Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen
Im folgenden eine kleine Argumentationshilfe zum Thema "Wehrpflicht für Männer":
Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon einmal mit der Frage einer Dienstpflicht für Männer und der gleichzeitigen Freiwilligkeit für Frauen beschäftigt, nämlich mit der "Feuerwehrdienstpflicht" in Bayern und Baden-Württemberg.
quelle:
www.forum-recht-online.de/101/101tobiassen.htm
Bereits 1995 hat sich das Bundesverfassungsgericht zu der Frage des geschlechtsspezifischen Dürfens und Müssens eindeutig geäußert: "Die festgestellte Ungleichbehandlung ist auch nicht durch das Gleichberechtigungsgebot des Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz gerechtfertigt." Worum ging es in diesem Streitverfahren, lange vor der Erkenntnis, dass auch Frauen in der Bundeswehr Waffendienst leisten können? Die Länder Bayern und Baden-Württemberg hatten eine Feuerwehrdienstpflicht für Männer. Männer waren danach verpflichtet, in den Feuerwehren mitzuwirken oder ersatzweise eine Feuerwehrabgabe zu zahlen. Frauen waren von der Feuerwehrdienstpflicht ausgenommen, weil sie - nach den Vorstellungen der Männer, die diese Dienstpflicht einführten - für die Arbeit von Feuerwehrmännern nicht geeignet seien. Diese Vorstellung ist inzwischen längst überholt, und Frauen sind - wie überall in den Feuerwehren - auch in den Feuerwehren Bayerns und Baden-Württembergs gern gesehene Mitwirkende. Frauen durften also, aber nur Männer mussten. Zu diesem Sachverhalt hat das Bundesverfassungsgericht, das übrigens erst durch eine eindeutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Änderung seiner Rechtsauffassung gebracht werden musste, im Leitsatz zum Beschluss festgelegt:
"Die Beschränkung einer Feuerwehrdienstpflicht und einer hieran anknüpfenden Abgabepflicht auf Männer verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz." In den Urteilsgründen wird dazu ausgeführt: "Die festgestellte Ungleichbehandlung ist auch nicht durch das Gleichberechtigungsgebot des Artikels 3 Absatz 2 Grundgesetz gerechtfertigt. Die zur Prüfung stehenden Vorschriften des baden-württembergischen und bayerischen Landesrechts bieten keinen Anhaltspunkt dafür, dass mit der Beschränkung der Feuerwehrdienst- und abgabepflicht auf Männer faktische, typischerweise Frauen treffende Nachteile (in anderen Lebensbereichen) ausgeglichen werden sollten. Die Feuerwehrdienstpflicht ist nicht deshalb auf Männer beschränkt worden, um frauenspezifische Nachteile zu kompensieren, sondern weil Frauen nach überkommener Vorstellung als weniger geeignet galten. Die Beschränkung der Feuerwehrdienstpflicht auf Männer ist auch mit den Zielen des inzwischen ergänzten Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 85, 191 <207>), nicht förderlich, sondern verfestigt im Gegenteil die überkommene Rollenverteilung. Den auch heute noch typischerweise Frauen treffenden Mehrfachbelastungen durch Haushalt, Kinderbetreuung und Beruf kann bei einer vom Gesetzgeber angeordneten grundsätzlichen Inanspruchnahme für den Feuerwehrdienst sachgerechter und spezifischer durch Freistellungsregelungen Rechnung getragen werden, die (geschlechtsunabhängig) an solche Mehrfachbelastungen anknüpfen."
"Wehrpflicht nur für Männer" dürfte nach dieser Entscheidung kaum noch möglich sein. Die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer bei deren Einführung 1956 beruhte unstreitig auf der überkommenen Vorstellung, Frauen seien für den Waffendienst nicht geeignet. Diese Ansicht ist spätestens seit der Verfassungsänderung vom 27.10.2000 obsolet. Durch die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer sollten 1956 wahrlich keine frauenspezifischen gesellschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.
PS:
Da ich aus BW und männlich (und nicht Mitglied der Feuerwehr) bin, mußte ich früher jedes Jahr diese "Feuerwehrabgabe" zahlen (ca. 50 DM jährlich). Diese Praxis wurde dann wegen des Verfassungsgerichts-Urteils abgeschafft.
Re: Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen
Als Antwort auf: Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen von Depp, weil Mann am 19. November 2001 11:16:31:
hm, sagt mir ruhig wenn ich unrecht habe, aber so urteile gelten doch auch für vergleichbare fälle. gibts nich ne möglichkeit unter berufung auf dieses urteil die wehrungerechtigkeit aufzuheben? man muss ja nicht alles komplett nochmal machen
Re: Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen
Als Antwort auf: Re: Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen von plupp am 19. November 2001 13:29:54:
Keine Ahnung. Sagt eigentlich der gesunde Menschenverstand. Aber die Juristinnen sind halt Rechtsverdreher, da gilt der gesunde Menschenverstand nicht.
Re: Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen
Als Antwort auf: Re: Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen von plupp am 19. November 2001 13:29:54:
Vergiss es! Auch das Verfassungsgericht ist staatstragend. Überlege Dir mal, was eine Entscheidung gegen die Wehrpflicht für Folgen hätte. Die Bundeswehr wäre ein Tag später entvölkert, Schadensersatzprozesse zu Hauf, Probleme bei der Erfüllung der Natoverpflichtungen etc. Das muss schon über den europäischen Gerichtshof kommen!
Zudem sind genug Richter in Karlsruhe Frauen, die werden bestimmt nichts dafür tun, Ungerechtigkeiten gegen die Männer abzubauen.
Dieter
Richter sind Kinder ihrer Zeit
Als Antwort auf: Re: Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen von Dieter am 19. November 2001 15:40:32:
Wahrscheinlich ist das leider richtig. Auch das Verfassungsgerichtsurteil gegen die Feuerwehrdienstpflicht für Männer in Bayern und Baden-Württemberg kam erst zustande, ALS VOR DEM EUGH ERFOLGREICH GEKLAGT WORDEN WAR ! Erst dann fühlten sich die Damen und Herren Verfassungsrichter bemüßigt, sich um die Gleichberechtigung von MÄNNERN zu kümmern.
Das Verfassungsgericht hat tratitionell immer in erster Linie die Interessen von FRAUEN im Auge gehabt. Spezifische INTERESSEN VON MÄNNERN gab und gibt es für diese Richter gar nicht. Männer sind für die tatsächlich ein "invisible" Geschlecht.
Das zeigt aber, daß Richter und Verfassungsrichter KINDER IHRER ZEIT sind. Ihre Interpretation von Gesetzen hängt stark vom aktuellen Mainstream in der Gesellschaft ab. Deshalb entscheiden sie heute so und morgen so, ohne daß sich die Gesetze geändert hätten.
Dies zeigt, daß die spezifischen Rechte von Männern erst einmal im öffentlichen Bewußtsein verankert werden müssen, bevor sich juristisch etwas tut. Ich gebe diesem Bewußtseins-Bildungs-Prozeß mindestens 30 Jahre ! Wir müssen SEHR DICKE BRETTER bohren. Die Gehirne der Menschen sind von jahrhundertealten VORURTEILEN benebelt. Die können wir nicht in 3,4 Jährchen wegargumentieren. Die Vorurteile sitzen zu tief. Wir brauchen einen SEHR LANGEN ATEM.
Ich merke das in jeder Diskussion. Selbst Männer "grinsen" zunächst einmal, wenn ich spezifische Männerrechte geltend machen. Männer "schämen" sich, wenn es um sie geht. Viele Männer reden lieber über Frauenrechte als über Männerrechte. Verrückt, gell ?
Re: Richter sind Kinder ihrer Zeit
Als Antwort auf: Richter sind Kinder ihrer Zeit von Depp, weil Mann am 20. November 2001 09:06:50:
Selbst Männer "grinsen" zunächst einmal, wenn ich spezifische Männerrechte geltend machen. Männer "schämen" sich, wenn es um sie geht. Viele Männer reden lieber über Frauenrechte als über Männerrechte. Verrückt, gell ?
Viele Männer haben es leider noch nicht gemerkt, daß es längst Frauen sind,
die den Ton angeben. Insofern sehen sie es wahrscheinlich als "Ausgleich"
an, wenn Frauenrechte gestärkt werden; daß in Wahrheit ihre eigenen Rechte
immer stärker beschnitten werden und sie diesen Vorgang quasi noch bejubeln,
fällt ihnen dabei nicht auf.
Gruß, Jörg
Re: Richter sind Kinder ihrer Zeit
Als Antwort auf: Re: Richter sind Kinder ihrer Zeit von Jörg am 20. November 2001 12:31:34:
Selbst Männer "grinsen" zunächst einmal, wenn ich spezifische Männerrechte geltend machen. Männer "schämen" sich, wenn es um sie geht. Viele Männer reden lieber über Frauenrechte als über Männerrechte. Verrückt, gell ?
Viele Männer haben es leider noch nicht gemerkt, daß es längst Frauen sind,
die den Ton angeben. Insofern sehen sie es wahrscheinlich als "Ausgleich"
an, wenn Frauenrechte gestärkt werden; daß in Wahrheit ihre eigenen Rechte
immer stärker beschnitten werden und sie diesen Vorgang quasi noch bejubeln,
fällt ihnen dabei nicht auf.
Gruß, Jörg
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Gruß
Norbert
Re: Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen
Als Antwort auf: Das Verfassungsgericht zum Thema: Pflicht für Männer, Freiwilligkeit für Frauen von Depp, weil Mann am 19. November 2001 11:16:31:
Im Allgemeinen!Wenn ein Staat einen Mann nur weil er ein Mann ist in diesem Land zwangsverpflichtet ,und das noch nach einem Gesetz von 1890,ist das genau so verfassungswidrig,als würde er Frauen dazu zu verpflichten Kinder zu zeugen.