Offener Brief an die Abgeordneten des Nordrhein-Westfälischen Landtages
Offener Brief an die Abgeordneten des Nordrhein-Westfälischen Landtages
Justizministerin erkennt Männern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ab
Der Brief und etwaige Antworten werden getrennt nach Parteien - auf der Seite www.pro-Test.net Das Netzwerk pro Vaterschafstests veröffentlicht.
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Abgeordnete des Nordrhein-Westfälischen Landtages ersuchen wir Sie um Unterstützung gegen ein Vorhaben von Frau Justizministerin Zypries (SPD), welches auf immer mehr Widerstand und Unmut in der Bevölkerung stößt.
Sachverhalt:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant bis zum Jahr 2006 ein Gesetz, welches heimliche Vaterschaftstests verbieten soll und nachfolgend auch eine Initiative die erreichen will, dass dieses Gesetz in der ganzen europäischen Union übernommen wird. Väter, die sich ihrer Vaterschaft unsicher sind, müssten dann um die Erlaubnis der betreffenden Mutter zum Vaterschaftstest ersuchen. Das heißt, die Person, der eine Falschaussage zur Vaterschaft (und fremdgehen) unterstellt wird, müsste die Erlaubnis zu einem Test geben, der ihre Falschaussage aufdeckt. Väter, die ernste Zweifel hegen und in dieser wichtigen Frage endlich Klarheit haben möchten, sollen nach dem Willen der Justizministerin nur noch auf dem Gerichtsweg erfahren dürfen, ob sie der rechtmäßige Vater eines Kindes sind oder nicht. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Männer wird damit zwangsläufig missachtet!
Weitere, damit einhergehende negative Folgen, wie immense Anwalts- und Gerichtskosten, monatelange Verfahrenswege, Beziehungsstress mit der Kindesmutter, dauerhafte emotionale Belastung, und - egal welches Ergebnis der Test dann letztendlich bringt - endgültige Zerstörung des Familienfriedens sind damit vorprogrammiert - ja sogar staatlich gewollt.
Unter http://www.petitiononline.com/majuze/petition.html ist seit Mitte Juni 2004 eine Unterschriftensammlung aufrufbar, die gegen dieses Gesetzesvorhaben protestiert. Wir würden uns freuen, wenn wir auch mit Ihrer "Unterschrift" rechnen können und mit Ihrer konkreten Mitarbeit, dieses Gesetz zu verhindern. Besonders hervorheben möchten wir, dass unter den Unterzeichnern dieser Petition auch viele Frauen sind, die sich offensichtlich gut in die Lage der Männer versetzen können und erkennen, wie wichtig die Frage der Vaterschaft für Männer ist.
Wir möchten uns an Sie als Abgeordnete des Nordrhein-Westfälischen Landtages wenden, da wir dieses geplante Verbot kritisieren.
Hierfür sprechen folgende Gründe:
- Väter haben ein Recht darauf zu erfahren, ob sie tatsächlich der Vater des Kindes sind. Ein Vaterschaftstest liegt im Regelfall auch im Interesse des Kindes, weil es ein Recht hat, Vater und Mutter zu kennen. Eine untergeschobene Vaterschaft ist ethisch bedenklich. Durch eine untergeschobene Vaterschaft am Wissen der Betroffenen vorbei werden Vorgänge ausgelöst, die weit reichende Konsequenzen für die Betroffenen haben.
- Laut einer Schätzung der "Ärztezeitung", die sich auf deutsche und englische Statistiken bezieht, sind fünf bis zehn Prozent aller Neugeborenen Kuckuckskinder, die einem falschen Vater ins Nest gelegt werden. Das wären in Deutschland 35.000 bis 70.000 Kinder pro Jahr. Diese Zahlen legitimieren das Recht auf private Herkunftsnachweise. Manchen Experten sprechen sogar von bis zu 20%. Dies zeigt, dass es sich hierbei nicht um Einzelfälle handelt, sondern um ein gesellschaftliches Problem. Hier ist der Staat in der Verantwortung.
- Eine Frau, die einem Mann eine Vaterschaft unterschiebt, betrügt vier Personen: das Kind, den leiblichen Vater des Kindes, den Versorger des Kindes und sich selbst.
- Die Abstammung des Kindes ist auch auf die erbrechtlichen Fragen von Bedeutung. Jeder hat das Recht, Entscheidungen über Unterhaltspflicht oder testamentarische Verfügungen auf einer zweifelsfreien Basis fällen zu können.
- Ein selbst bestimmter Abstammungstest durch den Mann/Vater ist für das Kind weniger belastend als eine gerichtlich angeordnete Klärung der Vaterschaft. Die Behauptung, durch den Test könnte Unruhe in die Familie gebracht werden, ist nicht stichhaltig. Im Gegenteil, durch das Verbot selbst bestimmter Vaterschaftstests würde vielmehr erst recht Unruhe in die Familie gebracht werden, da der Vater verpflichtet wäre, die Bestimmung gerichtlich zu erzwingen, was den Frieden der Familie unnötig stören würde, egal, ob der Mann dann letztlich der Vater ist oder nicht. Der selbst bestimmte Vaterschaftstest ist die geeignete Maßnahme, Klarheit in dieser wichtigen Frage zu bekommen, ohne die betreffende Beziehung zur Mutter des Kindes über Gebühr zu belasten. Mit Privatgutachten sind Eskalationen vermeidbar. Das versuchte Verbot dieser Privatgutachten lässt vermuten, dass Frau Zypries genau weiß, welche Belastung ein gerichtlich angeordneter Test für die Familie bedeutet und sie hofft gerade dadurch, Vaterschaftstests im Allgemeinen zu verhindern. Der Schaden, der hier Männern und Vätern zugemutet wird, wird nicht bedacht oder für unbedeutend erklärt.
- Mit dem privaten Vaterschaftstest kann sich jeder Mann schnell und kostengünstig Sicherheit verschaffen und ohne Einschaltung eines Gerichtes eine Einigung versuchen. Dies erspart den Partnern viel Ärger und die Kinder werden nicht zusätzlich durch einen Arztbesuch und die Blutabnahme belastet. Die unkomplizierte Methode privater Abstammungsgutachten kann zu einer schnellen Einigung in Unterhaltsfragen und damit letztlich auch zu einer Entlastung der Gerichte führen.
- Die leibliche Abstammung ist für den Menschen wichtig. Dies bestätigen auch Adoptivkinder. Sobald ein(e) Betroffene(r) davon weiß, dass er/sie einen unbekannten Elternteil hat, fängt die Suche an. Bis zu einer Antwort - eventuell lebenslänglich. Offenheit und Ehrlichkeit ist in dieser Frage also einzufordern.
- Wer denkt, ein Vaterschaftstest greife in das Sorgerecht der Mutter ein, der glaubt, das Kind gehöre der Mutter, die Mutter könne dem Kind einen Vater suchen und Väter seien austauschbar. Vaterschaft ist naturgegeben ein Lebensbereich, in den keine Mutter eingreifen kann. Das Kind ist kein Einrichtungsgegenstand des mütterlichen Haushalts. Von dem abgesehen ist eine einseitige Rechtszuweisung an einem gemeinsamen Kind rechtsstaatlich als äußerst bedenklich einzustufen. An einem gemeinsamen Kind haben beide Erzeuger bestenfalls Pflichten und zwar zu gleichen Teilen. Im Übrigen ist hier ein deutlicher Konflikt zwischen dem Bedürfnis des Kindes nach Sicherheit in der Abstammung und dem Willen der Mutter, eine andere Abstammung zu verbergen. So hoch die soziale Vaterschaft auch zu bewerten ist viele Stiefväter leisten hier bewunderungswürdige Arbeit die leibliche Abstammung ist für ein Kind wichtig. Dies bestätigt sich immer wieder und wird kaum noch bestritten.
- Die Abstammung ist insbesondere in medizinischen Fragen und Grundversorgung von großer Bedeutung. So geht es für das Kind u.a. um Blut-, Organ-, Knochenmarkspende und erbkrankheits bedingte medizinische Prävention, welche dem Kind bei falscher Zuweisung des biologischen Vaters entweder verwehrt bleibt, sollte der unbekannte biologische Vater an Krebs (o.ä.) erkranken, oder unnötig angewandt wird, wenn der vermeintlich biologische Vater an Krebs (o.ä.) erkrankt. Obendrein besteht bei falscher Kenntnis über die Abstammung eine nicht zu vernachlässigende Gefahr für Inzest-Beziehungen zwischen Halbgeschwistern.
- Ein Vater hat das Recht zu wissen, wer sein Kind ist. Die Sicherheit, die die Mutter durch die Biologie hat muss durch gesetzliche Vorgaben dem Vater auch zuteil werden können.
- Das persönliche Recht der Mutter über die eigenen Daten wird bei einem Vaterschaftstest nicht angegriffen, da ihre genetischen Daten für die ausreichend wahrscheinliche Bestimmung der Vaterschaft nicht bekannt sein müssen. Beim Test werden keine genetischen Informationen untersucht, es geht ausschließlich um individuelle Abschnitte der DNA, die keine Proteine codieren. Eine Gen-Untersuchung findet also nicht statt. Einem Datenschutz beim Genmaterial ist Genüge getan, weil kein Genlabor die Gendaten und die persönlichen Daten (Name, Adresse) des Betreffenden gleichzeitig einsieht. Gendaten dürfen auch nicht gespeichert werden. Vaterschaftstests sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests. Phänotypische Aussagen über eine Person können danach nicht gemacht werden, unterstreicht Prof Dr. H.G. Gassen Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der humatrix AG (http://www.humatrix.de). "Das wird in der politischen als auch öffentlichen Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!" Diese Sicherheit ist in Deutschland gut zu gewährleisten. Bei einem evtl. Vaterschaftstest im Ausland ist diese Sicherheit nicht mehr ohne weiteres gegeben.
- § 169 StGB sagt aus: Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsbüchern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar." Dies bedeutet, dass sich hier eine Justizministerin in einem Rechtsstaat, augenscheinlich anschickt, Beihilfe zu leisten, zu massenhaften Betrug, Rechtsbeugung, sowie Vertuschung und Verdunklung von Straftaten.
- Es ist kaum anzunehmen, dass betroffene Mütter eine Einwilligung zum Vaterschaftstest geben, wenn doch durch diese Einwilligung z.B. ein Seitensprung aufgedeckt werden könnte. Hier ist ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen des Mannes und Kindes und dem der Mutter. Die Muter vertritt somit NICHT die Interessen des Kindes.
- Das Gesetz würde dem juristisch problemlosen Zugriff zu einem privaten Unterhaltszahler mehr Gewicht einräumen als dem Persönlichkeitsrecht des vermeintlichen Vaters. Es trüge deshalb dazu bei, Väter grundsätzlich zu entmenschlichen und als reine Versorger zu instrumentalisieren. Dies würde dem Bild des Vaters als reiner Erzeuger Vorschub geleistet, was die archaische Rollenvereilung von Mann und Frauen fördert und somit einer echten Geschlechterdemokratie entgegensteht.
- Durch das Verbot würden dem Vater erhebliche finanzielle Hürden für die Vaterschaftsbestimmung in den Weg gestellt werden. Der Kostenunterschied zwischen einem privaten Vaterschaftstest und einem gerichtlich verwertbaren Gutachten differiert um das 10- bis 20-fache. Dieser Kostenfaktor erschwert die Entscheidung des Vaters zur Bestimmung in vagen Verdachtsfällen erheblich. Der Gesetzgeber ist jedoch verpflichtet, die Ermittlung einer Straftat nicht unnötig zu erschweren. Es ist zu bedenken, dass dem betroffenen Vater lediglich zwei Jahre Zeit bleiben, um eine Vaterschaft anzufechten. Dieser Zeitraum ist sehr knapp bemessen. Dem Betroffenen sollten deshalb durch eine Kostenhürde nicht zusätzlich die Hände gebunden werden. Das gibt dem Betroffenen das Gefühl der Ohnmacht.
- Ungewissheit in der Frage der Vaterschaft kann eine Beziehung auf Dauer sehr belasten oder gar zerstören. Sicherheit im Gegensatz dazu, bedeutet neues Vertrauen und Stabilität für die Beziehung. Es ist die Pflicht des Staates, Männer in dieser wichtigen Frage zu schützen und ihnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen hilfreich zur Seite zu stehen. Es wäre eine Überlegung wert, den Männern in diesem sensiblen Bereich Beratung und Hilfe anzubieten, damit sie mit einem evtl. negativen Ergebnis oder bei anderen Fragen zu diesem Thema nicht alleine gelassen werden. Betroffene Männer leiden sehr stark, besonders, wenn die Beziehung zum Kind schon sehr lange angedauert hat. Hilfe wird ihnen bisher keine Zuteil.
- Ebenso ist Vatersein mehr, als nur Geld fürs Kind zu bezahlen. Es geht um eine lebenslange Beziehung zum Kind, um Liebe, Hilfe in Notlagen, medizinische Fragen usw. aber eben auch gegebenenfalls um Unterhaltszahlungen an das falsche Kind, bzw. vom falschen Vater. Es ist daher unverantwortlich und grenzt an Betrug am Mann und am Kind, diese über ihre Vaterschaft/Abstammung im Unklaren zu lassen oder sogar falsche Angaben darüber zu machen.
- Der beobachtete Ansturm auf diese Vaterschaftstests zeigt, dass es ein starkes Bedürfnis dieser Männer ist, über ihr Vatersein Bescheid zu wissen. Betrogen sind hier letztendlich diese Männer, die betroffenen Kinder und die Männer, die eventuell die Väter dieser Kinder sind, aber nichts davon wissen.
- Ein Verbot selbst bestimmter Vaterschaftstests in Deutschland würde einen Testtourismus fördern, wie damals den Abtreibungstourismus. Der Versuch, diese Tests in ganz Europa zu verbieten ist mit Sicherheit erfolglos oder würde eine Abwanderung dieser Labors ins nicht-europäische Ausland bedeuten.
Das geplante Gesetz soll den Betrug am Mann, aber auch den am Kind festigen. Es geht nur darum, Kosten für den Staat zu verhindern. Der Mann soll für das Kind sorgen und bezahlen. Das tut er aber nur, wenn er glaubt, dass er der Vater ist. Welche Sorgen betroffene Männer haben und welche Schäden die vorhandene Unsicherheit verursacht, scheint nicht zu interessieren. Es ist erschreckend, welchen geringen Wert Väter und Männer mit ihren Problemen und Sorgen in dieser Gesellschaft haben. Dem Versuch falsche Angaben über die Vaterschaft zu machen oder deren Aufdeckung zu verhindern muss entgegengewirkt und darf nicht unterstützt werden.
Dieses Vorhaben ist in hohem Maße als sitten-, rechts- und verfassungswidrig einzustufen. Langsam dürfte sich die Erkenntnis auch in der Politik breit machen, dass diese negative demographische Entwicklung nicht allein auf dem Unwillen von Frauen zur Mutterschaft basiert, sondern in hohem Maße darauf, dass immer weniger Männer bereit sind, sich immer mehr entrechten und übervorteilen zu lassen. Das geplante Verbot stößt auf ein breites Unverständnis in der Bevölkerung und verdeutlichen, dass die Politik droht immer weiter am Wahlvolk vorbei zu gehen. Bitte unterstützen Sie Ihre Wähler, in dem Sie klar gegen dieses Vorhaben Stellung nehmen und dafür sorgen, dass dies nicht verwirklicht wird.
Kinder haben das Recht zu wissen, wer ihr Vater ist!
Für Rückfragen und weitere Informationen stehen unter der Internet-Adresse
http://www.pro-test.net/ die Ansprechpartner des Fachressort Vaterschaftstests" beim Väteraufbruch für Kinder e.V." (www.vafk.de) und die Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim (www.majuze.de) zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Meierfels Edmund Koller Herbert Eicher
Kreisvorstand VafK Augsburg/Schwaben
Wolfgang Wenger, Männer- und Jungenzentrale in Rosenheim, Leitung Fachressort "Vaterschaftstests" beim Väteraufbruch für Kinder e.V. und webmaster von pro-Test.net
Anmerkungen...
Als Antwort auf: Offener Brief an die Abgeordneten des Nordrhein-Westfälischen Landtages von Odin am 29. März 2005 17:48:12:
Hallo Odin,
sehr guter Brief. Folgendes finde ich nicht ganz so gelungen:
>- Laut einer Schätzung der "Ärztezeitung", ... , sind fünf bis zehn Prozent aller Neugeborenen Kuckuckskinder, die einem falschen Vater ins Nest gelegt werden. Das wären in Deutschland 35.000 bis 70.000 Kinder pro Jahr. Diese Zahlen legitimieren das Recht auf private Herkunftsnachweise. Manchen Experten sprechen sogar von bis zu 20%.
Ich finde es unglücklich, die nacken Zahlen ins Feld zu führen. Diese ominösen "Schätzungen" sind doch die Hauptwaffe von Feministen in allen Bereichen. Wer kann das nachvollziehen? Die Zahlen sind völlig irrelevant. Und wenn es nur einen einzigen Fall gäbe, wäre ein Test legitim.
>- Eine Frau, die einem Mann eine Vaterschaft unterschiebt, betrügt vier Personen: ... und sich selbst.
Das finde ich etwas pathetisch.
>- Das persönliche Recht der Mutter über die eigenen Daten wird bei einem Vaterschaftstest nicht angegriffen, da ihre genetischen Daten für die ausreichend wahrscheinliche Bestimmung der Vaterschaft nicht bekannt sein müssen...
Hier gehört m. E. ein Abschnitt her, da es sich um zwei unterschiedliche Sachverhalte handelt.
>...Beim Test werden keine genetischen Informationen untersucht, es geht ausschließlich um individuelle Abschnitte der DNA, die keine Proteine codieren. Eine Gen-Untersuchung findet also nicht statt. Einem Datenschutz beim Genmaterial ist Genüge getan, weil kein Genlabor die Gendaten und die persönlichen Daten (Name, Adresse) des Betreffenden gleichzeitig einsieht. Gendaten dürfen auch nicht gespeichert werden. Vaterschaftstests sind reine Identitätsabgleiche und eben keine Gentests. Phänotypische Aussagen über eine Person können danach nicht gemacht werden, unterstreicht Prof Dr. H.G. Gassen Biotechnologie-Experte und Aufsichtsratvorsitzender der humatrix AG (http://www.humatrix.de). "Das wird in der politischen als auch öffentlichen Debatte immer wieder verwechselt bzw. nicht unterschieden!" Diese Sicherheit ist in Deutschland gut zu gewährleisten. Bei einem evtl. Vaterschaftstest im Ausland ist diese Sicherheit nicht mehr ohne weiteres gegeben.
Diesen Punkt hätte ich viel weiter oben platziert, da er den Datenschutz als Vorwand entlarvt.
Für mich ein bisschen viel Emotionalität in den einzelnen Punkten, die die Fakten etwas unnötig überlagert, aber insgesamt natürlich gut.
Re: Anmerkungen...
Als Antwort auf: Anmerkungen... von Martin am 29. März 2005 21:21:
Hi Martin!
Ein Wertfreier Kommentar:
Die eine Sache ist die Sachlichkeit und die Argumentation. Die andere Sache ist der Kampfgeist und der Wille zum Sieg.
Beides ist gleich wichtig, und das eine ist ohne das andere kaum etwas wert. Deswegen ist eine Balance zwischen beiden unerheblich.
Viele Grüße
Nikos
Re: Anmerkungen...
Als Antwort auf: Anmerkungen... von Martin am 29. März 2005 21:21:
Danke für die Anregungen.
Die ersten Stellungnahmen von Politikern sind tatsächlich auch schon eingegangen. Die erste noch gestern Nacht. Es gibt Politiker, die arbeiten 
Sind zwar beide "nur" kurz, aber dafür selbst ausformuliert und kein "Politikergesülz"