Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen
Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen
Als Antwort auf: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen von Ekki am 13. April 2005 09:00:
Obwohl ich diesem Arbeitgeber-Papst sonst überhaupt nichts abgewinnen kann, finde ich diese Ideen von ihm doch recht interessant.
Ich fände es gut, wenn das 3-jährige Erziehungsgeld abgeschafft und in ein höheres, einjähriges Elterngehalt umgewandelt wird. Dies würde 1) keine "Karriere" der Frau zerstören und 2) auch besserverdienende ohne größeren, finanziellen Einbruch ein Kind ermöglichen. Gut wäre es außerdem, wenn ein Teil des Elterngehaltes entfällt, wenn der Vater keinen Erziehungsurlaub nimmt.
Letztendlich wäre dieses Modell vielleicht sogar noch billiger als das bisherige. Jedenfalls wäre es weniger "rausgeschmissenes" Geld, als das bisherige Modell, das doch nur geringverdienenden Frauen ein Auskommen ohne Arbeit ermöglicht.
Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen
Als Antwort auf: Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen von Odin am 13. April 2005 12:47:29:
Hallo Odin!
Obwohl ich diesem Arbeitgeber-Papst sonst überhaupt nichts abgewinnen kann, finde ich diese Ideen von ihm doch recht interessant.
Ich fände es gut, wenn das 3-jährige Erziehungsgeld abgeschafft und in ein höheres, einjähriges Elterngehalt umgewandelt wird. Dies würde 1) keine "Karriere" der Frau zerstören und 2) auch besserverdienende ohne größeren, finanziellen Einbruch ein Kind ermöglichen. Gut wäre es außerdem, wenn ein Teil des Elterngehaltes entfällt, wenn der Vater keinen Erziehungsurlaub nimmt.
Letztendlich wäre dieses Modell vielleicht sogar noch billiger als das bisherige. Jedenfalls wäre es weniger "rausgeschmissenes" Geld, als das bisherige Modell, das doch nur geringverdienenden Frauen ein Auskommen ohne Arbeit ermöglicht.
Ich sehe die Sache so:
Ein Teil des Elterngeldes solle wie in Schweden für die Väter reserviert sein, führte Schmidt weiter aus. Machten die Männer davon keinen Gebrauch, verfalle der Anspruch. Die Kinderabstinenz in Deutschland habe sich allerdings bereits so verfestigt, dass es sehr schwer werde, die Geburtenrate bis 2010 deutlich zu steigern.
Mit solchen Maßnahmen wird die Geburtenrate sogar noch weiter fallen.
Hoffentlich kommt jemand - falls die Ideen von Familien-SchmidtIn Gesetz werden sollten - auf den Gedanken, diese Bestimmung auf ihre Übereinstimmung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes zu überprüfen:
Ein Anspruch, der verfällt, wenn eine der beteiligten Seiten ihn nicht an Anspruch nimmt, obwohl die andere Seite ihn - mit derselben Auswirkung - ebenso in Anspruch nehmen könnte?
Was die Verkürzung der 3-Jahres-Frist betrifft:
Meiner Meinung nach müßte hier nach Berufen differenziert werden.
Es gibt Berufe, in denen man so hart am Ball bleiben muß, daß man einen Rückstand von 3 Jahren tatsächlich nicht mehr aufholen könnte, z.B. Steuerberater oder auch Forscher in naturwisschenschaftlichen Berufen.
Aber z.B. eine Kassiererin im Supermarkt - warum sollte die nach 3 Jahren nicht zurückkommen?
Grüße von
Ekki
Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen
Als Antwort auf: Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen von Ekki am 13. April 2005 13:42:
Hoffentlich kommt jemand - falls die Ideen von Familien-SchmidtIn Gesetz werden sollten - auf den Gedanken, diese Bestimmung auf ihre Übereinstimmung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes zu überprüfen:
Ein genau gleiches Angebot für beide Geschlechter? Wie soll das mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht übereinstimmen? Ein Angebot, das zwar an beide gerichtet ist, aber so gestaltet ist, daß es in der Regel nur einem Geschlecht angemessen entspricht - da würdest du eher Glück haben, aber das haben wir ja jetzt und bisher haben wir uns da eigentlich recht darüber aufgeregt.
Aber z.B. eine Kassiererin im Supermarkt - warum sollte die nach 3 Jahren nicht zurückkommen?
Und warum nicht nach einem Jahr?
wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen, basta!
Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen
Als Antwort auf: Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen von Odin am 13. April 2005 15:01:21:
Hi,
es gibt auch Männer, die den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen und ihr solltet bedenken, dass in den Beruf nur zurückkehren kann wer einen Betreuungsplatz für sein Kind hat.
Wie die Aussicht auf einen Betreuungsplatz für ein unter dreijähriges Kind aussieht, müsste doch inzwischen hinlänglich bekannt sein: miserabel.
Außerdem, die Wirtschaft hat schon immer Mittel und Wege gefunden um sich nicht an die Freithaltung des alten Arbeitsplatzes halten zu müssen.
Mojo-jojo
Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen
Als Antwort auf: Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen von Mojo-jojo am 14. April 2005 08:06:
Wie die Aussicht auf einen Betreuungsplatz für ein unter dreijähriges Kind aussieht, müsste doch inzwischen hinlänglich bekannt sein: miserabel.
Was eben zu ändern ist. Das geht aber auch dadurch, indem man die Nachfrage steigert, also auch mal auf dieser Seite Druck ausübt.
Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen
Als Antwort auf: Re: Arbeitgeber wollen Job-Garantie für Mütter verkürzen von Mojo-jojo am 14. April 2005 08:06:
Hallo Mojo-jojo
es gibt auch Männer, die den Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen und ihr solltet bedenken, dass in den Beruf nur zurückkehren kann wer einen Betreuungsplatz für sein Kind hat.
Wie die Aussicht auf einen Betreuungsplatz für ein unter dreijähriges Kind aussieht, müsste doch inzwischen hinlänglich bekannt sein: miserabel.
Das Hauptproblem scheint mir zu sein, dass es keinen Markt fuer Kinderbetreuung gibt - ganz einfach, weil praktisch niemand bereit ist, einen auch nur annaehernd kostendeckenden Preis fuer die Fremdbetreuung der Kinder zu bezahlen. Gerade Muetter bleiben da viel lieber zuhause und betreuen ihre Kinder selber. Deshalb wird oftmals eine staatliche Kinderbetreuung gefordert, die selbstverstaendlich wesentlich billiger sein soll als eine private. Natuerlich kostet eine solche Betreuungsdienstleistung den Staat genauso viel (wenn nicht sogar mehr), wie es einen privaten, gewinnorientierten Betrieb kosten wuerde; die permanent erwirtschafteten Verluste kann der Staat jedoch ohne weiteres auf den Steuerzahler abwaelzen, denn dieser muss bekanntlich immer zahlen. Im Gegensatz zum Kunden eines Privatunternehmens, kann der Steuerzahler 'seinen' Staat ja nicht so einfach wechseln und zu einer (billigeren) Konkurrenz gehen - von wenigen (dafuer steuerlich potenten) Ausnahmen mal abgesehen. Ausserdem ist der Steuerzahler gezwungen, ein Gesamtpaket von Dienstleistungen zu bezahlen; und der Staat wiederum bestimmt, ob dieses Gesamtpaket eine Luxusversion ist oder nicht.
Außerdem, die Wirtschaft hat schon immer Mittel und Wege gefunden um sich nicht an die Freithaltung des alten Arbeitsplatzes halten zu müssen.
Das ist natuerlich das Schicksal jedes Zwangssystems: der Gezwungene versucht den Zwang abzuschuetteln oder zu umgehen...
Gruss
Maesi
Mojo-jojo