Re: WEHRDIENST VERFASSUNGSWIDRIG
Als Antwort auf: WEHRDIENST VERFASSUNGSWIDRIG von plupp am 31. Oktober 2001 13:59:53:
Du brauchst nur den Paragraph zu "Gleichheit vor dem Gesetz" im Grundgesetz mit der Wehrpflicht zu vergleichen,dann weißt du es.
Gegen die Wehrpflicht vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen ist nicht ganz neu,ich hatte auch schon mal diese Intension.
Ich denke aber,dass es mir an Charackterstärke fehlt,das zu tun.
Wenn es ein Richter nicht weiß,wer dann?
Diesen befangenen männerfeindlichen RICHTERINNEN kann man nicht glauben.
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- WEHRDIENST VERFASSUNGSWIDRIG -
plupp,
31.10.2001, 15:59
- Nur ein männlicher Richter ist zu solch einer Entscheidung fähig ! - Depp, weil Mann, 31.10.2001, 17:58
- Re: WEHRDIENST VERFASSUNGSWIDRIG - Chris, 31.10.2001, 21:02
- Re: WEHRDIENST VERFASSUNGSWIDRIG -
Joachim,
31.10.2001, 23:05
- Re: WEHRDIENST VERFASSUNGSWIDRIG - plupp, 31.10.2001, 23:17