Als Antwort auf: Re: Häusliche Gewalt mal wieder von Garfield am 21. April 2005 12:31:54:
Folgendes u.a. aus 2001. Danach trat wieder besseren Wissens 2002, das GewSchG in Kraft. (Deutschland)
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=4890.html
Dieses hatte weitere Änderungen im u. a. Polizeirecht, Datenschutz und Meldegesetzten bei den Ländern bewirkt, die Samt und Sonders für den Beschuldigten nicht mehr anfechtbar (justiziabel) sind. Auf der Tour gehts weiter mit sogenannten Stalking-und (Anti)Diskriminierungsgesetz, mit der vollständigen Aufhebung jedweder Rechtsgewährung für den Beschuldigten, versteht sich.
Offenkundig vermag der dekadente Zeitgeist dies mit analoger Demagogie, (nachfolgend) nun auch in der Schweiz etablieren.
http://www.ji.zh.ch/internet/ji/de/aktuelles/staat_und_gesellschaft/gewaltschutzgesetz....
_____________________________________________________________________________________________
2001 - BRD
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/frauengesundheitsber...
Kapitel 5 - S. 8 / Im Gesamtbericht - S. 252
S. 252 Bericht zur gesundheitlichen Lage von Frauen in Deutschland
5.3 Vorkommen und Formen von Gewalt im Geschlechterverhältnis
5.3.1 Gewalt im Geschlechterverhältnis: Erwachsene Frauen als Opfer
Physische Gewalt in nahen Beziehungen (häusliche Gewalt)
Gewalt innerhalb der Familie wird von der Gewaltkommission des Deutschen Bundestages
als die bei weitem verbreitetste Form von Gewalt, die ein Mensch im Laufe
seines Lebens erfährt, und als gleichzeitig die am wenigsten kontrollierte und sowohl
in ihrer Häufigkeit als auch in ihrer Schwere am stärksten unterschätzte Form der
Gewalt (Schwind et al. 1990: 701) benannt.
Die polizeiliche Kriminalstatistik macht keine Aussage zu Gewalt in der Ehe, da die
Beziehung zwischen Täter und Opfer nicht erfaßt wird. In der KFN-Studie wurden die
repräsentativen Befragungsdaten zu Körperverletzungen in Beziehungen innerhalb des
Haushaltes oder in der Familie nach Geschlecht und Region für den 5-Jahres-Zeitraum
1987-1991 und für das Jahr 1991 ausgewertet. Erfaßt sind damit (zusammenfassend)
sowohl Gewalt in Partnerbeziehungen als auch solche zwischen Eltern und Kindern,
oder in anderen Verwandtschaftsbeziehungen (z. B. Geschwister).
Tabelle 5.3-1: Prävalenzraten für Körperverletzung (Erhebungsfrage Conflict-Tactics-Scale CTS; incl.
leichtere Formen) und für schwere physische Gewalt (CTS-Unterskala) in engen
sozialen Beziehungen im 5-Jahres-Zeitraum 1987-1991
Alte Bundesländer und Berlin West Neue Bundesländer und Berlin Ost in % Körperverletzung (CTS insgesamt, einschließlich leichtere Formen der Körperverletzung)
Tabelle 5.3-1 (gelistet)
Frauen
16-60 Jahre 18,9 18,4
Männer
16-60 Jahre 18,4 15,0
Schwere physische Gewalt (Unterskala der CTS, ohne leichtere Formen)
Frauen
16-60 Jahre 6,0 4,0
Männer
16-60 Jahre 5,3 4,5
Quelle: Wetzels et al. 1995: 156.
In den alten Bundesländern sind Unterschiede zwischen den Angaben von Frauen und
Männern bei den unter 60jährigen auf den ersten Blick kaum festzustellen. Sie werden
bei einer weiteren Differenzierung (bei der Auswertung der Einzelitems) sichtbar:
Frauen sind stärker von schwerer physischer Gewalt in engen sozialen Beziehungen,
Männer stärker von leichten Formen der Körperverletzung betroffen.
In den neuen Bundesländern ist die Gesamtbetroffenheit bei Frauen höher als bei
Männern, jedoch berichten beide Geschlechter in gleichem Maß von schwerer Körper...
http://www.google.de/search?q=KFN-Studie+kfn+studie&hl=de&lr=&start=0&sa=N
Excurs: zu Bock u. KFN-Studie
Deutscher Bundestag / 20. Juni 2001
Protokoll Nr. 87 und 70
14. Wahlperiode
http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/archiv/a13/a13_anh/a13_anh70.html
Abschnitt:
SV Prof. Dr. Michael Bock: Auf die Gefahr hin, dass ich wieder als zynisch gelte, ich bin gegen einen solchen Umgangrechtsautomatismus, und zwar wieder nicht aus zivilrechtlichen Gründen, davon verstehe ich auch weniger als Herr Schwab, wahrscheinlich auch weniger als Frau Oberlies, sondern einfach wieder aus empirischen Argumenten. Es bedeutet für das Kindeswohl oft einen extremen Nachteil, wenn es in dieser Weise von einem Elternteil entfernt wird. Da muss man Vor- und Nachteile sehr genau abwägen, und ich würde viel eher dem Herrn Stormann zustimmen, dass wir da eine differenzierende pragmatische Lösung brauchen. Was diese ganzen Fragen betrifft, dass vorwiegend geprügelte Jungen wieder Gewalt ausüben, so möchte ich noch mal darauf hinweisen,
wenn jetzt immer und immer wieder behauptet wird, häusliche Gewalt ginge von Männern aus, so ist das einfach nicht wahr.
Es gibt hier am Tisch jede Menge Leute, die sagen, ich habe 25 Jahre Berufserfahrung, ich bin in einem Frauenhaus, ich arbeite mit Fällen häuslicher Gewalt, das ist richtig. Sie arbeiten mit einem Ausschnitt von Fällen häuslicher Gewalt, und zwar mit dem Ausschnitt, der öffentlich geworden ist. Deshalb müssen wir endlich zur Kenntnis nehmen, sobald wir repräsentative Untersuchungen haben, ist die Gewalt gleich verteilt, und zwar auch das Stechen mit Messern und das Verwenden von Schusswaffen. Wenn ich das noch anfügen darf, Frau Oberlies ? ich hatte leider nur zwei Wochen Zeit, um dieses Gutachten zu erstellen, habe daher Ihre Arbeit nicht gelesen. Wenn Sie aber die polizeiliche Kriminalstatistik aufschlagen, da sind in der Tabelle 92 getrennt ausgewiesen die Opfer von Tötungsdelikten, nach Geschlecht aufgelistet, und nach Bekanntheitsgrad zum Täter. Das ist nicht punktgenau das, was wir brauchen. Das ist völlig richtig. Da gibt es die Kategorien Verwandtschaft, das sind die Angehörigen nach § 11 StGB und die Bekanntschaft. Wenn wir die Opfer von Tötungsdelikten in Verwandtschaft und Bekanntschaft addieren, dann haben wir mehr Männer als Opfer von Tötungsdelikten als Frauen. Wer sind die Täter, das ist nicht klar, das ist völlig richtig, nur ein Verhältnis von 9 : 1 kann nicht herauskommen. Wir haben keine entsprechenden Untersuchungen wie in den USA, da gibt es die zuhauf, da kann man genau sozusagen die geschlechtsspezifischen Täter- und Opferrelationen sehen und da kommen wir regelmäßig zu dem Ergebnis, es ist ungefähr 3 : 5, aber nicht 1 : 9.
SV Dr. Doris Kloster-Harz: Ich darf kurz an Sie anknüpfen, was Sie, Herr Prof. Bock, gerade ausgeführt haben. Es ist natürlich sehr viel einfacher für eine Frau zuzugestehen, dass sie geschlagen worden, als für einen Mann. Das erlebt man in der Praxis immer wieder, weil es für einen Mann eine größere soziale Schwelle zu überwinden gilt zu gestehen, dass er zu Hause Prügel bekommt. Man kann sich damit in der Öffentlichkeit im Grunde nicht sehen lassen. Ich will es aber dabei belassen, um auf den Kern Ihrer Frage zurückzukommen. Wie sieht es aus mit dem Umgangsrecht?
Sie, Frau Prof. Oberlies, haben gerade angeführt, der Mann kann natürlich die Chance nutzen, zu sagen, ich möchte mein Kind sehen, um der Frau noch mal eine runterzuhauen. Umgekehrt müssen wir natürlich auch sehen, es hat ja immer alles im Leben zwei Seiten, dass die Frau die Chance nutzen kann zu sagen, der haut mich, der haut auch mein Kind, du siehst auch dein Kind nicht mehr. Also hier ist eine gewisse Gefahr des Missbrauchs mit dem Gewaltschutzgesetz ? es kann auch der neue Missbrauch mit dem Missbrauch wieder eintreten....