 (vor 7582 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Immerhin... von Martin am 17. März 2005 17:42:24:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen müsse!

Er hat aber auch gesagt, dass dieser sich das Geld im Zivilverfahren wieder einklagen kann, falls Geld vorhanden ist...

Glaubst Du wirklich dass Er das Geld zurück bekommt, wir wissen doch alle dass viele deutsche Gerichte männerfeindlich und männerverachtend eingestellt sind!

meint,
Christian

Re: Immerhin...

Peter, Thursday, 17.03.2005, 22:17 (vor 7582 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Immerhin... von Martin am 17. M�rz 2005 17:42:24:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen muesse!

Unterhalt steht dem Kind zu, und das kann fuer den Saumenraub ja nichts, es war noch nicht einmal da.

Er hat aber auch gesagt, dass dieser sich das Geld im Zivilverfahren wieder einklagen kann, falls Geld vorhanden ist...

Das haette ich auch empfohlen, ich sehe die Erfolgsaussichten als nicht schlecht an. Leider scheint es dazu noch keinen Praezedenzfall gegeben zu haben.

Gruss,

Peter

Re: Immerhin...

Leser, Saturday, 19.03.2005, 01:31 (vor 7581 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Immerhin... von Martin am 17. März 2005 17:42:24:

Er hat aber auch gesagt, dass dieser sich das Geld im Zivilverfahren >wieder einklagen kann, falls Geld vorhanden ist...

das kannste vergessen. siehe mein anderes posting..

Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet

Frank(der andere), Thursday, 17.03.2005, 22:41 (vor 7582 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet von Christian am 17. März 2005 16:55:49:

der nachspann ist zu beachten...

alle Personen und Handlungen sind frei erfunden...

das ein realer Strafrichter sich für diese Shows hergibt, kann nur auf persönliche eitelkeit zurückgeführt werden.

Jeder, der je einmal verfahren, ob zivil- oder Straf- verfolgt hat, dem sträuben sich eh die Nackenhaare was dort im TV, BildZeitungsmässig vorgestellt wird.

Frank

Gerichtsshows...

Beelzebub, Thursday, 17.03.2005, 23:45 (vor 7582 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet von Christian am 17. März 2005 16:55:49:

Diese unsäglichen Gerichtsshows haben mit der Realität ungefähr so viel gemeinsam, wie die 'Schwarzwaldklinik' mit der Wirklichkeit in einem Krankenhaus.

Was den Fall betrifft, so hätte der Mann in der Tat sehr gute Chancen, den Unterhalt von der unehrlichen Arzthelferin zurückzubekommen. Wahrscheinlich müsste er sie nicht mal verklagen. Er bräuchte ihr nur in Aussicht zu stellen, dass, wenn das bekannt wuerde, sie ihren Job schneller los wäre, als sie 'Frauenpower' sagen könne. Und das wäre nicht mal strafbare Erpressung, da in so einem Fall keine verwerfliche Zweck-Mittel-Relation vorläge.

Beelzebub

P.S. Die am wenigsten realitätsferne Gerichtsserie ist immer noch das 'Königlich Bayerische Amtsgericht' (wird immer mal wieder auf Bayern 3 wiederholt und soll inzwischen 'Kultstatus' haben)

Re: Gerichtsshows...

Christian, Friday, 18.03.2005, 08:14 (vor 7581 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Gerichtsshows... von Beelzebub am 17. März 2005 21:45:57:

Diese unsäglichen Gerichtsshows haben mit der Realität ungefähr so viel gemeinsam, wie die 'Schwarzwaldklinik' mit der Wirklichkeit in einem Krankenhaus.
Was den Fall betrifft, so hätte der Mann in der Tat sehr gute Chancen, den Unterhalt von der unehrlichen Arzthelferin zurückzubekommen. Wahrscheinlich müsste er sie nicht mal verklagen. Er bräuchte ihr nur in Aussicht zu stellen, dass, wenn das bekannt wuerde, sie ihren Job schneller los wäre, als sie 'Frauenpower' sagen könne. Und das wäre nicht mal strafbare Erpressung, da in so einem Fall keine verwerfliche Zweck-Mittel-Relation vorläge.
Beelzebub
P.S. Die am wenigsten realitätsferne Gerichtsserie ist immer noch das 'Königlich Bayerische Amtsgericht' (wird immer mal wieder auf Bayern 3 wiederholt und soll inzwischen 'Kultstatus' haben)

Alexander Hold ist von Beruf Richter und wurde mal gefragt ob er in der Realität auch solche Urteile fällen würde und dies mit JA beantwortet hat!

Re: Gerichtsshows...

Friedwilli, Friday, 18.03.2005, 10:44 (vor 7581 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Gerichtsshows... von Christian am 18. März 2005 06:14:30:

Diese unsäglichen Gerichtsshows haben mit der Realität ungefähr so viel gemeinsam, wie die 'Schwarzwaldklinik' mit der Wirklichkeit in einem Krankenhaus.
Was den Fall betrifft, so hätte der Mann in der Tat sehr gute Chancen, den Unterhalt von der unehrlichen Arzthelferin zurückzubekommen. Wahrscheinlich müsste er sie nicht mal verklagen. Er bräuchte ihr nur in Aussicht zu stellen, dass, wenn das bekannt wuerde, sie ihren Job schneller los wäre, als sie 'Frauenpower' sagen könne. Und das wäre nicht mal strafbare Erpressung, da in so einem Fall keine verwerfliche Zweck-Mittel-Relation vorläge.
Beelzebub
P.S. Die am wenigsten realitätsferne Gerichtsserie ist immer noch das 'Königlich Bayerische Amtsgericht' (wird immer mal wieder auf Bayern 3 wiederholt und soll inzwischen 'Kultstatus' haben)

Alexander Hold ist von Beruf Richter und wurde mal gefragt ob er in der Realität auch solche Urteile fällen würde und dies mit JA beantwortet hat!

Diese Gerichtsshows sind ein geeignetes Erziehungsinstrument. Nicht umsonst ist in jeder zweiten, eine Frau sexuell mißhandelt worden. Forderungen der Politik, "Keine Gewalt gegen Frauen" greifen umso tiefer. Das Feminat sollte doch so clever sein, alles sinnvoll miteinander zu verknüpfen, um überzeugte Feministen zu gewinnen und jede vergewaltigte Frau ist hilfreich.
Im Fernsehen haben die Damen eben Narrenfreiheit.

Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet

Sebastian, Friday, 18.03.2005, 00:12 (vor 7582 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet von Christian am 17. März 2005 16:55:49:

Heute bei der Gerichtsshow Alexander Hold auf SAT1.
1. Ein Mann wird angeklagt weil Er keinen Unterhalt für das Kind zahlen will
2. Der Mann bestreitet jemals die Frau gesehen und zu kennen und das Kind nicht von Ihm ist, aber der Vaterschaftstest eindeutig Ihn als Vater bestätigt
3. Die zwei Frauen sind Lesben und zum Glück fehlte ihnen noch ein Kind
4. Der Mann hatte eine Samenprobe beim Arzt abgegeben um seine Zeugungsfähigkeit festzustellen
5. Eine der Frauen hatte als Arzthelferin gearbeitet und den Samen des Angeklagten gestohlen
6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen müsse!
Mir fehlen die Worte! Männer die schwache Nerven haben sollten es besser nicht sehen, es könnte nämlich sein dass sie sonst explodieren!
Die Sendung wird morgen um 3.05 Uhr auf Sat1 wiederholt!
Weitere Infos im Sat1 Teletext auf Tafel 369

mhm was ist eigentlich mit der arzthelferin? welche strafe bekommt diese für den diebstahl? :-D

Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende geh�rig ins Gewissen geredet

Peter, Friday, 18.03.2005, 00:24 (vor 7582 Tagen) @ Sebastian

Als Antwort auf: Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende geh�rig ins Gewissen geredet von Sebastian am 17. M�rz 2005 22:12:10:

mhm was ist eigentlich mit der arzthelferin? welche strafe bekommt diese f�r den diebstahl? :-D

Keine, denn Diebstahl lag nicht vor. Eine Sauerei ist es trotzdem.

Gruss,

Peter

Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende geh�rig ins Gewissen gerede

Sebastian, Friday, 18.03.2005, 00:47 (vor 7582 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende geh�rig ins Gewissen geredet von Peter am 17. März 2005 22:24:23:

mhm was ist eigentlich mit der arzthelferin? welche strafe bekommt diese f�r den diebstahl? :-D

Keine, denn Diebstahl lag nicht vor. Eine Sauerei ist es trotzdem.
Gruss,
Peter

aber genau das steht doch im text ("gestohlen")? sie hat dem mann seinen samen entwendet und es ja nicht so das sie mit dem typen geschlafen hätte.

Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende geh�rig ins Gewissen gerede

Peter, Friday, 18.03.2005, 01:03 (vor 7582 Tagen) @ Sebastian

Als Antwort auf: Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende geh�rig ins Gewissen gerede von Sebastian am 17. M�rz 2005 22:47:09:

Keine, denn Diebstahl lag nicht vor. Eine Sauerei ist es trotzdem.

aber genau das steht doch im text ("gestohlen")? sie hat dem mann seinen samen entwendet und es ja nicht so das sie mit dem typen geschlafen h�tte.

Was im landlaeufigen Sinne gestohlen ist, muss es nicht im rechtlichen Sinne sein. Hier gehe ich davon aus, dass der Mann seinen Samen durchaus nicht zurueckhaben wollte. Trotzdem sollte er die Mutter auf Schadensersatz verklagen, denn ihm ist ja durch ihr vorsaetzliches Verhalten ein Schaden entstanden, naemlich der Kindesunterhalt.

Gruss,

Peter

Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet

Christian, Friday, 18.03.2005, 08:53 (vor 7581 Tagen) @ Sebastian

Als Antwort auf: Re: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet von Sebastian am 17. März 2005 22:12:10:

Heute bei der Gerichtsshow Alexander Hold auf SAT1.
1. Ein Mann wird angeklagt weil Er keinen Unterhalt für das Kind zahlen will
2. Der Mann bestreitet jemals die Frau gesehen und zu kennen und das Kind nicht von Ihm ist, aber der Vaterschaftstest eindeutig Ihn als Vater bestätigt
3. Die zwei Frauen sind Lesben und zum Glück fehlte ihnen noch ein Kind
4. Der Mann hatte eine Samenprobe beim Arzt abgegeben um seine Zeugungsfähigkeit festzustellen
5. Eine der Frauen hatte als Arzthelferin gearbeitet und den Samen des Angeklagten gestohlen
6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen müsse!
Mir fehlen die Worte! Männer die schwache Nerven haben sollten es besser nicht sehen, es könnte nämlich sein dass sie sonst explodieren!

Die Sendung wird morgen um 3.05 Uhr auf Sat1 wiederholt!
Weitere Infos im Sat1 Teletext auf Tafel 369

mhm was ist eigentlich mit der arzthelferin? welche strafe bekommt diese für den diebstahl? :-D

da gibt es nur eine kleine Geldstrafe :-)

Re: Urteil waere in Ordnung

Peter, Friday, 18.03.2005, 00:27 (vor 7582 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende geh�rig ins Gewissen geredet von Christian am 17. M�rz 2005 16:55:49:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen muesse!

So waere es. Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter. Der Vater muesste die Mutter anschliessend auf Schadensersatz verklagen, und seine Aussichten waeren gut.

Gruss,

Peter

Re: Urteil waere in Ordnung

Morb, Friday, 18.03.2005, 01:51 (vor 7582 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Peter am 17. März 2005 22:27:34:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen muesse!

So waere es. Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter. Der Vater muesste die Mutter anschliessend auf Schadensersatz verklagen, und seine Aussichten waeren gut.
Gruss,
Peter

Unsinn,

Schadensersatz einklagen, den Versuch kann er machen, aber Erfolg wird er damit nicht haben.

Merke: Ein Kind ist niemals ein Schaden!

Wurde mir während meines Vaterschaftsverfahrens 1994 von einem Richter erklärt, und ich denke , der Mann kannte sich mit der Materie aus.

Hätte er Erfolg, würde das eine Prozesslawine lostreten.
Hundertausende Zahlväter, denen Kinder untergejubelt wurden, würden vor Gericht ziehen und Schadensersatz von den Müttern fordern.
Schon allein aus diesem Grund wird die Femijustiz jeden Schritt in diese Richtung vereiteln.

Gruß
Morb

Re: Urteil waere in Ordnung

Christian, Friday, 18.03.2005, 08:45 (vor 7581 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Morb am 17. März 2005 23:51:54:

Schon allein aus diesem Grund wird die Femijustiz jeden Schritt in diese Richtung vereiteln.

Haben Väter beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte große Chancen zu gewinnen, denn dort wird ja Deutschland dauerhaft verurteilt und Schadensersatz leisten muss, denn Deutschland weiss immer noch nicht was Menschenrechte sind? Männerrechte sind Menschenrechte!

Re: Urteil waere in Ordnung

Friedwilli, Friday, 18.03.2005, 10:24 (vor 7581 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Morb am 17. März 2005 23:51:54:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen muesse!

So waere es. Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter. Der Vater muesste die Mutter anschliessend auf Schadensersatz verklagen, und seine Aussichten waeren gut.
Gruss,
Peter

Unsinn,
Schadensersatz einklagen, den Versuch kann er machen, aber Erfolg wird er damit nicht haben.
Merke: Ein Kind ist niemals ein Schaden!
Wurde mir während meines Vaterschaftsverfahrens 1994 von einem Richter erklärt, und ich denke , der Mann kannte sich mit der Materie aus.
Hätte er Erfolg, würde das eine Prozesslawine lostreten.
Hundertausende Zahlväter, denen Kinder untergejubelt wurden, würden vor Gericht ziehen und Schadensersatz von den Müttern fordern.
Schon allein aus diesem Grund wird die Femijustiz jeden Schritt in diese Richtung vereiteln.
Gruß
Morb

Danke für die Richtigstellung.
Gruß
Friedwilli

Re: Kind als Schaden

Peter, Friday, 18.03.2005, 15:49 (vor 7581 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Morb am 17. M�rz 2005 23:51:54:

Unsinn,
Schadensersatz einklagen, den Versuch kann er machen, aber Erfolg wird er damit nicht haben.
Merke: Ein Kind ist niemals ein Schaden!
Wurde mir waehrend meines Vaterschaftsverfahrens 1994 von einem Richter erklaert, und ich denke , der Mann kannte sich mit der Materie aus.

Der Mann bestaetigt ein Vorurteil ueber Richter und ihre Urteile: Meist ist das Urteil richtig, aber die Begruendung falsch. Warum hier?

Haette er genauso geurteilt, wenn die Frau regelmaessig Antibabypillen genommen haette, die sich im nachhinein als falschverpackte Placebo herausstellten, schwanger wurde und den Pillenhersteller verklagte? In Deutschland ist das meines Wissens noch nicht vorgekommen, aber in einem anderen Land, und der Pillenhersteller musste zahlen.

Was ist mit Aerzten, die sich bei der Vorgeburtsdiagnose irren, und die nun Kindesunterhalt zahlen sollten? Selbst in diesen Fragen schienen der erste und zweite Zivilsenat des Bundesverfassungsgericht unterschiedlicher Ansicht, obwohl sie sich mit der Materie auskennen sollten.

Wie waere es im Fall eines verfuehrten Minderjaehrigen? Ich las von einem Fall, in dem eine 35jaehrige Frau einen 14jaehrigen Jungen verfuehrte und von ihm schwanger wurde. Als der Junge volljaehrig wird, erhaelt er eine Aufforderung, Kindesunterhalt zu zahlen fuer das Kind, das bei der Mutter lebt.
- Hat das Kind einen Anspruch gegen ihn auf Unterhalt? (Ich glaube Ja.)
- Hatte das Kind gegen ihn auch einen Anspruch, als er noch minderjaehrig war?
- Haette er Erfolgsaussichten, die Mutter in einem zivilrechtlichen Prozess auf Schadensersatz zu verklagen, naemlich den vollstaendigen Kindesunterhalt, weil ihm durch ihr rechtswidriges Verhalten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist?

Das rechtswidrige Verhalten ist der Knackpunkt, an dem ein Zivilverfahren auf Schadensersatz haengt. Kann kein solches Verhalten nachgewiesen werden, dann gibt es auch niemanden, an den sich ein Vater wenden koennte mit seiner Forderung. Die Luegen einer Frau ueber die Einnahme der Pille sind nicht rechtswidrig, und Vertraege zwischen Mann und Frau, keine Kinder zu bekommen, sind regelmaessig nichtig. Deswegen kommt es auch nicht zu der Prozesslawine, von der du schreibst:

Haette er Erfolg, wuerde das eine Prozesslawine lostreten.
Hundertausende Zahlvaeter, denen Kinder untergejubelt wurden, wuerden vor Gericht ziehen und Schadensersatz von den Muettern fordern.

Merke: Unterjubeln ist kein Vergehen, also auch kein Grund fuer Schadensersatz.

Gruss,

Peter

Re: Kind als Schaden

Morb, Friday, 18.03.2005, 18:53 (vor 7581 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Kind als Schaden von Peter am 18. März 2005 13:49:20:

Unsinn,
Schadensersatz einklagen, den Versuch kann er machen, aber Erfolg wird er damit nicht haben.
Merke: Ein Kind ist niemals ein Schaden!
Wurde mir waehrend meines Vaterschaftsverfahrens 1994 von einem Richter erklaert, und ich denke , der Mann kannte sich mit der Materie aus.

Der Mann bestaetigt ein Vorurteil ueber Richter und ihre Urteile: Meist ist das Urteil richtig, aber die Begruendung falsch. Warum hier?
Haette er genauso geurteilt, wenn die Frau regelmaessig Antibabypillen genommen haette, die sich im nachhinein als falschverpackte Placebo herausstellten, schwanger wurde und den Pillenhersteller verklagte? In Deutschland ist das meines Wissens noch nicht vorgekommen, aber in einem anderen Land, und der Pillenhersteller musste zahlen.
Was ist mit Aerzten, die sich bei der Vorgeburtsdiagnose irren, und die nun Kindesunterhalt zahlen sollten? Selbst in diesen Fragen schienen der erste und zweite Zivilsenat des Bundesverfassungsgericht unterschiedlicher Ansicht, obwohl sie sich mit der Materie auskennen sollten.

Du wirfst zwei völlig unterschiedliche Sachen durcheinander.

Zum einen sind da die Ansprüche von Frauen gegenüber Ärzten, Industrie oder Erzeugern.
Dass die ihre Ansprüche durchzusetzen in der lage sind, muss hier wohl nicht weiter diskutiert werden. Sie müssen das Kind ja schließlich austragen, gesundheitliche Risiken usw.

In diesem Fall geht es aber um (theoretische) Ansprüche eines Mannes gegen das Kind, gesetzlich vertreten durch die Mutter!
Für einen erfolgreicher Schadensersatz-Prozess müsste ein Richter die Kosten für die Versorgung eines Kindes als materiellen Schaden für die Eltern einstufen. Das ist ausgeschlossen.
Was glaubst du wie nach einem solchen Urteil millionen von Steuererklärungen aussehen würden? Millionen von Eltern (nicht nur Zahlemänner) würden sechsstellige Eurobeträge für die Versorgung ihrer längst erwachsenen Kinder als finanziellen Schaden steuerlich geltend machen.

Wie waere es im Fall eines verfuehrten Minderjaehrigen? Ich las von einem Fall, in dem eine 35jaehrige Frau einen 14jaehrigen Jungen verfuehrte und von ihm schwanger wurde. Als der Junge volljaehrig wird, erhaelt er eine Aufforderung, Kindesunterhalt zu zahlen fuer das Kind, das bei der Mutter lebt.
- Hat das Kind einen Anspruch gegen ihn auf Unterhalt? (Ich glaube Ja.)
- Hatte das Kind gegen ihn auch einen Anspruch, als er noch minderjaehrig war?
- Haette er Erfolgsaussichten, die Mutter in einem zivilrechtlichen Prozess auf Schadensersatz zu verklagen, naemlich den vollstaendigen Kindesunterhalt, weil ihm durch ihr rechtswidriges Verhalten ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist?

Nein. Ihm ist kein Schaden entstanden, ihm ist ein Kind geboren (formaljuristisch).
Und er wird zahlen, und nichts zurückbekommen.

Das rechtswidrige Verhalten ist der Knackpunkt, an dem ein Zivilverfahren auf Schadensersatz haengt. Kann kein solches Verhalten nachgewiesen werden, dann gibt es auch niemanden, an den sich ein Vater wenden koennte mit seiner Forderung. Die Luegen einer Frau ueber die Einnahme der Pille sind nicht rechtswidrig, und Vertraege zwischen Mann und Frau, keine Kinder zu bekommen, sind regelmaessig nichtig. Deswegen kommt es auch nicht zu der Prozesslawine, von der du schreibst:

Haette er Erfolg, wuerde das eine Prozesslawine lostreten.
Hundertausende Zahlvaeter, denen Kinder untergejubelt wurden, wuerden vor Gericht ziehen und Schadensersatz von den Muettern fordern.

Merke: Unterjubeln ist kein Vergehen, also auch kein Grund fuer Schadensersatz.
Gruss,
Peter

Wie, wo, warum ein Kind entstanden ist, spielt unterhaltsrechtlich überhaupt keine Rolle. Der Kindesunterhalt ist definiert als Recht des Kindes gegen seinen Erzeuger.

Das in der Show der Richter erwähnte, der Mann könne ja später Schadensersatz fordern, diente der Beruhigung der Massen.
Fordern kann ich viel, ob ich es bekomme, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Morb

Re: Kind als Schaden

nikos, Friday, 18.03.2005, 19:48 (vor 7581 Tagen) @ Morb

Als Antwort auf: Re: Kind als Schaden von Morb am 18. März 2005 16:53:14:

Hi Morb!

Nein. Ihm ist kein Schaden entstanden, ihm ist ein Kind geboren (formaljuristisch)<

Ohne seinen Willen!

Und er wird zahlen, und nichts zurückbekommen<

Das ist Sklaverei und Unterdrueckung der schlimmster Art!

Haette er Erfolg, wuerde das eine Prozesslawine lostreten.
Hundertausende Zahlvaeter, denen Kinder untergejubelt wurden, wuerden vor Gericht ziehen und Schadensersatz von den Muettern fordern.

Merke: Unterjubeln ist kein Vergehen, also auch kein Grund fuer Schadensersatz<

Unterjubeln ist sehr wohl ein Vergehen, ein Betrug!

Wie, wo, warum ein Kind entstanden ist, spielt unterhaltsrechtlich überhaupt keine Rolle. Der Kindesunterhalt ist definiert als Recht des Kindes gegen seinen Erzeuger<

Also auch Kinder nach einer Vergewaltigung? Oder vielleicht so: Eine Frau schlaegt einen Mann zusammen, raubt ihm den Samen und erzeugt ein Kind, und der Mann muss Unterhalt zahlen, und das ist rechtens? Da kaeme eine Revolution schneller als man hin gucken kann.

Das in der Show der Richter erwähnte, der Mann könne ja später Schadensersatz fordern, diente der Beruhigung der Massen.
Fordern kann ich viel, ob ich es bekomme, steht auf einem anderen Blatt<

Eben deshalb schnellen die Geburten nach unten. Bald gibt es auch keine Richter mehr, die solche Urteile faehlen koennen.

Nikos

Re: Urteil waere in Ordnung

Christian, Friday, 18.03.2005, 08:26 (vor 7581 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Peter am 17. März 2005 22:27:34:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen muesse!

So waere es. Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter. Der Vater muesste die Mutter anschliessend auf Schadensersatz verklagen, und seine Aussichten waeren gut.
Gruss,
Peter

Viele Männer haben ihren Samen in einer Samenbank abgegeben. Was ist nun wenn eine Mutter auf Unterhaltszahlung klagt und der Angeklagte aus einer Samenbank stammt, dann müsste doch der Samenspender erst Recht den Unterhalt zahlen, weil ja der Samenspender es irgendeiner Frau erlaubt hat sich den Samen nehmen zu dürfen?

Re: Urteil waere in Ordnung

Scipio Africanus, Friday, 18.03.2005, 15:47 (vor 7581 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Peter am 17. März 2005 22:27:34:

6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen muesse!

So waere es. Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter. Der Vater muesste die Mutter anschliessend auf Schadensersatz verklagen, und seine Aussichten waeren gut.
Gruss,
Peter

Diese Argumentation ist für mich nicht ganz schlüssig. Aus einer Straftat materielle Ansprüche abzuleiten ist rechtsmissbräuchlich. Zwar wurde der "Samenraub" nicht rechtlich beurteilt, es ging lediglich um den Unterhaltsanspruch. Den Samenraub aber von den Unterhaltsansprüchen rechtsverfahrensmässig gänzlich abzukoppeln, ist doch juristische Haarspalterei.

findet scipio

Re: Urteil waere in Ordnung

Peter, Friday, 18.03.2005, 18:20 (vor 7581 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Scipio Africanus am 18. M�rz 2005 13:47:30:

So waere es. Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter. Der Vater muesste die Mutter anschliessend auf Schadensersatz verklagen, und seine Aussichten waeren gut.

Diese Argumentation ist fuer mich nicht ganz schluessig. Aus einer Straftat materielle Ansprueche abzuleiten ist rechtsmissbraeuchlich.

Was ist nicht schluessig an: "Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter."?

Im Unterhaltsprozess klagt das Kind gegen den Vater, und dem Kind muss hier Recht gegeben werden. Das Kind hat KEINE Straftat gegen den Mann begangen.

Den Samenraub aber von den Unterhaltsanspruechen rechtsverfahrensmaessig gaenzlich abzukoppeln, ist doch juristische Haarspalterei.

Kaum, denn in den zwei Verfahren streiten unterschiedliche Parteien: Eimal der Mann und das Kind (auch wenn es durch die Mutter vertreten wird) und beim andernmal der Mann und die Mutter.

Gruss,

Peter

Re: Urteil waere in Ordnung

Christian, Friday, 18.03.2005, 18:50 (vor 7581 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Peter am 18. März 2005 16:20:48:

So waere es. Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter. Der Vater muesste die Mutter anschliessend auf Schadensersatz verklagen, und seine Aussichten waeren gut.

Diese Argumentation ist fuer mich nicht ganz schluessig. Aus einer Straftat materielle Ansprueche abzuleiten ist rechtsmissbraeuchlich.

Was ist nicht schluessig an: "Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter."?
Im Unterhaltsprozess klagt das Kind gegen den Vater, und dem Kind muss hier Recht gegeben werden. Das Kind hat KEINE Straftat gegen den Mann begangen.

Den Samenraub aber von den Unterhaltsanspruechen rechtsverfahrensmaessig gaenzlich abzukoppeln, ist doch juristische Haarspalterei.

Kaum, denn in den zwei Verfahren streiten unterschiedliche Parteien: Eimal der Mann und das Kind (auch wenn es durch die Mutter vertreten wird) und beim andernmal der Mann und die Mutter.
Gruss,
Peter

Wieso muss eigentlich der betrogene Mann den Unterhalt für das Kind erarbeiten? Ich würde diese Frau die die Straftat begangen hat zum Arbeiten gehen verurteilen und Sie und nur Sie für das Kind den Unterhalt erarbeiten muss! Das wäre die gerechte Strafe!

Re: Urteil waere in Ordnung

Nikos, Friday, 18.03.2005, 19:39 (vor 7581 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Christian am 18. März 2005 16:50:35:

Wieso muss eigentlich der betrogene Mann den Unterhalt für das Kind erarbeiten? Ich würde diese Frau die die Straftat begangen hat zum Arbeiten gehen verurteilen und Sie und nur Sie für das Kind den Unterhalt erarbeiten muss! Das wäre die gerechte Strafe!<

Fuer das Kind selbst arbeiten gehen UND eine extra Strafe fuer den Betrug am Mann UND am Kind oben drauf. Soll halt die Freundin mit dran, sie war mit Sicherheit nicht unbeteiligt an die Betrugsentscheidung.

Nikos

Re: Urteil waere in Ordnung

Scipio Africanus, Friday, 18.03.2005, 19:56 (vor 7581 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Christian am 18. März 2005 16:50:35:

Was ist nicht schluessig an: "Der Unterhalt stuende dem Kind zu, und das waere doch unschuldig an der Handlung der Mutter."?

Das Kind ist natürlich unschuldig, keine Frage. Das Kind hat aber meiner Auffassung nach keinen Anspruch auf Unterstützung VOM BIOLOGISCHEN VATER, wenn wir mal die Staftat "Samenraub" als gegeben annehmen, und zwar weil sich der Anspruch aus einer Straftat ableitet, auch wenn das Kind diese nicht begangen hat. Das ist und bleibt rechtsmissbräuchlich, nach meinem Rechtsverständnis.
Der Staat müsste die Unterhaltszahlungen übernehmen, und die Mutter müsste sich diese als Schulden anrechnen lassen. Ob der Staat das Geld jemals wiedersieht steht auf einem anderen Blatt Papier.

gruss scipio

Re: Urteil waere in Ordnung

Christian, Saturday, 19.03.2005, 12:34 (vor 7580 Tagen) @ Scipio Africanus

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Scipio Africanus am 18. März 2005 17:56:09:

Der Staat müsste die Unterhaltszahlungen übernehmen, und die Mutter müsste sich diese als Schulden anrechnen lassen. Ob der Staat das Geld jemals wiedersieht steht auf einem anderen Blatt Papier.
gruss scipio

Der Staat schiebt praktisch das von der Frau begangene Unrecht auf den betrogenen Mann ab und soll für die Stratat der Frau auch noch zahlen.
Es gibt zwei Lösungen, die Frau mit zwei Händen und Füssen muss den vollen Unterhalt für das Kind erarbeiten oder der Staat muss aufkommen und es von der Frau wieder holen sofern Madame nicht Arbeitscheu ist!

meint,
Christian

Re: Urteil waere in Ordnung

Friedwilli, Saturday, 19.03.2005, 13:26 (vor 7580 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Urteil waere in Ordnung von Christian am 19. März 2005 10:34:24:

Der Staat müsste die Unterhaltszahlungen übernehmen, und die Mutter müsste sich diese als Schulden anrechnen lassen. Ob der Staat das Geld jemals wiedersieht steht auf einem anderen Blatt Papier.
gruss scipio

Der Staat schiebt praktisch das von der Frau begangene Unrecht auf den betrogenen Mann ab und soll für die Stratat der Frau auch noch zahlen.
Es gibt zwei Lösungen, die Frau mit zwei Händen und Füssen muss den vollen Unterhalt für das Kind erarbeiten oder der Staat muss aufkommen und es von der Frau wieder holen sofern Madame nicht Arbeitscheu ist!
meint,
Christian

Meine ich auch.

hab ich auch gesehen..

Leser, Saturday, 19.03.2005, 01:29 (vor 7581 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Samenraub und dem betrogenen Mann wird am Ende gehörig ins Gewissen geredet von Christian am 17. März 2005 16:55:49:

entspricht allerdings der Rechtslage. Das Kind muss ja einen Vater zwecks Unterhalt haben so die Argumentation. Der Richter meinte er könne sich den Unterhalt ja zivilrechtlich als Schadenersatz von der Mutter zurückholen. Das halte ich allerdings für zweifelhaft, der BGH hat nämlich unter dem Stichwort "Kind als Schaden" entschieden das sowas prinzipiell nicht drin ist (in dem Fall hatte ein Pärchen den Doktor auf Unterhalt für ein Kind eingeklagt das die Frau bekam obwohl sie eine Sterilisation gemacht hatte)

Mein Kritikpunkt an dieser Sichtweise ist der, das sie ungenau ist, denn das Kind selber ist natürlich kein Schaden. Die Unterhaltskosten, die durch das Kind entstehen, aber garantiert . Muss man fein auseinanderhalten , Abstraktions/Trennungsprinzip Die Jurisprudenz hält doch sonst so gern alles fein säuberlich auseinander, híer bekommts der BGH auf einmal nicht auf die Reihe.

Heute bei der Gerichtsshow Alexander Hold auf SAT1.
1. Ein Mann wird angeklagt weil Er keinen Unterhalt für das Kind zahlen will
2. Der Mann bestreitet jemals die Frau gesehen und zu kennen und das Kind nicht von Ihm ist, aber der Vaterschaftstest eindeutig Ihn als Vater bestätigt
3. Die zwei Frauen sind Lesben und zum Glück fehlte ihnen noch ein Kind
4. Der Mann hatte eine Samenprobe beim Arzt abgegeben um seine Zeugungsfähigkeit festzustellen
5. Eine der Frauen hatte als Arzthelferin gearbeitet und den Samen des Angeklagten gestohlen
6. Der Richter redete dem Angeklagten ins Gewissen dass er trotzdem Unterhalt zahlen müsse!
Mir fehlen die Worte! Männer die schwache Nerven haben sollten es besser nicht sehen, es könnte nämlich sein dass sie sonst explodieren!
Die Sendung wird morgen um 3.05 Uhr auf Sat1 wiederholt!
Weitere Infos im Sat1 Teletext auf Tafel 369

Re: hab ich auch gesehen..

Christian, Saturday, 19.03.2005, 18:09 (vor 7580 Tagen) @ Leser

Als Antwort auf: hab ich auch gesehen.. von Leser am 18. März 2005 23:29:22:

Mein Kritikpunkt an dieser Sichtweise ist der, das sie ungenau ist, denn das Kind selber ist natürlich kein Schaden. Die Unterhaltskosten, die durch das Kind entstehen, aber garantiert . Muss man fein auseinanderhalten , Abstraktions/Trennungsprinzip Die Jurisprudenz hält doch sonst so gern alles fein säuberlich auseinander, híer bekommts der BGH auf einmal nicht auf die Reihe.

Es stellt sich also die Frage ob die Justiz männerfeindlich bzw. feministisch unterwandert ist und daher nicht mehr alles fein säuberlich auseinander halten will?

fragt,
Christian

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