Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gültigkeit von Verträgen

Conny, Tuesday, 09.08.2005, 03:05 (vor 7436 Tagen)

da gabs doch mal einen gerichtsbeschluß, der einen ehevertrag für nichtig erklärte, da die frau den vertrag aus einem inneren zwang heraus unterschrieben hat. wenn so ein vertrag nichtig sein sollte, sollte eigentlich jeder arbeitsvertrag auch wertlos sein, was die seite des arbeitnehmers angeht. ein arbeitnehmer unterschreibt diesen vertrag doch auch aus dem zwang heraus, geld verdienen zu müssen. warum ist nun der arbeitsvertrag gültig, aber ein ehevertrag nicht unbedingt? noch dazu muß ein ehevertrag notariell beglaubigt sein und ein arbeitsvertrag, der auch sehr weitreichende folgen haben kann nicht.

freundliche grüße
Conny

Re: Gültigkeit von Verträgen

Cleo, Tuesday, 09.08.2005, 12:51 (vor 7435 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Gültigkeit von Verträgen von Conny am 09. August 2005 00:05:

da gabs doch mal einen gerichtsbeschluß, der einen ehevertrag für nichtig erklärte, da die frau den vertrag aus einem inneren zwang heraus unterschrieben hat. wenn so ein vertrag nichtig sein sollte, sollte eigentlich jeder arbeitsvertrag auch wertlos sein, was die seite des arbeitnehmers angeht. ein arbeitnehmer unterschreibt diesen vertrag doch auch aus dem zwang heraus, geld verdienen zu müssen. warum ist nun der arbeitsvertrag gültig, aber ein ehevertrag nicht unbedingt? noch dazu muß ein ehevertrag notariell beglaubigt sein und ein arbeitsvertrag, der auch sehr weitreichende folgen haben kann nicht.
freundliche grüße
Conny

Diese Eheverträge sind dann ungültig, wenn die Ehefrau dabei auf den ihr zustehenden Unterhalt im Falle einer Scheidung verzichten würde. Da gabs doch letztes Jahr ein Fall davon, der sogar durchs Fernsehen gegangen ist. Nannte sich dann sittenwidrig.

Re: Gültigkeit von Verträgen

Chris, Tuesday, 09.08.2005, 13:54 (vor 7435 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Re: Gültigkeit von Verträgen von Cleo am 09. August 2005 09:51:21:

Alles unwesentlich,
Wenn MANN heiratet dann holt sich der Staat und die Ex Frau trotz Ehevertrag oder sonstige Absicherungen das Geld.
IMMER.
Wer heiratet ist selbst schuld und soll für seine naivität ruhig zahlen.

Gruß,

Chris

Re: Gültigkeit von Verträgen

Olsen-Twins-Fan, Tuesday, 09.08.2005, 19:16 (vor 7435 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Gültigkeit von Verträgen von Conny am 09. August 2005 00:05:

Geistig Behinderte und kleine Kinder sind auch nicht geschäftsfähig.
Wieso bekommt dann nicht jede Frau einen Vormund gestellt?

Fragend
Olsen-Twins-Fan

Re: Gültigkeit von Verträgen

Cleo, Tuesday, 09.08.2005, 21:43 (vor 7435 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Re: Gültigkeit von Verträgen von Chris am 09. August 2005 10:54:

Alles unwesentlich,
Wenn MANN heiratet dann holt sich der Staat und die Ex Frau trotz Ehevertrag oder sonstige Absicherungen das Geld.
IMMER.
Wer heiratet ist selbst schuld und soll für seine naivität ruhig zahlen.
Gruß,
Chris


Aha. Na, vielleicht sollte ich doch heiraten. Scheint ja sehr einfach zu sein für eine Frau auszusorgen. Wenn ich so manche Männer sehe in ihren Autos, frage ich mich doch was die Herrn so verdienen. Anscheinend mache ich mir mein emanzipiertes Leben selber schwer. [image]

Cleo

Das ist ja auch richtig so !

Mikael, Tuesday, 09.08.2005, 23:24 (vor 7435 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Re: Gültigkeit von Verträgen von Chris am 09. August 2005 10:54:

Alles unwesentlich,
Wenn MANN heiratet dann holt sich der Staat und die Ex Frau trotz Ehevertrag oder sonstige Absicherungen das Geld.
IMMER.
Wer heiratet ist selbst schuld und soll für seine naivität ruhig zahlen.
Gruß,
Chris

Sonst würde Tussi sich das Geld beim Staat holen... Und ich zahle für meinen Geschmack schon genug Steuern !

Gruß !

Kleine Ergänzung

Mikael, Tuesday, 09.08.2005, 23:27 (vor 7435 Tagen) @ Chris

Als Antwort auf: Re: Gültigkeit von Verträgen von Chris am 09. August 2005 10:54:

Wer heiratet ist selbst schuld und soll für seine naivität ruhig zahlen.
Gruß,
Chris

Ja, SO ist das und nicht anders ! Wenn MANN meint, das machen zu müssen, will ICH nichts damit zu tun haben !

Gruß !

Re: Kleine Ergänzung

Conny, Tuesday, 09.08.2005, 23:56 (vor 7435 Tagen) @ Mikael

Als Antwort auf: Kleine Ergänzung von Mikael am 09. August 2005 20:27:

Wer heiratet ist selbst schuld und soll für seine naivität ruhig zahlen.
Gruß,
Chris

Ja, SO ist das und nicht anders ! Wenn MANN meint, das machen zu müssen, will ICH nichts damit zu tun haben !
Gruß !

du mußt doch gar nicht heiraten. du mußt doch nur ausversehen ein kind zeugen und schon zahlst du. das kannst du nicht mal vorher vertraglich regeln.

freundliche grüße
Conny

Eheverträge sind nach wie vor möglich

Beelzebub, Wednesday, 10.08.2005, 01:16 (vor 7435 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Re: Gültigkeit von Verträgen von Cleo am 09. August 2005 18:43:02:

Hi Leuts,

lasst euch von der Schnapsdrossel nichts vorfaseln, die hat keine Ahnung – und davon jede Menge.

Was die Reglementierung von Eheverträgen betrifft, so sind dazu vor allem zwei Entscheidungen zu beachten: eine des Bundesverfassungsgerichts* vom 06.02.2001 und daran anlehnend eine des 12. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof** vom 11.02.2005.

Von einer Nichtigkeit des Vertrages, weil die Frau darin auf Unterhalt verzichtet hat oder weil sie aus ‚innerem Zwang’ unterschrieben hat, kann keine Rede sein.

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag ein Fall aus dem Jahre 1976(!) zugrunde.

Eine schwangere Frau hatte den Erzeuger ihres Kindes zur Ehe gedrängt, weil sie unbedingt wollte, dass das Kind ehelich geboren wird. Der hatte sie dann auch geheiratet, ihr aber einen Ehevertrag abverlangt, der jeden nachehelichen Unterhalt gänzlich ausschloss, auch den sog. Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB.

Das BVerfG erklärte (mal vereinfacht wiedergegeben) den Ehevertrag für nichtig weil er eine einseitige unangemessene Benachteiligung der Frau enthielt und hier die Grenzen der grundsätzlich zu beachtenden Privatautonomie verletzt sei. Diese setze nämlich voraus, daß die Voraussetzungen der Selbstbestimmung auch tatsächlich gegeben seien. Der im Vertrag zum Ausdruck gebrachte übereinstimmende Wille der Vertragsparteien lasse zwar in der Regel auf einen durch den Vertrag hergestellten sachgerechten Interessenausgleich schließen, den der Staat grundsätzlich zu respektieren habe. Sei jedoch aufgrund einer einseitigen Aufbürdung von vertraglichen Lasten und einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner ersichtlich, dass in einem Vertragsverhältnis ein Partner ein solches Gewicht habe, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen könne, sei es Aufgabe des Rechts, auf die Wahrung der Grundrechtspositionen beider Vertragspartner hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich für einen Vertragspartner die Selbstbestimmung in eine Fremdbestimmung verkehre.

Darüber hinaus hielt das BVerfG den Ehevertrag auch im Hinblick auf Art. 6 GG für verfassungswidrig.

Interessant an der Entscheidung ist übrigens, dass ihr erkennbar ein Frauenbild zugrunde liegt, das normalerweise von Feministinnen aufs heftigste bekämpft wird: die Frau deren Aufgabe zuvörderst in Kinderaufzucht besteht, und die deswegen nicht selbst arbeitet, sondern einen Mann braucht, der für sie und das Kind den Lebensunterhalt verdient.

Aber wenn es um das liebe Geld geht, sind auch die verbohrtesten Femis plötzlich ausgesprochen flexibel in ihren Ansichten. (^_^)

Aufbauend auf dem Urteil des BVerfG entschied der BGH, dass ein Ehevertrag unwirksam werden könne, wenn durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts ganz oder jedenfalls zu erheblichen Teilen abbedungen werden, ohne dass dieser Nachteil durch anderweitige Vorteile gemildert oder durch die besonderen Verhältnisse der Ehegatten gerechtfertigt wird. Ergibt diese Prüfung, dass der Ehevertrag unwirksam ist, treten an dessen Stelle die gesetzlichen Regelung.

Weiterhin sei zu prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen angesichts der aktuellen Verhältnisse nunmehr missbräuchlich erscheint und deshalb das Vertrauen des Begünstigten in den Fortbestand des Vertrages nicht mehr schutzwürdig ist. In einem solchen Fall hat der Richter die Rechtsfolge anzuordnen, die den berechtigten Belangen beider Parteien in ausgewogener Weise Rechnung trägt.

Fazit: der Abschluss von Eheverträgen, in denen die unangemessen frauenbevorzugenden Unterhaltsregelungen durch etwas angemesseneres ersetzt werden, ist grundsätzlich nach wie vor möglich

Das aber nur, wenn man wirklich emanzipierte Frau heiratet, d.h. eine Frau mit abgeschlossener Berufsausbildung, die bereit und imstande ist, das zu tun, wofür die Frauenrechtlerinnen früherer Zeiten gekämpft haben: ihren Lebensunterhalt unabhängig von (Ehe)männern selber zu verdienen.

Es gibt nichts unemanzipierteres als Weiber vom Gelichter unserer trolligen Schnapsdrossel, die sich für emanzipiert halten, weil sie Mittel & Wege kennen, sich auf Kosten anderer einen lauen Lenz zu machen.

Träfe ein Frauenrechtlerin der ersten Stunde, wie etwa Hedwig Dohm heute auf Cléo, dann würde sie ihr als erstes die Schnapsflasche wegnehmen, ihr als nächstes ein paar ernüchternde Ohrfeigen verpassen und sie dann mit einem Tritt in den Allerwertesten an die Arbeit scheuchen.

DaPis & DiMsaas

Beelzebub

* in der Suchmaske das Aktenzeichen eingeben: 1 BvR 12/92

** auf 'Entscheidungen' klicken und dort Aktenzeichen eingeben: XII ZR 265/02

Re: Gültigkeit von Verträgen

Jim, Wednesday, 10.08.2005, 17:31 (vor 7434 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Gültigkeit von Verträgen von Conny am 09. August 2005 00:05:

warum ist nun der arbeitsvertrag gültig, aber ein ehevertrag nicht >unbedingt?

was für eine Frage.

Weil Arbeitnehmer nicht per se die besseren und schützenswerteren Menschen sind.

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