Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Offener Brief: Bitte um Einrichtung eines Untersuchungsausschusses

Odin, Tuesday, 12.04.2005, 16:34 (vor 7556 Tagen)

Väteraufbruch für Kinder e.V. – Palmental 3, 99817 Eisenach
Offener Brief an die
Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39094 MAGDEBURG
es schreibt Ihnen:
Prof. Dr. Dr. med. Ulrich Mueller
Bunsenstrasse 2
35033 Marburg
xxx
xxx
􀀑 mueller@vafk.de

Bitte um Einrichtung eines Untersuchungsausschusses Marburg, 08.04.05

Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Kampf eines türkischen Vaters um sein Kind in Sachsen-Anhalt und die dahinter liegenden
Probleme machen diesen langen Brief notwendig. Dieser Fall erregt seit geraumer Zeit große
Aufmerksamkeit, nicht nur in der nationalen, sondern auch in der internationalen Publikums- und
Fachpresse.
Ich weiß, dass Sie täglich viel Post zum Lesen erhalten, aber dieser so genannte Fall
„Görgülü“ ist in Deutschland einmalig, da Behörden in Sachsen-Anhalt sich gegen Urteile
der höchsten Gerichte in Karlsruhe und in Straßburg stellen und sich am Umgangsboykott
aktiv beteiligen. Dieser Fall ist noch nicht abgeschlossen, er sorgt bereits
für internationale Spannungen. Deshalb bitte ich Sie als Abgeordneter des Landtages
von Sachsen-Anhalt diesen Brief persönlich zu lesen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.02.2004 eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes
Naumburg gerügt. Die gerügte Menschenrechtsverletzung wurde in Sachsen-
Anhalt bis heute nicht korrigiert, obwohl es dazu 3 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes
gibt. Das Bundesverfassungsgericht sah sich sogar am 28. Dezember 2004 und erneut am 01.
Februar.2005 in einem „spektakulären Urteil“ (Süddeutsche Zeitung) gezwungen, die übergeordneten
Behörden des Jugendamtes Wittenberg aufzurufen, dafür Sorge zu tragen, dass das Jugendamt
als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz berücksichtigen wird.
Ein bisher in der Geschichte Deutschlands einzigartiger Vorgang.
“Nach alledem ist die Haltung der Widerspruchsführer, dem Beschwerdeführer den
Umgang trotz entgegenstehender einstweiliger Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
zu verweigern, in keiner Weise zu rechtfertigen. Dafür, dass der Widerspruchsführer
zu 1 als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz in
der gebotenen Weise berücksichtigen wird, haben nötigenfalls die ihm übergeordneten
←
Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 2 von 6
􀀎 Palmental 3, 99817 Eisenach 􀀋 0700 – 82 83 77 83 􀀚 0700 – 82 83 73 29 􀀑 info@vafk.de
Behörden Sorge zu tragen.“ (Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2790/04 vom 1.2.2005, Absatz-
Nr. (9), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050201_1bvr279004.html)
Daraufhin entschied das Landesverwaltungsamt in Halle am 11.02.2005 die Kommunalaufsicht
gegen den Landkreis Wittenberg in dieser Sache auszuüben. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-
Anhalt teilte am 28.02.2005 dem Amtsgericht Wittenberg mit:
„Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landrates als Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter
über die Bediensteten des Landkreises Wittenberg in der Vormundschaftsangelegenheit
Christofer und damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen wird zur
Gewährleistung des Umgangsrechtes mit dem Kind gemäß dem vollziehbaren Beschluss
des Amtsgerichtes Wittenberg vom 02.12.04 ... geändert durch den Beschluss
des BverfG vom 28.12.04 ..., als Beauftragter Herr Dr. Klaus-Dieter Topf bestellt. Der
Beauftragte nimmt bis auf weiteres die Aufgaben des Landkreises Wittenberg in
oben bezeichnetem Umfang wahr.“
(Hervorhebungen sind vom Verfasser des Briefes vorgenommen worden.)
Damit wäre die übergeordnete Behörde wieder handlungsfähig. Könnte man meinen. Die Wahrnehmung
der Kommunalaufsicht bedeutet, dass der Beauftragte Dr. Topf an Stelle des Landrates
Dammer sowohl die Personalaufsicht als auch die Aufsicht über die Arbeit des Jugendamtes Wittenberg
wahrzunehmen hat, gemäß dem Urteil vom BVerfG vom 01.02.2005. Grundlage dürfte der
Artikel 87 (4) der Landesverfassung sein: „Das Land sichert durch seine Aufsicht, daß die Gesetze
beachtet und die nach Absatz 3 übertragenen Aufgaben weisungsgemäß ausgeführt werden.“
Jedoch sieht der Vater sein Kind heute immer noch nicht. Die Behörden in Sachsen-Anhalt sind
ganz offensichtlich nicht in der Lage, eine Menschenrechtsverletzung abzustellen und Urteile der
höchsten Gerichte in Europa und Deutschland umzusetzen.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen diesen Fall vorstellen, Quellmaterial ist kursiv geschrieben.
1. Die Geschichte des Falles in Kurzform
2. Die Umgänge zwischen Sohn und Vater nach Übernahme der Kommunalaufsicht
3. Die Konsequenzen und die Frage nach den Verantwortlichen
1. Die Geschichte des Falles in Kurzform
Eine Mutter gibt ihr Kind zu Pflegeeltern, nachdem sie durch das Jugendamt in Leipzig gegen den
Vater beraten wurde. Kazim Görgülü hat der werdenden Mutter schon vor der Geburt des Kindes
erklärt, dass er für das Kind aufkommen möchte, auch nachdem sich das Paar getrennt hat. Nach
Geburt des Kindes verweigerte die Kindesmutter, den Vater anzugeben. Dadurch war es möglich,
dass sie das Kind einfach in eine Pflegefamilie weggeben konnte.
Kazim Görgülü erfährt etwa 8 Wochen nach der Geburt von der Mutter, dass das Kind weggegeben
wurde. Er geht zum Jugendamt Leipzig und erklärt, dass er als Vater das Kind erziehen möchte.
Das wird vom Jugendamt abgelehnt, weil er per Gesetz als nichtehelicher Vater kein Sorgerecht
hat. Dieses hat in Deutschland nach der Geburt eines Kindes automatisch die Mutter, der Vater
ohne deren Zustimmung nie. Außerdem hat er keinerlei Möglichkeit, ohne die Zustimmung der
Mutter die Vaterschaft anzuerkennen.
Kazim gelingt es jedoch: Er geht mit der Kindesmutter zum Jugendamt Leipzig und erklärt mit dieser
seine Vaterschaft. Diese gemeinsame Vaterschaftserklärung wird vom Jugendamt ignoriert,
denn das Kind befand sich bereits vom 4. Lebenstag an in einer Pflegefamilie, welche schon anfangs
das Kind adoptieren wollten.
Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 3 von 6
􀀎 Palmental 3, 99817 Eisenach 􀀋 0700 – 82 83 77 83 􀀚 0700 – 82 83 73 29 􀀑 info@vafk.de
Es folgten Gerichtsverhandlungen vor dem Amtsgericht Wittenberg, wo ihm das Sorgerecht übertragen
und die Vaterschaft festgeschrieben wurde. Außerdem erhielt er die Möglichkeit, mit Hilfe
des „Begleiteten Umganges“, sein Kind zum ersten Mal zu sehen. Insgesamt durfte der Vater seinen
Sohn sechs Mal in den Räumen der zunächst vom Gericht eingesetzten Verfahrenspflegerin
sehen.
Das Oberlandesgericht Naumburg vertrat die Position des Jugendamtes Wittenberg, zu dessen
Einzugbereich das Kind Christofer nun gehörte, und sie machten alles rückgängig. Sie begründeten
dies mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Der Vater erhielt weder Umgangs- noch das
Sorgerecht. Diejenige Verfahrenspflegerin, die den Umgang erst ermöglichte, wurde vom OLG
Naumburg bestraft: sie wurde wegen angeblicher „Kompetenzüberschreitung“ entlassen. Heute,
nach dem Urteil aus Karlsruhe vom 28. Dezember 2004 wissen wir: die Richter aus Naumburg
handelten willkürlich.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg befand, dass das Oberlandesgericht
in Naumburg nicht alle Möglichkeiten einer Zusammenführung zwischen dem Kind und seinen
Vater bedacht hatte. Außerdem wurde die langfristige Schädigung des Kindes nicht im gesunden
Verhältnis zum möglichen geringerem Schaden einer behutsamen Übertragung des Umgangsund
Sorgerechtes auf den leiblichen Vater gesehen.
Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Oktober 2004 entschied das
Amtsgericht Wittenberg am 02. Dezember 2004 erneut, dass der Vater Kazim Görgülü wöchentlich
ein zweistündiges Umgangsrecht mit seinem Kind erhält. Obwohl der 14. Senat des OLG Naumburg
nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr über den Umgang entscheiden
durfte, hat dieser abermals am 8. Dezember 2004 dem Vater ohne nähere Begründung das
Umgangsrecht entzogen. Deshalb musste der Vater in diesem Jahr das dritte Mal eine Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das OLG
Naumburg zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte, zog es seinen Beschluss über die Umgangsverweigerung
zurück und teilte dies dem Bundesverfassungsgericht mit. Noch am gleichen
Tag verweigerte es in einem völlig anderen Verfahren dem Vater erneut das Umgangsrecht.
Heiligabend war der Vater Kazim Görgülü somit gezwungen, das 4. Mal eine sofortige Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ungewöhnlich schnell hat hierauf das Bundesverfassungsgericht
am 28. Dezember 2004 entschieden, dass die vorangegangenen Entscheidungen
willkürlich und rechtswidrig waren. Das Bundesverfassungsgericht wies vorläufig an, dass Kazim
Görgülü ab dem 8. Januar 2005 jeden Sonnabend zwei Stunden Umgang mit seinem Kind erhält.
Am 7. Januar 2005 wurde dem Vater mitgeteilt, dass das Kind erkrankt ist und aus diesem Grunde
den Umgang nicht wahrnehmen wird.
Es dürfte bekannt sein, dass die zuständigen Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichtes
Naumburg mittlerweile am 21.03.2005 durch den 5. Senat für befangen erklärt wurden.
2. Die Umgänge zwischen Sohn und Vater nach Übernahme der Kommunalaufsicht
Schon zum ersten Umgang erklärt die Pflegemutter, dass Christofer den Umgang nicht möchte.
Herr Dr. Topf vom Landesverwaltungsamt hat den Pflegeeltern unmissverständlich erklärt, dass
jetzt Umgang stattfindet. Es kam erstmalig – aber auch bis jetzt letztmalig - zum Umgang.
Herr Dr. Topf schreibt am 12.02.2005 dazu in seinem Umgangsbericht:
„Im Einverständnis des Herrn Görgülü und der Umgangspflegerin erreicht der Beauftragte,
dass sich Christofer anzieht an der Hand des Dr. Topf das Haus verlässt und
mit Herrn Görgülü und Frau Förster zu einem Spaziergang aufbricht. Dieser Spaziergang
verläuft ohne Konflikte.“
Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 4 von 6
􀀎 Palmental 3, 99817 Eisenach 􀀋 0700 – 82 83 77 83 􀀚 0700 – 82 83 73 29 􀀑 info@vafk.de
Die Umgangspflegerin wird noch deutlicher und schreibt in ihrem Bericht vom 20.02.2005:
„In der gesamten Begegnungszeit verhielt sich R. (gemeint ist Christofer. Da das Kind
von den Pflegeeltern rechtswidrig umbenannt wurde, erscheint hier R.) dem Vater gegenüber
aufgeschlossen und interessiert. R ließ sich gut auf die Kontaktversuche des
Vaters ein. Berührungsängste waren nicht erkennbar. … Der Umgang kam aus meiner
Sicht am heutigen Tage nur deswegen zustande, da Dr. Topf als durch die Pflegeeltern
gerufener „Zeuge“ gegen das zurückhaltende Verhalten der Pflegeeltern aktiv intervenierte.“
Allerdings blieb es bei dieser einen Begegnung. Der Vater erbat sich in der Folgezeit eine Vorbereitung
der Pflegeeltern und des Kindes für den Umgang, um das Kind nicht in einen Loyalitätskonflikt
zu bringen.
Leider kam es jedoch nicht dazu. Um sich nicht an einer Kindeswohlgefährdung zu beteiligen, sah
sich der Vater gezwungen, Herrn Dr. Topf vom Landesverwaltungsamt mitzuteilen, dass er bis zur
Erfüllung der Voraussetzungen, nämlich eine Vorbereitung der Pflegeeltern und des Kindes für einen
Umgang, diesen nicht wahrnehmen wird.
Dies war notwendig, weil die Leiterin des Jugendamtes Wittenberg, Frau Wistuba, deren Arbeit eigentlich
durch die Kommunalaufsicht korrigiert werden sollte, sich aktiv an einem Loyalitätskonflikt
des Kindes beteiligte. Sie war am 05.03.2005 (Tag des Umgangs mit dem Kind) für den Amtsvormund
im Hause der Pflegeeltern. Die Pflegeeltern haben an diesem Tag Herrn Topf von der Kommunalaufsicht
des Grundstückes verwiesen – wohlgemerkt, im Beisein von Frau Wistuba!
Die Umgangspflegerin, Frau Förster, beschreibt am 05.03.2005 das Handeln von Frau Wistuba
wie folgt:
„Frau Wistuba stand im Türrahmen (der Haustür) in die Diele gewandt, begab sich auf
Augenhöhe von R. und frage ihn plötzlich ohne ersichten Zusammenhang: „R, sag mal
was du willst?“
Schweigen
R schaute die Pflegeeltern an, drehte sich zur Amtsleiterin und sagte: „Nein.“
Die Amtsleiterin stand nun etwas nach vorn gebeugt und sagte:“ Was du willst musst
du laut und deutlich sagen. Sag mal was du willst?“
R schaute die Pflegeeltern an.
Die Amtsleiterin weiter: „Weißt du, der Kazim ist ja heute hier, weil er sich freut mit dir
spazieren zu gehen.“
R: „Nein, ich will nicht mit.“
Die Amtsleiterin schaute zu uns. Ich fragte sie was das soll, ob sie diese Antwort nun
hören wollte.“
“Das Kind ließ sich anziehen, war normal orientiert. Erst die Frage der Amtsleiterin verunsicherte
das Kind, was sich darin zeigte, dass es den Blickkontakt zu den Pflegeeltern
suchte und dann eine Antwort gab, die eigentlich nicht auf die Frage passte.“
„Die Amtsleiterin hat zwar dafür gesorgt, dass das Kind angezogen und vorbereitet ist,
sorgt aber in eigener Person dafür, dass das Kind in Loyalitätskonflikte gebracht wird,
in dem es sich seinen Pflegeeltern als loyal durch die passende Antwort erweisen
muss.“
Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 5 von 6
􀀎 Palmental 3, 99817 Eisenach 􀀋 0700 – 82 83 77 83 􀀚 0700 – 82 83 73 29 􀀑 info@vafk.de
Die Kommunalaufsicht wurde nur in halbherziger Weise wahrgenommen. Sie wurde durch das zu
kontrollierende Jugendamt und den Pflegeeltern sogar des Grundstückes verwiesen und die zu
kontrollierende Leiterin des Jugendamtes Wittenberg bringt das Kind in Loyalitätskonflikte. Frau
Wistuba konnte bisher konsequenzlos gegen die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte und gegen das Bundesverfassungsgericht in kindeswohlgefährdender Weise auftreten.
Die Umgangspflegerin machte in einem Schreiben an Dr. Topf vom Landesverwaltungsamt
am 27.02.5005 deutlich, dass möglicherweise sogar Gefahr des Kindes Christofer für Leib und Leben
bestehe.
„…dass sich in diesem Fall eine Konfliktdynamik entwickelt hat, die mich äußerst beunruhigt.
Ich betone nochmals, dass auf Grund der Kenntnis dieses Falles über die Jahre
hinweg unübersehbar eine negative Verschiebung der Dynamik zu verzeichnen ist, die
nicht mehr mit einfacher Motivation und Mediation aufzulösen ist. …
Ich teile Ihnen deshalb ausdrücklich meine außerordentliche Besorgnis über diese
Entwicklung mit, weise Sie darauf hin, dass in diesem Fall nicht auszuschließen ist,
dass Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht und die Kindeswohlgefährdung in
meinen Augen als beängstigend hoch einzuschätzen ist. …
Ausdrücklich verweise ich darauf, dass die Kindeswohlgefährdung nicht vom Vater
ausgeht.“
Anfang März diesen Jahres hat der Kindesvater dem Landesjugendamt unmissverständlich erklärt,
dass es dafür Sorge tragen muss, dass sowohl die Pflegeeltern als auch das Kind auf den Umgang
mit dem Vater vorbereitet werden müssen. Er forderte von den Behörden die Umsetzung des
Umgangsbeschlusses durch das Bundesverfassungsgericht. Er wird sich aber an einer Kindeswohlgefährdung
nicht beteiligen.
Die Rechtsanwältin des Jugendamtes Wittenberg, Frau Carl ignoriert die Legitimation von Dr. Topf
als Kommunalaufsicht völlig. Sie schreibt am 24.03.2005 an die Rechtsanwältin des Vaters, Frau
Zeycan:
„…in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich zur Klarstellung mit, dass der Beauftragte
des Landesverwaltungsamtes Dr. Topf nicht legitimiert ist, die Rechte des minderjährigen
Kindes C. / R. wahrzunehmen.“
Es gibt eine eindeutige Rechtssprechung im Fall Görgülü. Dazu wurde die Kommunalaufsicht über
die Arbeitsweise des Landkreises und des Jugendamtes Wittenberg mit allen rechtlichen Möglichkeiten
und Konsequenzen bestimmt. Befremdlich ist, dass Frau Dr. Cremer vom Landesjugendamt
dem Vater am 30.03.2002 mitteilt, dass bis zur nächsten Gerichtsverhandlung kein Umgang stattfinden
wird, da der Vater des Kindes unter den gegebenen Umständen, im Interesse des Kindes
vom Umgang absehe. Außerdem teilt sie mit, dass die Pflegeeltern im Urlaub sind.
Sanktionen gegen die Amtsleiterin des Jugendamtes in Wittenberg sind in dieser Sache bisher
nicht erfolgt.
3. Die Konsequenzen und die Frage nach den Verantwortlichen
Wer übernimmt die Verantwortung dafür? Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt und seine
Ministerien werden sich deutlich sagen lassen müssen, dass sachsen-anhaltinische Gerichte und
Behörden höchste europäische und deutsche Gerichtssprechung ignoriert haben. Der Ministerpräsident
Sachsen-Anhalts wird nicht umhin können, die Berufseignung einiger seiner Beamten überprüfen
zu lassen.
Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 6 von 6
􀀎 Palmental 3, 99817 Eisenach 􀀋 0700 – 82 83 77 83 􀀚 0700 – 82 83 73 29 􀀑 info@vafk.de
Kazim Görgülü musste einen Gerichtsmarathon durchstehen und viel Geld dafür aufwenden. Wer
bezahlt aber die Kosten für: die „Gutachten“ und „Stellungnahmen“ des Jugendamtes Wittenberg?
Für die zweite Verfahrenspflegerin? Für die Rechtsanwälte des Jugendamtes Wittenberg? Für die
Rechtsanwälte der Pflegeeltern? Dürfen auf Kosten der Steuerzahler solche Unsummen ausgegeben
werden?
Sie als Parlamentarier und gewählte Vertreter des Volkes können durch die Einberufung eines
Untersuchungsausschusses sich hilfreich an der Umsetzung der Urteile des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes beitragen,
um weiteren Schaden im nationalen und internationalen Ansehen Sachsen-Anhalts und
Deutschlands zu vermeiden. Die gesamte Dokumentation des Falles Görgülü finden Sie im
Internet unter: www.willkuer.vafk.de
Mit freundlichen Grüßen
Professor Dr. Dr. med. Ulrich Mueller
Bundesvorstand/Politik

Re: Offener Brief: Bitte um Einrichtung eines Untersuchungsausschusses

Christian, Tuesday, 12.04.2005, 18:35 (vor 7556 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Offener Brief: Bitte um Einrichtung eines Untersuchungsausschusses von Odin am 12. April 2005 13:34:45:

Habe es ins SPD-Forum und mehreren Medien weitergeleitet! Meiner Meinung nach sind das Rechtsbeuger im Amt die die Urteile des EuGH und Bundesverfassungsgerichts nicht in die Tat umsetzen und sogar verhindern, diese Rechtsbeuger müssen des Amtes enthoben und lebenslänglich Berufsverbot erteilt und saftige Geldstrafen auferlegt werden! Es ist auch der schwere Straftatbestand der Kindesentziehung gegeben!

meint,
Christian

Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t

Christian, Tuesday, 12.04.2005, 21:59 (vor 7556 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Offener Brief: Bitte um Einrichtung eines Untersuchungsausschusses von Odin am 12. April 2005 13:34:45:

Väteraufbruch für Kinder e.V. – Palmental 3, 99817 Eisenach
Offener Brief an die
Abgeordneten des Landtages von Sachsen-Anhalt
Domplatz 6-9
39094 MAGDEBURG
es schreibt Ihnen:
Prof. Dr. Dr. med. Ulrich Mueller
Bunsenstrasse 2
35033 Marburg
xxx
xxx
�� mueller@vafk.de
Bitte um Einrichtung eines Untersuchungsausschusses Marburg, 08.04.05
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Kampf eines türkischen Vaters um sein Kind in Sachsen-Anhalt und die dahinter liegenden
Probleme machen diesen langen Brief notwendig. Dieser Fall erregt seit geraumer Zeit große
Aufmerksamkeit, nicht nur in der nationalen, sondern auch in der internationalen Publikums- und
Fachpresse.
Ich weiß, dass Sie täglich viel Post zum Lesen erhalten, aber dieser so genannte Fall
„Görgülü“ ist in Deutschland einmalig, da Behörden in Sachsen-Anhalt sich gegen Urteile
der höchsten Gerichte in Karlsruhe und in Straßburg stellen und sich am Umgangsboykott
aktiv beteiligen. Dieser Fall ist noch nicht abgeschlossen, er sorgt bereits
für internationale Spannungen. Deshalb bitte ich Sie als Abgeordneter des Landtages
von Sachsen-Anhalt diesen Brief persönlich zu lesen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 26.02.2004 eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes
Naumburg gerügt. Die gerügte Menschenrechtsverletzung wurde in Sachsen-
Anhalt bis heute nicht korrigiert, obwohl es dazu 3 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes
gibt. Das Bundesverfassungsgericht sah sich sogar am 28. Dezember 2004 und erneut am 01.
Februar.2005 in einem „spektakulären Urteil“ (Süddeutsche Zeitung) gezwungen, die übergeordneten
Behörden des Jugendamtes Wittenberg aufzurufen, dafür Sorge zu tragen, dass das Jugendamt
als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz berücksichtigen wird.
Ein bisher in der Geschichte Deutschlands einzigartiger Vorgang.
“Nach alledem ist die Haltung der Widerspruchsführer, dem Beschwerdeführer den
Umgang trotz entgegenstehender einstweiliger Anordnung des Bundesverfassungsgerichts
zu verweigern, in keiner Weise zu rechtfertigen. Dafür, dass der Widerspruchsführer
zu 1 als Teil der öffentlichen Verwaltung seine Bindung an Recht und Gesetz in
der gebotenen Weise berücksichtigen wird, haben nötigenfalls die ihm übergeordneten
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Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 2 von 6
�� Palmental 3, 99817 Eisenach �� 0700 – 82 83 77 83 �� 0700 – 82 83 73 29 �� info@vafk.de
Behörden Sorge zu tragen.“ (Zitierung: BVerfG, 1 BvR 2790/04 vom 1.2.2005, Absatz-
Nr. (9), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20050201_1bvr279004.html)
Daraufhin entschied das Landesverwaltungsamt in Halle am 11.02.2005 die Kommunalaufsicht
gegen den Landkreis Wittenberg in dieser Sache auszuüben. Das Landesverwaltungsamt Sachsen-
Anhalt teilte am 28.02.2005 dem Amtsgericht Wittenberg mit:
„Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landrates als Vorgesetzter und Dienstvorgesetzter
über die Bediensteten des Landkreises Wittenberg in der Vormundschaftsangelegenheit
Christofer und damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen wird zur
Gewährleistung des Umgangsrechtes mit dem Kind gemäß dem vollziehbaren Beschluss
des Amtsgerichtes Wittenberg vom 02.12.04 ... geändert durch den Beschluss
des BverfG vom 28.12.04 ..., als Beauftragter Herr Dr. Klaus-Dieter Topf bestellt. Der
Beauftragte nimmt bis auf weiteres die Aufgaben des Landkreises Wittenberg in
oben bezeichnetem Umfang wahr.“
(Hervorhebungen sind vom Verfasser des Briefes vorgenommen worden.)
Damit wäre die übergeordnete Behörde wieder handlungsfähig. Könnte man meinen. Die Wahrnehmung
der Kommunalaufsicht bedeutet, dass der Beauftragte Dr. Topf an Stelle des Landrates
Dammer sowohl die Personalaufsicht als auch die Aufsicht über die Arbeit des Jugendamtes Wittenberg
wahrzunehmen hat, gemäß dem Urteil vom BVerfG vom 01.02.2005. Grundlage dürfte der
Artikel 87 (4) der Landesverfassung sein: „Das Land sichert durch seine Aufsicht, daß die Gesetze
beachtet und die nach Absatz 3 übertragenen Aufgaben weisungsgemäß ausgeführt werden.“
Jedoch sieht der Vater sein Kind heute immer noch nicht. Die Behörden in Sachsen-Anhalt sind
ganz offensichtlich nicht in der Lage, eine Menschenrechtsverletzung abzustellen und Urteile der
höchsten Gerichte in Europa und Deutschland umzusetzen.
Aus diesem Grund möchte ich Ihnen diesen Fall vorstellen, Quellmaterial ist kursiv geschrieben.
1. Die Geschichte des Falles in Kurzform
2. Die Umgänge zwischen Sohn und Vater nach Übernahme der Kommunalaufsicht
3. Die Konsequenzen und die Frage nach den Verantwortlichen
1. Die Geschichte des Falles in Kurzform
Eine Mutter gibt ihr Kind zu Pflegeeltern, nachdem sie durch das Jugendamt in Leipzig gegen den
Vater beraten wurde. Kazim Görgülü hat der werdenden Mutter schon vor der Geburt des Kindes
erklärt, dass er für das Kind aufkommen möchte, auch nachdem sich das Paar getrennt hat. Nach
Geburt des Kindes verweigerte die Kindesmutter, den Vater anzugeben. Dadurch war es möglich,
dass sie das Kind einfach in eine Pflegefamilie weggeben konnte.
Kazim Görgülü erfährt etwa 8 Wochen nach der Geburt von der Mutter, dass das Kind weggegeben
wurde. Er geht zum Jugendamt Leipzig und erklärt, dass er als Vater das Kind erziehen möchte.
Das wird vom Jugendamt abgelehnt, weil er per Gesetz als nichtehelicher Vater kein Sorgerecht
hat. Dieses hat in Deutschland nach der Geburt eines Kindes automatisch die Mutter, der Vater
ohne deren Zustimmung nie. Außerdem hat er keinerlei Möglichkeit, ohne die Zustimmung der
Mutter die Vaterschaft anzuerkennen.
Kazim gelingt es jedoch: Er geht mit der Kindesmutter zum Jugendamt Leipzig und erklärt mit dieser
seine Vaterschaft. Diese gemeinsame Vaterschaftserklärung wird vom Jugendamt ignoriert,
denn das Kind befand sich bereits vom 4. Lebenstag an in einer Pflegefamilie, welche schon anfangs
das Kind adoptieren wollten.
Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 3 von 6
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Es folgten Gerichtsverhandlungen vor dem Amtsgericht Wittenberg, wo ihm das Sorgerecht übertragen
und die Vaterschaft festgeschrieben wurde. Außerdem erhielt er die Möglichkeit, mit Hilfe
des „Begleiteten Umganges“, sein Kind zum ersten Mal zu sehen. Insgesamt durfte der Vater seinen
Sohn sechs Mal in den Räumen der zunächst vom Gericht eingesetzten Verfahrenspflegerin
sehen.
Das Oberlandesgericht Naumburg vertrat die Position des Jugendamtes Wittenberg, zu dessen
Einzugbereich das Kind Christofer nun gehörte, und sie machten alles rückgängig. Sie begründeten
dies mit einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Der Vater erhielt weder Umgangs- noch das
Sorgerecht. Diejenige Verfahrenspflegerin, die den Umgang erst ermöglichte, wurde vom OLG
Naumburg bestraft: sie wurde wegen angeblicher „Kompetenzüberschreitung“ entlassen. Heute,
nach dem Urteil aus Karlsruhe vom 28. Dezember 2004 wissen wir: die Richter aus Naumburg
handelten willkürlich.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg befand, dass das Oberlandesgericht
in Naumburg nicht alle Möglichkeiten einer Zusammenführung zwischen dem Kind und seinen
Vater bedacht hatte. Außerdem wurde die langfristige Schädigung des Kindes nicht im gesunden
Verhältnis zum möglichen geringerem Schaden einer behutsamen Übertragung des Umgangsund
Sorgerechtes auf den leiblichen Vater gesehen.
Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Oktober 2004 entschied das
Amtsgericht Wittenberg am 02. Dezember 2004 erneut, dass der Vater Kazim Görgülü wöchentlich
ein zweistündiges Umgangsrecht mit seinem Kind erhält. Obwohl der 14. Senat des OLG Naumburg
nach Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr über den Umgang entscheiden
durfte, hat dieser abermals am 8. Dezember 2004 dem Vater ohne nähere Begründung das
Umgangsrecht entzogen. Deshalb musste der Vater in diesem Jahr das dritte Mal eine Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das OLG
Naumburg zu einer Stellungnahme aufgefordert hatte, zog es seinen Beschluss über die Umgangsverweigerung
zurück und teilte dies dem Bundesverfassungsgericht mit. Noch am gleichen
Tag verweigerte es in einem völlig anderen Verfahren dem Vater erneut das Umgangsrecht.
Heiligabend war der Vater Kazim Görgülü somit gezwungen, das 4. Mal eine sofortige Beschwerde
beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Ungewöhnlich schnell hat hierauf das Bundesverfassungsgericht
am 28. Dezember 2004 entschieden, dass die vorangegangenen Entscheidungen
willkürlich und rechtswidrig waren. Das Bundesverfassungsgericht wies vorläufig an, dass Kazim
Görgülü ab dem 8. Januar 2005 jeden Sonnabend zwei Stunden Umgang mit seinem Kind erhält.
Am 7. Januar 2005 wurde dem Vater mitgeteilt, dass das Kind erkrankt ist und aus diesem Grunde
den Umgang nicht wahrnehmen wird.
Es dürfte bekannt sein, dass die zuständigen Richter des 14. Senates des Oberlandesgerichtes
Naumburg mittlerweile am 21.03.2005 durch den 5. Senat für befangen erklärt wurden.
2. Die Umgänge zwischen Sohn und Vater nach Übernahme der Kommunalaufsicht
Schon zum ersten Umgang erklärt die Pflegemutter, dass Christofer den Umgang nicht möchte.
Herr Dr. Topf vom Landesverwaltungsamt hat den Pflegeeltern unmissverständlich erklärt, dass
jetzt Umgang stattfindet. Es kam erstmalig – aber auch bis jetzt letztmalig - zum Umgang.
Herr Dr. Topf schreibt am 12.02.2005 dazu in seinem Umgangsbericht:
„Im Einverständnis des Herrn Görgülü und der Umgangspflegerin erreicht der Beauftragte,
dass sich Christofer anzieht an der Hand des Dr. Topf das Haus verlässt und
mit Herrn Görgülü und Frau Förster zu einem Spaziergang aufbricht. Dieser Spaziergang
verläuft ohne Konflikte.“
Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 4 von 6
�� Palmental 3, 99817 Eisenach �� 0700 – 82 83 77 83 �� 0700 – 82 83 73 29 �� info@vafk.de
Die Umgangspflegerin wird noch deutlicher und schreibt in ihrem Bericht vom 20.02.2005:
„In der gesamten Begegnungszeit verhielt sich R. (gemeint ist Christofer. Da das Kind
von den Pflegeeltern rechtswidrig umbenannt wurde, erscheint hier R.) dem Vater gegenüber
aufgeschlossen und interessiert. R ließ sich gut auf die Kontaktversuche des
Vaters ein. Berührungsängste waren nicht erkennbar. … Der Umgang kam aus meiner
Sicht am heutigen Tage nur deswegen zustande, da Dr. Topf als durch die Pflegeeltern
gerufener „Zeuge“ gegen das zurückhaltende Verhalten der Pflegeeltern aktiv intervenierte.“
Allerdings blieb es bei dieser einen Begegnung. Der Vater erbat sich in der Folgezeit eine Vorbereitung
der Pflegeeltern und des Kindes für den Umgang, um das Kind nicht in einen Loyalitätskonflikt
zu bringen.
Leider kam es jedoch nicht dazu. Um sich nicht an einer Kindeswohlgefährdung zu beteiligen, sah
sich der Vater gezwungen, Herrn Dr. Topf vom Landesverwaltungsamt mitzuteilen, dass er bis zur
Erfüllung der Voraussetzungen, nämlich eine Vorbereitung der Pflegeeltern und des Kindes für einen
Umgang, diesen nicht wahrnehmen wird.
Dies war notwendig, weil die Leiterin des Jugendamtes Wittenberg, Frau Wistuba, deren Arbeit eigentlich
durch die Kommunalaufsicht korrigiert werden sollte, sich aktiv an einem Loyalitätskonflikt
des Kindes beteiligte. Sie war am 05.03.2005 (Tag des Umgangs mit dem Kind) für den Amtsvormund
im Hause der Pflegeeltern. Die Pflegeeltern haben an diesem Tag Herrn Topf von der Kommunalaufsicht
des Grundstückes verwiesen – wohlgemerkt, im Beisein von Frau Wistuba!
Die Umgangspflegerin, Frau Förster, beschreibt am 05.03.2005 das Handeln von Frau Wistuba
wie folgt:
„Frau Wistuba stand im Türrahmen (der Haustür) in die Diele gewandt, begab sich auf
Augenhöhe von R. und frage ihn plötzlich ohne ersichten Zusammenhang: „R, sag mal
was du willst?“
Schweigen
R schaute die Pflegeeltern an, drehte sich zur Amtsleiterin und sagte: „Nein.“
Die Amtsleiterin stand nun etwas nach vorn gebeugt und sagte:“ Was du willst musst
du laut und deutlich sagen. Sag mal was du willst?“
R schaute die Pflegeeltern an.
Die Amtsleiterin weiter: „Weißt du, der Kazim ist ja heute hier, weil er sich freut mit dir
spazieren zu gehen.“
R: „Nein, ich will nicht mit.“
Die Amtsleiterin schaute zu uns. Ich fragte sie was das soll, ob sie diese Antwort nun
hören wollte.“
“Das Kind ließ sich anziehen, war normal orientiert. Erst die Frage der Amtsleiterin verunsicherte
das Kind, was sich darin zeigte, dass es den Blickkontakt zu den Pflegeeltern
suchte und dann eine Antwort gab, die eigentlich nicht auf die Frage passte.“
„Die Amtsleiterin hat zwar dafür gesorgt, dass das Kind angezogen und vorbereitet ist,
sorgt aber in eigener Person dafür, dass das Kind in Loyalitätskonflikte gebracht wird,
in dem es sich seinen Pflegeeltern als loyal durch die passende Antwort erweisen
muss.“
Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 5 von 6
�� Palmental 3, 99817 Eisenach �� 0700 – 82 83 77 83 �� 0700 – 82 83 73 29 �� info@vafk.de
Die Kommunalaufsicht wurde nur in halbherziger Weise wahrgenommen. Sie wurde durch das zu
kontrollierende Jugendamt und den Pflegeeltern sogar des Grundstückes verwiesen und die zu
kontrollierende Leiterin des Jugendamtes Wittenberg bringt das Kind in Loyalitätskonflikte. Frau
Wistuba konnte bisher konsequenzlos gegen die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte und gegen das Bundesverfassungsgericht in kindeswohlgefährdender Weise auftreten.
Die Umgangspflegerin machte in einem Schreiben an Dr. Topf vom Landesverwaltungsamt
am 27.02.5005 deutlich, dass möglicherweise sogar Gefahr des Kindes Christofer für Leib und Leben
bestehe.
„…dass sich in diesem Fall eine Konfliktdynamik entwickelt hat, die mich äußerst beunruhigt.
Ich betone nochmals, dass auf Grund der Kenntnis dieses Falles über die Jahre
hinweg unübersehbar eine negative Verschiebung der Dynamik zu verzeichnen ist, die
nicht mehr mit einfacher Motivation und Mediation aufzulösen ist. …
Ich teile Ihnen deshalb ausdrücklich meine außerordentliche Besorgnis über diese
Entwicklung mit, weise Sie darauf hin, dass in diesem Fall nicht auszuschließen ist,
dass Gefahr für Leib und Leben des Kindes besteht und die Kindeswohlgefährdung in
meinen Augen als beängstigend hoch einzuschätzen ist. …
Ausdrücklich verweise ich darauf, dass die Kindeswohlgefährdung nicht vom Vater
ausgeht.“
Anfang März diesen Jahres hat der Kindesvater dem Landesjugendamt unmissverständlich erklärt,
dass es dafür Sorge tragen muss, dass sowohl die Pflegeeltern als auch das Kind auf den Umgang
mit dem Vater vorbereitet werden müssen. Er forderte von den Behörden die Umsetzung des
Umgangsbeschlusses durch das Bundesverfassungsgericht. Er wird sich aber an einer Kindeswohlgefährdung
nicht beteiligen.
Die Rechtsanwältin des Jugendamtes Wittenberg, Frau Carl ignoriert die Legitimation von Dr. Topf
als Kommunalaufsicht völlig. Sie schreibt am 24.03.2005 an die Rechtsanwältin des Vaters, Frau
Zeycan:
„…in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich zur Klarstellung mit, dass der Beauftragte
des Landesverwaltungsamtes Dr. Topf nicht legitimiert ist, die Rechte des minderjährigen
Kindes C. / R. wahrzunehmen.“
Es gibt eine eindeutige Rechtssprechung im Fall Görgülü. Dazu wurde die Kommunalaufsicht über
die Arbeitsweise des Landkreises und des Jugendamtes Wittenberg mit allen rechtlichen Möglichkeiten
und Konsequenzen bestimmt. Befremdlich ist, dass Frau Dr. Cremer vom Landesjugendamt
dem Vater am 30.03.2002 mitteilt, dass bis zur nächsten Gerichtsverhandlung kein Umgang stattfinden
wird, da der Vater des Kindes unter den gegebenen Umständen, im Interesse des Kindes
vom Umgang absehe. Außerdem teilt sie mit, dass die Pflegeeltern im Urlaub sind.
Sanktionen gegen die Amtsleiterin des Jugendamtes in Wittenberg sind in dieser Sache bisher
nicht erfolgt.
3. Die Konsequenzen und die Frage nach den Verantwortlichen
Wer übernimmt die Verantwortung dafür? Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt und seine
Ministerien werden sich deutlich sagen lassen müssen, dass sachsen-anhaltinische Gerichte und
Behörden höchste europäische und deutsche Gerichtssprechung ignoriert haben. Der Ministerpräsident
Sachsen-Anhalts wird nicht umhin können, die Berufseignung einiger seiner Beamten überprüfen
zu lassen.
Offener Brief zur Errichtung eines Untersuchungsausschusses Seite 6 von 6
�� Palmental 3, 99817 Eisenach �� 0700 – 82 83 77 83 �� 0700 – 82 83 73 29 �� info@vafk.de
Kazim Görgülü musste einen Gerichtsmarathon durchstehen und viel Geld dafür aufwenden. Wer
bezahlt aber die Kosten für: die „Gutachten“ und „Stellungnahmen“ des Jugendamtes Wittenberg?
Für die zweite Verfahrenspflegerin? Für die Rechtsanwälte des Jugendamtes Wittenberg? Für die
Rechtsanwälte der Pflegeeltern? Dürfen auf Kosten der Steuerzahler solche Unsummen ausgegeben
werden?
Sie als Parlamentarier und gewählte Vertreter des Volkes können durch die Einberufung eines
Untersuchungsausschusses sich hilfreich an der Umsetzung der Urteile des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes beitragen,
um weiteren Schaden im nationalen und internationalen Ansehen Sachsen-Anhalts und
Deutschlands zu vermeiden. Die gesamte Dokumentation des Falles Görgülü finden Sie im
Internet unter: www.willkuer.vafk.de
Mit freundlichen Grüßen
Professor Dr. Dr. med. Ulrich Mueller
Bundesvorstand/Politik

Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t

Nikos, Wednesday, 13.04.2005, 02:34 (vor 7556 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t von Christian am 12. April 2005 18:59:

Hoho! SPD hat Angst!

Ist wohl auch gut so.

Gratuliere dir.

Nikos

Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t

Odin, Wednesday, 13.04.2005, 16:15 (vor 7555 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t von Nikos am 12. April 2005 23:34:

Hoho! SPD hat Angst!
Ist wohl auch gut so.
Gratuliere dir.
Nikos

Allerdings hat Sachsen-Anhalt eine CDU-Regierung

Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t

Mister Z, Wednesday, 13.04.2005, 13:44 (vor 7555 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t von Christian am 12. April 2005 18:59:

Hoffentlich wird dieses Gesindel in NRW abgewählt. Wäre wirklich das mindeste.

Mister Z

Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t

Odin, Wednesday, 13.04.2005, 18:04 (vor 7555 Tagen) @ Mister Z

Als Antwort auf: Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t von Mister Z am 13. April 2005 10:44:

Hoffentlich wird dieses Gesindel in NRW abgewählt. Wäre wirklich das mindeste.
Mister Z

Äh... in dem Thema gehts aber um eine CDU-Regierung.

Scheiße, ich habe einen pavlovschen Reiz ausgelöst....

Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t

Christian, Wednesday, 13.04.2005, 19:57 (vor 7555 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t von Odin am 13. April 2005 15:04:59:

Hoffentlich wird dieses Gesindel in NRW abgewählt. Wäre wirklich das mindeste.
Mister Z

Äh... in dem Thema gehts aber um eine CDU-Regierung.
Scheiße, ich habe einen pavlovschen Reiz ausgelöst....

Wenn Deutschland vom EuGH und Bundesverfassungsgericht verurteilt wird, dann ist es Sache der Bundesregierung von SPD/Grüne dieses Urteil in die Tat umzusetzen und Benachteiligungen und menschenrechtsverletzungen abzustellen! Für die männerfeindliche, geschlechterrassistische, menschenverachtende Familienpolitik sind SPD und Grüne verantwortlich zu machen!

meint,
Christian

Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t

Odin, Thursday, 14.04.2005, 00:09 (vor 7555 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t von Christian am 13. April 2005 16:57:

Hoffentlich wird dieses Gesindel in NRW abgewählt. Wäre wirklich das mindeste.
Mister Z

Äh... in dem Thema gehts aber um eine CDU-Regierung.
Scheiße, ich habe einen pavlovschen Reiz ausgelöst....

Wenn Deutschland vom EuGH und Bundesverfassungsgericht verurteilt wird, dann ist es Sache der Bundesregierung von SPD/Grüne dieses Urteil in die Tat umzusetzen und Benachteiligungen und menschenrechtsverletzungen abzustellen! Für die männerfeindliche, geschlechterrassistische, menschenverachtende Familienpolitik sind SPD und Grüne verantwortlich zu machen!

Ich weiß zwar nicht, wie hier die Zuständigkeiten zwischen dem Landkreis, Kreisjugendamt und Landesregierung im Land Sachsen-Anhalt geregelt sind. Eines weiß ich aber sicher: Das die Bundesregierung hier absolut NICHTS zu sagen hat! Das Problem scheint ja schon zu sein, daß die kleineren Gremien sich von den größeren nichts sagen lassen, also schon das Jugendamt keine Weisung von der nächst höheren Stelle akzeptiert. Der offene Brief wendet sich jetzt an die Abgeordneten des Landtages, hier einzugreifen. Bin gespannt, ob die hier Möglichkeiten finden. Letztendlich sind sie aber sicher die richtigen Ansprechpartner. Juristisch ist der Fall ja eigentlich klar.

Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t

Christian, Thursday, 14.04.2005, 06:50 (vor 7554 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t von Odin am 13. April 2005 21:09:05:

Ich weiß zwar nicht, wie hier die Zuständigkeiten zwischen dem Landkreis, Kreisjugendamt und Landesregierung im Land Sachsen-Anhalt geregelt sind. Eines weiß ich aber sicher: Das die Bundesregierung hier absolut NICHTS zu sagen hat! Das Problem scheint ja schon zu sein, daß die kleineren Gremien sich von den größeren nichts sagen lassen, also schon das Jugendamt keine Weisung von der nächst höheren Stelle akzeptiert. Der offene Brief wendet sich jetzt an die Abgeordneten des Landtages, hier einzugreifen. Bin gespannt, ob die hier Möglichkeiten finden. Letztendlich sind sie aber sicher die richtigen Ansprechpartner. Juristisch ist der Fall ja eigentlich klar.

Deutschland wurde zu Schadensersatzzahlung an den Vater verurteilt, war hier auch das Jugendamt zuständig zu zahlen oder wer musste nun den Betrag zahlen bzw. wer ist hier zuständig? Meiner Meinung nach müssen gegen alle daran beteiligten Rechtsbeuger im Amt ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden die das Recht beugen!

Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t

Odin, Thursday, 14.04.2005, 14:55 (vor 7554 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Re: Im SPD-Forum wurde ich jetzt gesperrt! n/t von Christian am 14. April 2005 03:50:

Deutschland wurde zu Schadensersatzzahlung an den Vater verurteilt, war hier auch das Jugendamt zuständig zu zahlen oder wer musste nun den Betrag zahlen bzw. wer ist hier zuständig? Meiner Meinung nach müssen gegen alle daran beteiligten Rechtsbeuger im Amt ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet werden die das Recht beugen!

Ich glaub, daß es da eine Aufteilung zwischen Bund und Ländern gibt, also einen gemeinsamen Topf. Ich denke nicht, daß da die Gemeinden mit beteiligt sind, obwohl sie in diesem Fall ja die alleinigen Verursacher des Skandals sind.

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