Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wie manch rachsüchtige Exe sich ins eigene Fleisch schneidet

Beelzebub, Friday, 29.04.2005, 22:18 (vor 7538 Tagen) @ Nikos

Als Antwort auf: Re: Buchtipp: "25 Wege, sich an seinem Ex zu rächen ... von Nikos am 29. April 2005 07:55:

Dann darauf warten, daß sie so dumm ist zum FA zu laufen. Damit hat sie dann jeglichen Unterhaltsanspruch verspielt. Und da läßt sich im deutschen Unterhaltsunrecht bekanntlich eine Menge sparen...<

Kannst Du es ein bisschen genauer erklären? Was meinst Du mit "eine Kleinigkeit bei der Steuer einbauen" und warum "verspielt sie dann jeglichen Unterhaltsanspruch"? Es ist ja hoch interessant!
Thanks im Voraus
Nikos

Hi Nikos,

es gibt im deutschen Unterhaltsrecht den (geschlechtsneutral) formulierten § 1579 BGB. Nach § 1579 Nr. 4 geht der Unterhaltsanspruch verloren, wenn der Berechtigte sich über schwerwiegende Vermögensinteressen des Verpflichteten mutwillig hinweggesetzt hat.

Es gibt eine Reihe einschlägiger Gerichtsentscheidungen zu vorgenanntem Gesetz, wonach u.a. das Anschwärzen des unterhaltsverpflichteten (Ex-) Ehemannes bei dessen Arbeitgeber oder beim Finanzamt durch eine rachsüchtige (Ex-) Ehefrau dazu geführt hat, dass sie ihrer Unterhaltsansprüche verlustig wurde.

Bemerkenswert ist, dass die Vermögensinteressen nicht tatsächlich geschädigt werden müssen (also z.B. der Arbeitsplatz tatsächlich verloren wird); es genügt schon, wenn das Verhalten der Exe dazu geeignet war, diese Folge herbeizuführen. Auch braucht die Exe es nicht vorsätzlich darauf abgesehen zu haben, dass der Ex-Ehemann seinen Job verliert, leichtfertiges Verhalten genügt. Die bei Radabfems zumeist reichlich vorhandene Dummheit schützt sie also nicht vor unangenehmen Konsequenzen ihres schäbigen Verhaltens, auch wenn sie behaupten, sie hätten den Ex "nur ein bißchen ärgern" wollen.

Kurzum: ganz so feministisch durchseucht, wie es mitunter den Anschein hat ist unsere Rechtsprechung denn doch noch nicht.

Wenn du also das Pech haben solltest, eine schmarotzende Exe durchfüttern zu müssen, dann solltest du ihr dieses tolle Machwerk schenken - und ihr dann ein paar kleine Nadelstiche versetzen. Vielleicht tut sie dir ja den Gefallen, den Ast abzusägen, auf dem sie sitzt.

Greets

Beelzebub

P.S. Im Bedarfsfalle kann ich dir ein paar einschlägige Urteile nebst Aktenzeichen nennen - bin im Moment nur zu faul, sie herauszusuchen.


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