Bundesjustizministerium stellt Referentenentwurf des FamFG vor
Bundesjustizministerium stellt Referentenentwurf des FamFG vor
Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vorgestellt und den Bundesministerien, den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Mit dem FamFG soll das Verfahren in Familiensachen, das derzeit in der ZPO, im FGG und in der HausratsVO zersplittert geregelt ist, in ein einheitliches Verfahrensrecht zusammengeführt werden.
Das neue Gesetz gliedert sich in einen Allgemeinen Teil, der Regelungen zu den wichtigsten übergreifenden Verfahrensfragen enthält, und in einen Besonderen Teil mit Vorschriften über das Verfahren in den einzelnen Familiensachen, in Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie in Registersachen und unternehmensrechtlichen Angelegenheiten.
Der Referentenentwurf sieht im Einzelnen folgende Kernpunkte vor:
Das FamFG definiert, wer Verfahrensbeteiligter ist und welche Rechte damit verbunden sind.
Einvernehmliche Konfliktlösungen zwischen den Beteiligten sollen gefördert und auf eine Rechtsgrundlage gestellt werden.
Mit der Reform soll der Rechtsmittelzug dem dreistufigen Instanzenzug anderer Verfahrensordnungen angeglichen werden. Ferner soll die Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen künftig generell befristet werden.
Sämtliche Streitigkeiten mit Bezug zu Trennung und Scheidung sollen künftig vom Großen Familiengericht verhandelt werden.
Umgangs- und sorgerechtliche Verfahren sollen durch die Einführung eines obligatorischen frühen ersten Termins nach einem Monat beschleunigt werden.
Das Scheidungsverfahren wird für kinderlose Paare vereinfacht, die sich vorab über Unterhalt (in notarieller Form) und Hausrat geeinigt haben. Ferner soll hier der Anwaltszwang entfallen.
Quelle: BMJ PM vom 6.6.2005
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