Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses
Als Antwort auf: Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses von Jeremin am 09. Mai 2005 16:28:06:
Bitte, wie war das?
Zitat: <cite> Anders als gewöhnliche Schulden müssten Unterhaltsverpflichtungen auch aus dem juristisch unpfändbaren Teil des Einkommens erfüllt werden...</cite>
Wenn ich also fünfhundert Euro Einkommen aus Hartz IV habe, muss ich daraus Unterhalt zahlen und kann mir mit den restlichen dreißig Euro einen fetten Lenz unter der Brücke machen? Oder was?
So ungefähr dürfte das Urteil zu verstehen sein. Alle Macht den Räten alles Geld der Ex.
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- Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses -
Andreas,
09.05.2005, 18:33
- Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses -
Jeremin,
09.05.2005, 19:28
- Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses - Krischan, 09.05.2005, 19:41
- Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses - ein weiterer Andreas, 09.05.2005, 20:19
- Re: Unterhaltspflicht trotz privaten Konkurses -
Jeremin,
09.05.2005, 19:28