Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses

Andreas, Monday, 09.05.2005, 18:33 (vor 7529 Tagen)

Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses

Jeremin, Monday, 09.05.2005, 19:28 (vor 7529 Tagen) @ Andreas

Als Antwort auf: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses von Andreas am 09. Mai 2005 15:33:31:

Bitte, wie war das?

Zitat: <cite> Anders als gewöhnliche Schulden müssten Unterhaltsverpflichtungen auch aus dem juristisch unpfändbaren Teil des Einkommens erfüllt werden...</cite>

Wenn ich also fünfhundert Euro Einkommen aus Hartz IV habe, muss ich daraus Unterhalt zahlen und kann mir mit den restlichen dreißig Euro einen fetten Lenz unter der Brücke machen? Oder was?

Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses

Krischan, Monday, 09.05.2005, 19:41 (vor 7529 Tagen) @ Jeremin

Als Antwort auf: Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses von Jeremin am 09. Mai 2005 16:28:06:

Bitte, wie war das?
Zitat: <cite> Anders als gewöhnliche Schulden müssten Unterhaltsverpflichtungen auch aus dem juristisch unpfändbaren Teil des Einkommens erfüllt werden...</cite>
Wenn ich also fünfhundert Euro Einkommen aus Hartz IV habe, muss ich daraus Unterhalt zahlen und kann mir mit den restlichen dreißig Euro einen fetten Lenz unter der Brücke machen? Oder was?

So ungefähr dürfte das Urteil zu verstehen sein. Alle Macht den Räten alles Geld der Ex.

Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses

ein weiterer Andreas, Monday, 09.05.2005, 20:19 (vor 7529 Tagen) @ Jeremin

Als Antwort auf: Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses von Jeremin am 09. Mai 2005 16:28:06:

Bitte, wie war das?
Zitat: <cite> Anders als gewöhnliche Schulden müssten Unterhaltsverpflichtungen auch aus dem juristisch unpfändbaren Teil des Einkommens erfüllt werden...</cite>
Wenn ich also fünfhundert Euro Einkommen aus Hartz IV habe, muss ich daraus Unterhalt zahlen und kann mir mit den restlichen dreißig Euro einen fetten Lenz unter der Brücke machen? Oder was?

Zwischen dem, was unterhaltssrechtlich Selbstbehalt ist, und dem, was schuldrechtlich das nicht pfändbare Existenzminimum ist, dürfte kaum ein Unterschied sein. Die haarspalterische Spitzfindigkeit in der Unterscheidung von beiden dürfte in der Praxis kaum Auswirkungen haben.

Gruß

Andreas

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