Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Doch Strafe für Rabenmutter?

Odin, Monday, 18.04.2005, 13:49 (vor 7550 Tagen)

Man kanns auch so übertreiben, dass es sogar anderen Richtern zuviel wird:

"fEine 32-jährige Mutter aus Schongau, deren zwei Kinder 2002 bei einem Schwelbrand starben, steht am 20. Juni erneut wegen fahrlässiger Tötung vor dem Landgericht München II. Der BGH hatte einen Freispruch durch das Landgericht aufgehoben."

Freispruch warum? Was war passiert?

"Qualvoll erstickten Manuel (4) und Diana(2) im Schlaf, während ihre Mutter sich in der Disko vergnügte. Das Landgericht MÜnchen hatte Petra E. vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Nachdem der BGH das URteil aufhob... wird nun neu verhandelt. Ein Schuldspruch ist diesmal wahrscheinlich, denn der BGH hat klare Vorgaben gemacht.
Ein glimmender Zigarettenstummel löste aus Sicht der 4. Strafkammer an jenem 23. November 2002 den Schwelbrand in der Wohung in Schongau aus. Petra E. hatte zuvor mit Freunden gefeiert und geraucht. Am späten Abend ließ sie sich zu einem Diskobesuch überreden, von dem sie erst frühmorgens zurückkam. Sie fand die Wohnung voller Qualm und ihre Kinder leblos. Beide starben kurze ZEit später.
Das Landgericht München II jedoch ging davon aus, dass die Mutter trotz ihres Discobesuchs und obwohl der kleine Manuel mit Windpocken und Fieber im Bett lag, ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hatte."

Grober kann mans wohl nicht mehr treiben und trotzdem Freispruch für die arme, genug bestrafte Mutter.

"Auf die Revision der Staatsanwaltschafts hin hoben die Karlsruher Richter das Urteil auf - und begründeten dies mit ungewöhnlich deutlichen Worten..."

Re: Doch Strafe für Rabenmutter?

Nikos, Monday, 18.04.2005, 13:55 (vor 7550 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Doch Strafe für Rabenmutter? von Odin am 18. April 2005 10:49:35:

Hallo Odin!

"Auf die Revision der Staatsanwaltschafts hin hoben die Karlsruher Richter das Urteil auf - und begründeten dies mit ungewöhnlich deutlichen Worten..."<

Gibt es auch das Urteil irgendwo zum lesen?

Nikos

Re: Doch Strafe für Rabenmutter?

Wodan, Monday, 18.04.2005, 15:29 (vor 7550 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Doch Strafe für Rabenmutter? von Nikos am 18. April 2005 10:55:

Hallo Odin!

"Auf die Revision der Staatsanwaltschafts hin hoben die Karlsruher Richter das Urteil auf - und begründeten dies mit ungewöhnlich deutlichen Worten..."<

Gibt es auch das Urteil irgendwo zum lesen?
Nikos

Die deutlichen Worte würd' auch ich gern mal lesen.
Wodan

Das ist nur die konsequente Weiterführung bestehender Rechtsauffassungen

Sozialarbeiter, Monday, 18.04.2005, 16:23 (vor 7550 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Doch Strafe für Rabenmutter? von Odin am 18. April 2005 10:49:35:

Das Landgericht München II jedoch ging davon aus, dass die Mutter trotz ihres Discobesuchs und obwohl der kleine Manuel mit Windpocken und Fieber im Bett lag, ihre Sorgfaltspflicht nicht verletzt hatte."
[quote]Grober kann mans wohl nicht mehr treiben und trotzdem Freispruch für die arme, genug bestrafte Mutter.
[/quote]

Die alleinerziehende Mutter ist die heilige Kuh der deutschen Justiz. Ganz besonders deutlich wird das in der Sozialgesetzgebung, wo diese sich nahezu alles erlauben und sich im Konfliktfall hinter ihren Kindern verstecken kann.

Zur Begründung verweisen die Gerichte stets darauf, daß die Mütter dabei unterstützt werden müssen sich optimal um ihre Kinder kümmern zu können und im Einzelfall angezeigte Sanktionen gegen die Mütter meist auch die Kinder treffen würden.

Diese Privilegien verlieren aber Mütter die ihrem Erziehungsauftrag nicht angemessen nachkommen keineswegs. Mit der darin implizierten Generalabsolution für nahezu jedes Fehlverhalten kann man auch das erstinstanzliche Urteil nachvollziehen: Es war ein tragisches Unglück daß die Kinder zu Tode kamen. Den dazu führenden Grad der Vernachlässigung nimmt man bei abertausenden von Müttern aus sozialen Randgruppen aber jeden Tag sehenden Auges billigend in Kauf. Warum soll man die Mutter daher für den tragischen Unfall bestrafen, den sie ja sicherlich nicht gewollt hat?

Re: Das ist nur die konsequente Weiterführung bestehender Rechtsauffassungen

Odin, Monday, 18.04.2005, 16:49 (vor 7550 Tagen) @ Sozialarbeiter

Als Antwort auf: Das ist nur die konsequente Weiterführung bestehender Rechtsauffassungen von Sozialarbeiter am 18. April 2005 13:23:

Die alleinerziehende Mutter ist die heilige Kuh der deutschen Justiz. Ganz besonders deutlich wird das in der Sozialgesetzgebung, wo diese sich nahezu alles erlauben und sich im Konfliktfall hinter ihren Kindern verstecken kann.

Eben, eine Mutter hat in Deutschland fast Narrenfreiheit. Nur wenn sie die Kinder umbringt oder zu Tode kommen läßt, dann setzt es doch mal die eine oder andere Rüge und ein Richter erhebt tadelnd den Finger.

Aber eigentlich egal: Wer nimmt Frauen denn noch ernst?
Der Rat an alle Männer/Väter: Laßt eure Kinder nicht bei diesem Geschlecht verrotten!

Re: Das ist nur die konsequente Weiterführung bestehender Rechtsauffassungen

Wodan, Monday, 18.04.2005, 20:25 (vor 7550 Tagen) @ Odin

Als Antwort auf: Re: Das ist nur die konsequente Weiterführung bestehender Rechtsauffassungen von Odin am 18. April 2005 13:49:56:

Aber eigentlich egal: Wer nimmt Frauen denn noch ernst?
Der Rat an alle Männer/Väter: Laßt eure Kinder nicht bei diesem Geschlecht verrotten!

Tja, leider haben die Frauen, die man ernst nehmen kann - und davon gibt es doch einige - in unserem Staat nichts zu sagen. Sie sind der feministischen Macht"elite" verhaßter als jeder Mann.
Deinen Rat kann ich nur weiterempfehlen: kämpft um Euere Kinder, auch wenn die Chancen noch so schlecht stehen.
Gruß
Wodan

Re: Das ist nur die konsequente Weiterführung bestehender Rechtsauffassungen

Nikos, Monday, 18.04.2005, 16:57 (vor 7550 Tagen) @ Sozialarbeiter

Als Antwort auf: Das ist nur die konsequente Weiterführung bestehender Rechtsauffassungen von Sozialarbeiter am 18. April 2005 13:23:

Hi Sozialarbeiter!

Da die Familie von der radikale feministische Ideologie völlig, unwiederbringlich und brutal zerstört worden ist, bleibt die Alleinerziehende die einzige (private) Institution, die sich um Kinder kümmert (kümmern darf), wie auch immer das geschehen mag, und zwar auf Kosten des oft rausgeworfenen Mannes. Sollte man als Staat die straffällige Mütter auch tatsächlich bestrafen, würden Kinder um so mehr der Staatskassen zu Last fallen.

Das umgeht man ganz geschick, indem man der Müttern den Jagdschein ausstellt, so daß sie fast alles tun und lassen dürfen, was sie tun und lassen möchten.

Daß dies leider eine sehr kurzfristige Maßnahme ist, sieht man zwar allmählich, aber solches tiefgründiges rechtzeitiges Erkennen von komplizierten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen können wir quotiernden Berufsfeministinnen nun wirklich nicht abverlangen.. Sie sind shlich und einfach damit völlig überfordert.

Nur wenn Deutschland konkret vom Aussterben bedroht ist, werden die weiblichen Betonköpfe langsam der Vernunft weichen.

Nikos

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