Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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und das Kindeswohl?...

Garp, Saturday, 09.04.2005, 15:29 (vor 7559 Tagen) @ xx

Als Antwort auf: Wieder mal Spanien von xx am 08. April 2005 22:27:

... Failure to meet the obligations will be taken into consideration by judges when determining the terms of divorces. Men who refuse to do their part may be given less frequent contact with their children....

Interessant! Wenn es darum geht die eigene feministische Ideologie zu vollstrecken, ist das Kindeswohl plötzlich unbedeutend. Die Frage ist nicht mehr, ob ein Kind von dem Kontakt zum Vater profitiert, sondern inwieweit der Vater bestraft werden muss.
Besonders intelligent bei dieser Regelung: Es trifft sowieso die Falschen. Denn die Väter, die keine Beziehung zu ihrem Kind aufgebaut haben, denen wird ein Umgangsboykott nicht sehr schaden. Strafen kann man mit dieser Regelung nur die Väter UND Kinder, die schon eine Beziehung zueinander aufgebaut haben.

Das ist das Gerechtigkeitsversprechen feminists have been wanting for a long time

Der Ideologie wird das Kindeswohl untergeordnet.

Garp


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