Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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"Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof

Arne Hoffmann, Wednesday, 30.03.2005, 16:14 (vor 7569 Tagen)

Die "Vätermafia", um mit der Zeitschrift "Emma" zu sprechen, hat sich aktuell vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe durchsetzen können:

http://www.merkur-online.de/dpa/infoline/schlaglichter/art440,381214.html

Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.

Arne

Glückwunsch

Cleo, Wednesday, 30.03.2005, 17:32 (vor 7569 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Arne Hoffmann am 30. März 2005 13:14:50:

Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Arne

Ich auch.

Cleo

Re: Glückwunsch

Arne Hoffmann, Wednesday, 30.03.2005, 18:40 (vor 7569 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Glückwunsch von Cleo am 30. März 2005 14:32:

Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Ich auch.

Okay, dann fangen wir mal hiermit an:
http://www.n-tv.de/352934.html

Re: Glückwunsch

Wodan, Wednesday, 30.03.2005, 20:27 (vor 7569 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Glückwunsch von Arne Hoffmann am 30. März 2005 15:40:55:

Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Ich auch.

Okay, dann fangen wir mal hiermit an:
http://www.n-tv.de/352934.html

Nun, ein ausführlicher Artikel ist das nicht gerade. Oder? Aber warten wir's ab.
Gruß
Wodan

Hier das Original

Beelzebub, Wednesday, 30.03.2005, 21:06 (vor 7569 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: Re: Glückwunsch von Arne Hoffmann am 30. März 2005 15:40:55:

Die Entscheidung des BGH kann im Wortlaut auf dessen Homepage nachgelesen werden.

Dort dann auf "Entscheidungen" klicken und unter "Dokumentsuche" das Aktenzeichen XII ZB 40/02 eingeben.

Beelzebub

Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof

Frank(der andere), Thursday, 31.03.2005, 17:58 (vor 7568 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Arne Hoffmann am 30. März 2005 13:14:50:

Die "Vätermafia", um mit der Zeitschrift "Emma" zu sprechen, hat sich aktuell vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe durchsetzen können:
http://www.merkur-online.de/dpa/infoline/schlaglichter/art440,381214.html
Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Arne

Moin,

moin,

sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....

der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...

1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

zwar traurig, dass darauf hingewiesen werden muss. Jedoch passt es in die Ignorante familienpolitik von Rot-Grün und damals und künftig schwarz-Gelb.

Wege, den umgang zwischen Vater und Kind zu verhindern/zu erschweren, gibt es genug

missbrauchsschiene
Gewaltschiene
Untertauchen/ausland
Finanzielles fertigmachen des Vaters
rufmord mit allen Konsequenzen

gRuss Frank

Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof

Odin, Friday, 01.04.2005, 00:43 (vor 7568 Tagen) @ Frank(der andere)

Als Antwort auf: Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Frank(der andere) am 31. März 2005 14:58:

sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....
der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...
1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Das Urteil ist vor allem enorm wichtig für Väter unehelicher Kinder. Wenn Kontakt mit dem Kind bestand, dann kann man erstmal darauf verweisen, daß Umgang dem Wohl des Kindes dient.

Für eheliche Kinder hat sich IMO nichts geändert.

Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof

Wodan, Friday, 01.04.2005, 01:51 (vor 7568 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Odin am 31. März 2005 21:43:18:

sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....
der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...
1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.

Das Urteil ist vor allem enorm wichtig für Väter unehelicher Kinder. Wenn Kontakt mit dem Kind bestand, dann kann man erstmal darauf verweisen, daß Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Für eheliche Kinder hat sich IMO nichts geändert.

Richtig ist allerdings, daß damit keine neue Rechtsauslegung geschaffen, sondern nur bestehendes Recht bestätigt wird. Außerdem: behandelt wird nicht das Hauptproblem: der generelle Status nicht verheirateter Väter, sondern ein ganz spezielles Detail. - In jedem Falle hängt der Aufmacher des Artikels die Sache zu hoch: es sind keine Rechte GESTÄRKT, allenfalls bestätigt worden. Das kostet dem dt. Familien(un)recht nicht viel. Und: es bleibt noch fraglich, was für die Umsetzung des Urteils getan werden wird.
Aber immerhin!
Gruß
Wodan

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Krischan, Saturday, 02.04.2005, 01:07 (vor 7567 Tagen) @ Arne Hoffmann

Als Antwort auf: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Arne Hoffmann am 30. März 2005 13:14:50:

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