Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Da muß ich leider widersprechen

Scipio Africanus, Thursday, 23.06.2005, 13:06 (vor 7483 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Da muß ich leider widersprechen von Beelzebub am 22. Juni 2005 19:37:11:

Hi Scipio & Wodan
es ist zwar richtig, dass auf dem Gebiet des Familienrechts einiges geändert werden muss. Das gilt aber nicht für das Scheidungsrecht. Niemand kann ernsthaft wollen, dass das Schuldprinzip bei der Frage, ob eine Ehe geschieden werden kann, wieder eingeführt wird.

Dafür plädiere ich auch nicht.
Mein Vorschlag : Beide Eheleute sind berechtigt, jederzeit die Ehescheidung einzuleiten, und zwar ohne Angabe von Gründen. Das Schuldprinzip spielt dabei keine Rolle. Wer die Ehe auflöst, verlässt den gemeinsamen Haushalt und die Kinder, das Obhuts-und Sorgerecht bleibt beim anderen. Er/Sie wird alimentenpflichtig. Das gemeinsame Sorgerecht ist die Regel. Die Aushandlung einer Scheidungskonvention ist natürlich möglich.

Wer auf Unzumutbarkeit klagt, ist selbstverständlich beweispflichtig.

Es ist m.E. eine wirkliche Perversion, eine längst völlig zerrüttete Ehe mit Zwang zusammenzuhalten, nur weil der "unschuldige" Ehepartner das so will - sei es aus Bosheit, sei es aus katholischem Fanatismus oder sonst einem niedrigen Beweggrund. Wenn eine Ehe, warum auch immer, kaputt ist, dann soll jeder Partner das Recht haben seiner Wege zu gehen, ob der andere will oder nicht.

Wir haben, glaub ich, nicht wirklich unterschiedliche Auffassungen.

scipio, radikaler Gleichberechtiger


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