Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 1 - 20.06.2001 - 20.05.2006

67114 Postings in 8047 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Zwangsdienst nur für Männer

-Gast-, Sunday, 20.03.2005, 13:10 (vor 7579 Tagen)

In einem Ort auf Sylt sollen 50 Männer für den Brandschutz zwangsverpflichtet werden.

http://www.welt.de/z/newsticker/message.php?nid=304721

gemeinde.list@amtlandschaftsylt.de

Grüße

Re: Zwangsdienst nur für Männer

Krischan, Sunday, 20.03.2005, 13:33 (vor 7579 Tagen) @ -Gast-

Als Antwort auf: Zwangsdienst nur für Männer von -Gast- am 20. März 2005 11:10:24:

gemeinde.list@amtlandschaftsylt.de
Grüße

So, erledigt. E-Mail ist schon ne feine Sache.

Es wird Zeit, das das neue Gleichberechtigungsgesetz kommt.. (nt)

Sven, Sunday, 20.03.2005, 13:40 (vor 7579 Tagen) @ -Gast-

Als Antwort auf: Zwangsdienst nur für Männer von -Gast- am 20. März 2005 11:10:24:

In einem Ort auf Sylt sollen 50 Männer für den Brandschutz zwangsverpflichtet werden.
http://www.welt.de/z/newsticker/message.php?nid=304721
gemeinde.list@amtlandschaftsylt.de
Grüße

Re: Habe eine Anfrage getätigt ob diese Meldung stimmt! n/t

Christian, Sunday, 20.03.2005, 14:36 (vor 7579 Tagen) @ -Gast-

Als Antwort auf: Zwangsdienst nur für Männer von -Gast- am 20. März 2005 11:10:24:

::>In einem Ort auf Sylt sollen 50 Männer für den Brandschutz zwangsverpflichtet werden.

http://www.welt.de/z/newsticker/message.php?nid=304721
gemeinde.list@amtlandschaftsylt.de
Grüße

Re: Zwangsdienst nur für Männer

Hetzi, Sunday, 20.03.2005, 15:06 (vor 7579 Tagen) @ -Gast-

Als Antwort auf: Zwangsdienst nur für Männer von -Gast- am 20. März 2005 11:10:24:

Die Meldung duerfte in sofern falsch sein, dass nach dem Brandschutzgesetz Schleswig Holstein diese Pflicht fuer beide Geschlechter gelten muss. Werden demnach nur Maenner dazu verpflichtet, so waerde das als solches wieder eine Diskriminierung darstellen.

§ 16
Pflichtfeuerwehr

(3) Alle Bürgerinnen und Bürger vom vollendeten 18. bis vollendeten 50. Lebensjahr sind verpflichtet, ...

Brandschutzgesetz Schleswig-Holstein

Re: Zwangsdienst nur für Männer

Sven74, Sunday, 20.03.2005, 15:35 (vor 7579 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von Hetzi am 20. März 2005 13:06:49:

Die Meldung duerfte in sofern falsch sein, dass nach dem Brandschutzgesetz Schleswig Holstein diese Pflicht fuer beide Geschlechter gelten muss. Werden demnach nur Maenner dazu verpflichtet, so waerde das als solches wieder eine Diskriminierung darstellen.
§ 16
Pflichtfeuerwehr
(3) Alle Bürgerinnen und Bürger vom vollendeten 18. bis vollendeten 50. Lebensjahr sind verpflichtet, ...

UND verstößt gegen die Verfassung siehe:

Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer verfassungswidrig
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.1.1995
(Az.: BvR 403 u. 569/94;

Sven74

Re: Zwangsdienst nur für Männer

adolf hennecke, Sunday, 20.03.2005, 15:48 (vor 7579 Tagen) @ Hetzi

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von Hetzi am 20. März 2005 13:06:49:

Die Meldung duerfte in sofern falsch sein, dass nach dem Brandschutzgesetz Schleswig Holstein diese Pflicht fuer beide Geschlechter gelten muss. Werden demnach nur Maenner dazu verpflichtet, so waerde das als solches wieder eine Diskriminierung darstellen.

nein wuerde es nicht! die allg. dienspflicht regelt art. 12 gg und hier insbesondere absatz 2('niemand darf zu einer bestimmten arbeit gezwungen werden, ausser im rahmen einer herkoemmlichen allgemeinen, fuer alle gleichen oeffentlichen dienstleistungspflicht'). wie diese 'gleiche dienstleistungspflicht' dann auszugestalten ist, wird durch art. 12a abs. 1 gg bestimmt: 'maenner koennen vom vollendeten achtzehnten lebensjahr an zum dienst in den streitkraeften, im bundesgrenzschutz oder in einem zivilschutzverband verpflichtet werden.'

wurde doch im rahmen der wehrpflichtdebatte mehr als ausfuehrlich durchgekaut!?

re: wer lesen kann ...

adolf henecke, Sunday, 20.03.2005, 15:55 (vor 7579 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von Sven74 am 20. März 2005 13:35:07:

http://www.wehrpflicht-nein-danke.de/klagen-06.htm

Re: Zwangsdienst nur für Männer

Sven74, Sunday, 20.03.2005, 16:23 (vor 7579 Tagen) @ adolf hennecke

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von adolf hennecke am 20. März 2005 13:48:49:

Die Meldung duerfte in sofern falsch sein, dass nach dem Brandschutzgesetz Schleswig Holstein diese Pflicht fuer beide Geschlechter gelten muss. Werden demnach nur Maenner dazu verpflichtet, so waerde das als solches wieder eine Diskriminierung darstellen.

nein wuerde es nicht! die allg. dienspflicht regelt art. 12 gg und hier insbesondere absatz 2('niemand darf zu einer bestimmten arbeit gezwungen werden, ausser im rahmen einer herkoemmlichen allgemeinen, fuer alle gleichen oeffentlichen dienstleistungspflicht'). wie diese 'gleiche dienstleistungspflicht' dann auszugestalten ist, wird durch art. 12a abs. 1 gg bestimmt: 'maenner koennen vom vollendeten achtzehnten lebensjahr an zum dienst in den streitkraeften, im bundesgrenzschutz oder in einem zivilschutzverband verpflichtet werden.'
wurde doch im rahmen der wehrpflichtdebatte mehr als ausfuehrlich durchgekaut!?

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.1.1995
(Az.: BvR 403 u. 569/94;

...
Aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift (vgl. JöR N.F. 1, 1951, S. 135 <137 f.>) ergibt sich, daß der Verfassungsgeber Dienstverpflichtungen, wie sie in der NS-Zeit bestanden (etwa zum Arbeitsdienst), ausschließen wollte. Das sollte mit der Einführung des Wortes "herkömmlich" erreicht werden. Danach wollte der Verfassungsgeber mit diesem Begriff die Art der Dienstleistungspflicht, nicht jedoch den von ihr betroffenen Personenkreis festschreiben. Art und Charakter einer Dienstpflicht werden aber nicht dadurch verändert, daß auch Frauen von ihr betroffen werden. Nach dem Wortlaut der Vorschrift muß die öffentliche Dienstleistungspflicht nicht nur herkömmlich, sondern auch allgemein und für alle gleich sein. Da Art.12 Abs.2 GG - anders als Art.12 a Abs.1 GG im Hinblick auf die Wehrpflicht - eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen oder die Beschränkung bestimmter Dienstpflichten auf Männer nicht vorsieht, scheidet er als lex specialis zu Art.3 Abs.3 GG aus. (Hervorhebung d. Red.) Die gegenteilige Auffassung würde auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift zuwiderlaufen: Wollte man den Begriff "herkömmlich" nicht nur auf die Art der Dienstpflicht, sondern auch auf den Kreis der Pflichtigen beziehen, wäre der einfache Gesetzgeber auf Dauer an die historischen Vorbilder solcher Dienstleistungspflichten gebunden; dies würde gerade auch hinsichtlich des Personenkreises zu starren und unveränderlichen Dienstpflichten führen.

…In Bezug auf die Wehrpflicht (und welche Ersatzdienste?) weist das BVerfG auf den Unterschied zwischen Art.12 Abs.2 GG (Zwangsdienste) und Art.12 a Abs.1 GG (Wehrdienste) hin, wonach (nur) Art.12 GG keine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen vorsieht.

Hier geht es eben nicht um den Wehrdienst, sondern um einen Zwangsdienst (auch wenn der gesunde Menschenverstand hier keinen wirklichen Unterschied feststellen kann). Bin kein Jurist und damit auch kein Rechtsverdreher!

Sven74

Re: Zwangsdienst nur für Männer

Advocatus feminae , Monday, 21.03.2005, 01:38 (vor 7579 Tagen) @ -Gast-

Als Antwort auf: Zwangsdienst nur für Männer von -Gast- am 20. März 2005 11:10:24:

Dieses ganze Konstrukt ist mir völlig neu. Tatsächlich scheinen die meisten Bundesländer die Möglichkeit einer Pflichtfeuerwehr zu kennen. In D hat Lindenfels in Hessen tatsächlich eine.

Re: Zwangsdienst nur für Männer

susu, Monday, 21.03.2005, 01:49 (vor 7579 Tagen) @ adolf hennecke

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von adolf hennecke am 20. März 2005 13:48:49:

nein wuerde es nicht! die allg. dienspflicht regelt art. 12 gg und hier insbesondere absatz 2('niemand darf zu einer bestimmten arbeit gezwungen werden, ausser im rahmen einer herkoemmlichen allgemeinen, fuer alle gleichen oeffentlichen dienstleistungspflicht'). wie diese 'gleiche dienstleistungspflicht' dann auszugestalten ist, wird durch art. 12a abs. 1 gg bestimmt: 'maenner koennen vom vollendeten achtzehnten lebensjahr an zum dienst in den streitkraeften, im bundesgrenzschutz oder in einem zivilschutzverband verpflichtet werden.'

Die Dienstpflicht nach Art.12a ist aber allein Bundeskompetenz. Für die Länder gilt, daß sie sich nach Art. 12 zu richten haben. In diesem Fall wäre es rechtlich möglich Wehr- und Ersatzdienstleistende für diese Tätigkeit einzusetzen, hierfür wären das Bundesverteidigungsministerium und/oder das Bundesamt für den Zivildienst zuständig. Die Länder besitzen nicht die Kompetenz nach eigenem Gutdünken nach 12a weitere Dienste einzuführen. Es wäre nach geltendem Recht nicht legal, wenn z.B. Baden-Würtemberg beschlösse eine von der BW verschiedene zusätzliche Wehrpflichtsarmee einzuführen.

susu

Re: Zwangsdienst nur für Männer, BVerfG: ja, EGMR: nein

Norbert, Monday, 21.03.2005, 10:14 (vor 7578 Tagen) @ Sven74

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von Sven74 am 20. März 2005 13:35:07:

Die Meldung duerfte in sofern falsch sein, dass nach dem Brandschutzgesetz Schleswig Holstein diese Pflicht fuer beide Geschlechter gelten muss. Werden demnach nur Maenner dazu verpflichtet, so waerde das als solches wieder eine Diskriminierung darstellen.

§ 16
Pflichtfeuerwehr
(3) Alle Bürgerinnen und Bürger vom vollendeten 18. bis vollendeten 50. Lebensjahr sind verpflichtet, ...

UND verstößt gegen die Verfassung siehe:
Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer verfassungswidrig
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.1.1995
(Az.: BvR 403 u. 569/94;
Sven74

Ja, aber erst als Reaktion auf ein Urteil des EGMR 1994.
Zuvor hatte das BVerfG solche Regelungen als verfassungsgemäß angesehen.
Und Klagen abgewimmelt (nicht angenommen).

Gruß
Norbert

Re: Zwangsdienst nur für Männer

pit b., Monday, 21.03.2005, 15:05 (vor 7578 Tagen) @ adolf hennecke

Als Antwort auf: Re: Zwangsdienst nur für Männer von adolf hennecke am 20. März 2005 13:48:49:

>Die Meldung duerfte in sofern falsch sein, dass nach dem

Brandschutzgesetz Schleswig Holstein diese Pflicht fuer beide Geschlechter
gelten muss. Werden demnach nur Maenner dazu verpflichtet, so waerde das
als solches wieder eine Diskriminierung darstellen.

nein wuerde es nicht![/i]

Doch würde es!
Die Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer wurde am 24.01.1995 vom
Bundesverfassungsgericht als diskriminierend erklährt.

Auszug: "Die Beschränkung einer Feuerwehrdienstpflicht und einer hieran
anknüpfenden Abgabepflicht auf Männer verstößt gegen das
Diskriminierungsverbot des Art.3 Abs.3 GG"

Quelle

Re: Zwangsdienst nur für Männer

-Gast-, Wednesday, 23.03.2005, 16:17 (vor 7576 Tagen) @ -Gast-

Als Antwort auf: Zwangsdienst nur für Männer von -Gast- am 20. März 2005 11:10:24:

Nachtrag:
Die Aufsichtsbehörde, die die Anerkennung der Feuerwehr List als Freiwillige Feuerwehr widerrufen hatte, schrieb:

"Die Voraussetzungen für die Anerkennung sind daher sowohl mangels der persönlichen Leistungsfähigkeit der Feuerwehr als auch der persönlichen und fachlichen Eignung der Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr List auf Dauer nicht mehr gegeben. Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 BrSchG ist deshalb die Anerkennung der Freiwilligen Feuerwehr List zu widerrufen. Die Aufsichtsbehöre zusammen mit dem Kreiswehrführer Herrn Albertsen hoffen, daß es in der Gemeinde List baldmöglichst wieder eine funktionsfähige Freiwillige Feuerwehr geben wird. Gemeinsame Zielsetzung sollte es sein, den Bestand einer Pflichtfeuerwehr so kurzfristig wie möglich und nötig zu halten. Von Seiten des Kreisfeuerwehrverbandes werden die Bemühungen der Gemeinde List auf Sylt begrüßt, zeigen sie doch in Zeiten leerer Kassen die Notwendigkeit einer funktionierender Feuerwehr. In anderen Gemeinden wird über Zusammenlegungen und Kosteneinsparung nachgedacht, ein flächendeckender Brandschutz kann aber so oftmals nicht garantiert werden. Hier hat die Gemeinde List allerdings ein ganz klares Zeichen "PRO-Feuerwehr" gesetzt. In der kommenden Woche werden 50 Einwohner der Gemeinde List im Alter von 18 - 50 Jahren dienstverpflichtet, unter ihnen auch eine große Anzahl der Feuerwehrmänner die in den letzten Jahren Aufgrund von Unstimmigkeiten aus der Freiwilligen Feuerwehr List ausgetreten sind."

http://www.db-server.de/fw-forum/s.afp?!_1H50W1MRNn=258954

Pressemeldungen, daß nur Männer verpflichtet werden, stammen vom Gemeindebürgermeister Joachim Schweitzer (CDU).

Grüße

powered by my little forum