Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Gültigkeit von Verträgen

Cleo, Tuesday, 09.08.2005, 12:51 (vor 7038 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Gültigkeit von Verträgen von Conny am 09. August 2005 00:05:

da gabs doch mal einen gerichtsbeschluß, der einen ehevertrag für nichtig erklärte, da die frau den vertrag aus einem inneren zwang heraus unterschrieben hat. wenn so ein vertrag nichtig sein sollte, sollte eigentlich jeder arbeitsvertrag auch wertlos sein, was die seite des arbeitnehmers angeht. ein arbeitnehmer unterschreibt diesen vertrag doch auch aus dem zwang heraus, geld verdienen zu müssen. warum ist nun der arbeitsvertrag gültig, aber ein ehevertrag nicht unbedingt? noch dazu muß ein ehevertrag notariell beglaubigt sein und ein arbeitsvertrag, der auch sehr weitreichende folgen haben kann nicht.
freundliche grüße
Conny

Diese Eheverträge sind dann ungültig, wenn die Ehefrau dabei auf den ihr zustehenden Unterhalt im Falle einer Scheidung verzichten würde. Da gabs doch letztes Jahr ein Fall davon, der sogar durchs Fernsehen gegangen ist. Nannte sich dann sittenwidrig.


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