"Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof
Die "Vätermafia", um mit der Zeitschrift "Emma" zu sprechen, hat sich aktuell vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe durchsetzen können:
http://www.merkur-online.de/dpa/infoline/schlaglichter/art440,381214.html
Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Arne
Glückwunsch
Als Antwort auf: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Arne Hoffmann am 30. März 2005 13:14:50:
Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Arne
Ich auch.
Cleo
Re: Glückwunsch
Als Antwort auf: Glückwunsch von Cleo am 30. März 2005 14:32:
Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Ich auch.
Okay, dann fangen wir mal hiermit an:
http://www.n-tv.de/352934.html
Re: Glückwunsch
Als Antwort auf: Re: Glückwunsch von Arne Hoffmann am 30. März 2005 15:40:55:
Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Ich auch.
Okay, dann fangen wir mal hiermit an:
http://www.n-tv.de/352934.html
Nun, ein ausführlicher Artikel ist das nicht gerade. Oder? Aber warten wir's ab.
Gruß
Wodan
Hier das Original
Als Antwort auf: Re: Glückwunsch von Arne Hoffmann am 30. März 2005 15:40:55:
Die Entscheidung des BGH kann im Wortlaut auf dessen Homepage nachgelesen werden.
Dort dann auf "Entscheidungen" klicken und unter "Dokumentsuche" das Aktenzeichen XII ZB 40/02 eingeben.
Beelzebub
Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof
Als Antwort auf: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Arne Hoffmann am 30. März 2005 13:14:50:
Die "Vätermafia", um mit der Zeitschrift "Emma" zu sprechen, hat sich aktuell vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe durchsetzen können:
http://www.merkur-online.de/dpa/infoline/schlaglichter/art440,381214.html
Ich bin auf die ersten ausführlicheren Artikel gespannt.
Arne
Moin,
moin,
sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....
der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...
1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
zwar traurig, dass darauf hingewiesen werden muss. Jedoch passt es in die Ignorante familienpolitik von Rot-Grün und damals und künftig schwarz-Gelb.
Wege, den umgang zwischen Vater und Kind zu verhindern/zu erschweren, gibt es genug
missbrauchsschiene
Gewaltschiene
Untertauchen/ausland
Finanzielles fertigmachen des Vaters
rufmord mit allen Konsequenzen
gRuss Frank
Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof
Als Antwort auf: Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Frank(der andere) am 31. März 2005 14:58:
sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....
der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...
1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Das Urteil ist vor allem enorm wichtig für Väter unehelicher Kinder. Wenn Kontakt mit dem Kind bestand, dann kann man erstmal darauf verweisen, daß Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Für eheliche Kinder hat sich IMO nichts geändert.
Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof
Als Antwort auf: Re: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Odin am 31. März 2005 21:43:18:
sorry, aber dieses "urteil" ist nicht das Papier wert, auf dem es geschmiert wurde....
der BGH bestätigt doch nur, was im BGB§ 1626 Absatz 3 steht...
1626 BGB
3) Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist.
Das Urteil ist vor allem enorm wichtig für Väter unehelicher Kinder. Wenn Kontakt mit dem Kind bestand, dann kann man erstmal darauf verweisen, daß Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Für eheliche Kinder hat sich IMO nichts geändert.
Richtig ist allerdings, daß damit keine neue Rechtsauslegung geschaffen, sondern nur bestehendes Recht bestätigt wird. Außerdem: behandelt wird nicht das Hauptproblem: der generelle Status nicht verheirateter Väter, sondern ein ganz spezielles Detail. - In jedem Falle hängt der Aufmacher des Artikels die Sache zu hoch: es sind keine Rechte GESTÄRKT, allenfalls bestätigt worden. Das kostet dem dt. Familien(un)recht nicht viel. Und: es bleibt noch fraglich, was für die Umsetzung des Urteils getan werden wird.
Aber immerhin!
Gruß
Wodan
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Als Antwort auf: "Vätermafia" landet Coup bei Bundesgerichtshof von Arne Hoffmann am 30. März 2005 13:14:50:
Krischan