Re: Umgangrecht für Vater auch gegen Willen der Mutter
Als Antwort auf: Umgangrecht für Vater auch gegen Willen der Mutter von Odin am 02. April 2005 11:59:52:
Umgangrecht für Vater auch gegen Willen der Mutter
Auch hier noch mal: das Urteil des BGH ist zu begrüßen, es hätte aber auch anders nicht gefällt werden dürfen. Man sollte hier nicht zu euphorisch sein. Es kommt darauf an, ob nun auch Umgang angeordnet wird und noch mehr, ob er durch- und umgesetzt werden kann. Da die Entscheidung darüber lediglich an das subordinierte Gericht zurückgegeben ist, steht dergleichen noch in den Sternen. Die Rede von "Stärkung der Väterrechte" ist jedenfalls ein Euphemismus.
Im wesentlichen ist u.a. Leserbrief zuzustimmen.
Gruß
Wodan
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Odin,
02.04.2005, 14:59
- Re: Umgangrecht für Vater auch gegen Willen der Mutter - Wodan, 02.04.2005, 15:47