Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Türck-Prozeß

Zeitgenosse, Wednesday, 17.08.2005, 12:05 (vor 7030 Tagen)

Das angebliche Vergewaltigungsopfer scheint ein Hypochonder zu sein. In ihrem Bekanntenkreis ist sie notorisch bekannt für irgendwelche Räuberpistolen, die sie alle Nas' lang auftischt. Vergewaltigungen phantasiert sie offenbar im 14-Tages-Rhythmus zusammen.

Die Welt fragt sich, warum der Prozeß gegen Türck überhaupt eröffnet werden konnte ...

Es grüßt der

Zeitgenosse

zur Welt

Re: Türck-Prozeß

Christian, Wednesday, 17.08.2005, 14:48 (vor 7030 Tagen) @ Zeitgenosse

Als Antwort auf: Türck-Prozeß von Zeitgenosse am 17. August 2005 09:05:

Das angebliche Vergewaltigungsopfer scheint ein Hypochonder zu sein. In ihrem Bekanntenkreis ist sie notorisch bekannt für irgendwelche Räuberpistolen, die sie alle Nas' lang auftischt. Vergewaltigungen phantasiert sie offenbar im 14-Tages-Rhythmus zusammen.
Die Welt fragt sich, warum der Prozeß gegen Türck überhaupt eröffnet werden konnte ...

Weil wahrscheinlich mancher Justiz keine Fakten interessieren sondern nur Lügenmärchen von Frauen und somit die Justiz sich mitschuldig gemacht hat?
Es wäre dann der Straftatbestand der vorsätzlichen Falschbeschuldigung, Rufmord, psychische und seelische Körperverletzung, Nötigung, berufliche Laufbahnzerstörung usw. erfüllt!

meint,
Christian

haben sie ihn nicht schon gehängt?! nt

Jim, Wednesday, 17.08.2005, 22:22 (vor 7030 Tagen) @ Zeitgenosse

Als Antwort auf: Türck-Prozeß von Zeitgenosse am 17. August 2005 09:05:

Das angebliche Vergewaltigungsopfer scheint ein Hypochonder zu sein. In ihrem Bekanntenkreis ist sie notorisch bekannt für irgendwelche Räuberpistolen, die sie alle Nas' lang auftischt. Vergewaltigungen phantasiert sie offenbar im 14-Tages-Rhythmus zusammen.
Die Welt fragt sich, warum der Prozeß gegen Türck überhaupt eröffnet werden konnte ...
Es grüßt der
Zeitgenosse

Re: Türck-Prozeß

Jörg, Thursday, 18.08.2005, 01:26 (vor 7030 Tagen) @ Zeitgenosse

Als Antwort auf: Türck-Prozeß von Zeitgenosse am 17. August 2005 09:05:

Hallo Zeitgenosse,

interessant ist ja auch der Umstand, daß diese (angebliche)
Vergewaltigung erst durch ein Telefonat mit ihrem Freund, einem
Drogendealer, herauskam. Auch wenn man nicht zwingend davon
ausgehen kann, daß sie selbst Drogen nimmt, läßt das doch tief
blicken, in welchen Kreisen diese Frau verkehrt.

In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auch nochmal auf
den recht interessanten Erfahrungsbericht des Düsseldorfer
Strafverteidigers Spormann über eine angebliche Vergewaltigung
hinweisen: http://www.spormann.de/immo.htm Oft kommt allein
der Vorwurf einer Vergewaltigung einer Verurteilung gleich. In
dieser Hinsicht haben die Feministinnen "ganze Arbeit" geleistet. :-(

Gruß, Jörg

Re: Türck-Prozeß

Jörg, Thursday, 18.08.2005, 01:45 (vor 7030 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von Jörg am 17. August 2005 22:26:46:

Auch wenn man nicht zwingend davon
[quote]ausgehen kann, daß sie selbst Drogen nimmt, ...
[/quote]

Ups, hatte vorhin nur die erste Seite des Artikels gelesen und
zwischenzeitlich festgestellt, daß der Artikel ja über mehrere Seiten
geht.

Gruß, Jörg

Re: Türck-Prozeß

Zeitgenosse, Thursday, 18.08.2005, 11:32 (vor 7029 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von Jörg am 17. August 2005 22:26:46:

hinweisen: www.spormann.de/immo.htm

Wahnsinn. Ich verschicke streue diesen Link in meinen Bekanntenkreis.

Die eine Geschichte des Anwalts mit der Frau aus der Bar und der körperlichen Besonderheit bringt mich auf folgenden Gedanken: Inwieweit ist eigentlich eine narzistische Kränkung der Frau Auslöser fingierter Vergewaltigungsvorwürfe. Also: Wie häufig sind Fälle, bei denen es zu gar keiner sexuellen Handlung kam, weil der Mann dann doch nicht wollte und sich die Frau für diese Zurückweisung rächt?!

Dann kommt noch die Fallvariante hinzu, bei der es zwar zum (beiderseitig gewollten) Verkehr kommt, aber die Frau danach ihren Moralischen kriegt. "Das war jetzt aber nicht richtig." Der eine oder andere wird eine derartige post-koitale Depression einer Partnerin schon aus eigener Erfahrung kennen.

Omne animal post coitum triste

Gruß

Zeitgenosse

Re: Türck-Prozeß

Conny, Thursday, 18.08.2005, 15:22 (vor 7029 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von Jörg am 17. August 2005 22:26:46:

Hallo Zeitgenosse,
interessant ist ja auch der Umstand, daß diese (angebliche)
Vergewaltigung erst durch ein Telefonat mit ihrem Freund, einem
Drogendealer, herauskam. Auch wenn man nicht zwingend davon
ausgehen kann, daß sie selbst Drogen nimmt, läßt das doch tief
blicken, in welchen Kreisen diese Frau verkehrt.
In diesem Zusammenhang möchte ich gerne auch nochmal auf
den recht interessanten Erfahrungsbericht des Düsseldorfer
Strafverteidigers Spormann über eine angebliche Vergewaltigung
hinweisen: http://www.spormann.de/immo.htm Oft kommt allein
der Vorwurf einer Vergewaltigung einer Verurteilung gleich. In
dieser Hinsicht haben die Feministinnen "ganze Arbeit" geleistet. :-(
Gruß, Jörg

das ist ja wieder mal ein sehr guter link. d.h. sich mit einer frau nur unter zeugen treffen, sonst kann sie alles mit dir machen und wenn schon sex, dann nen sandwitch. da habe ich meinen zeugen gleich dabei. oder sex nur noch als pornoproduktion haben. da kann auch nicht viel passieren.

nach diesem link kann man wirklich sagen: die feindin in meinem bett.

freundliche grüße
Conny

Re: Türck-Prozeß

noname, Thursday, 18.08.2005, 17:49 (vor 7029 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von Conny am 18. August 2005 12:22:

Tach,

Wenn ich solche Berichte wie in deisem Link lese frage ich mich, wie man derartige Probleme dauerhaft lösen könnte.

Ein nicht ganz ernst gemeinter Vorschlag kam aus den USA. In einem Formblatt bestätigt die Frau, dass sie den folgenden Sex freiwillig und ohne Drängen des Mannes zuläßt bzw. ausdrücklich will. Nachteil: Aus irgendeinem juristischen Grund wäre selbst dieser "Sexvertrag" in einem Vergewaltigungsprozeß nichts Wert.

Könnte ein stets mitlaufendes Tonband da Abhilfe schaffen? Ein Art mp3-Player mit Aufnahmefunktion. Das Gerät müßte so konstruiert werden, dass es 24 Stunden rund um die Uhr ohne die Möglichkeit einer Manipulation alle Geräusche einer Umgebung aufnimmt und mit einem Zeitindex versieht, sodass man im Falle einer Gerichtsverhanldung nurnoch zur entsprechenden Stelle "spulen" muss, um dem Richter/der richterin zu zeigen, dass eine Zustimmung erfolgte.

Wenn man so richtig überlegt, ist alleine die Tatsache, dass man sich über soeinen Scheiss hier Gedanken machen muss, beschämend.

noname

Re: Türck-Prozeß

Paul, Thursday, 18.08.2005, 18:51 (vor 7029 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von noname am 18. August 2005 14:49:

"Könnte ein stets mitlaufendes Tonband da Abhilfe schaffen? Ein Art mp3-Player mit Aufnahmefunktion. Das Gerät müßte so konstruiert werden, dass es 24 Stunden rund um die Uhr ohne die Möglichkeit einer Manipulation alle Geräusche einer Umgebung aufnimmt und mit einem Zeitindex versieht, sodass man im Falle einer Gerichtsverhanldung nurnoch zur entsprechenden Stelle "spulen" muss, um dem Richter/der richterin zu zeigen, dass eine Zustimmung erfolgte."

Die Idee ist zumindest interessant. Das ganze wäre so eine Art Black Box für Menschen. Übrigens gibt es auch Black Boxen für Autos, die man sich, wenn man will, einbauen lassen kann. Diese zeichen Geschwindigkeit, Lenkeinschlag, Quer- und Längsbeschleunigung usw. auf. Besonders bei Fahrern besser motorisierter Karossen inzwischen beliebt, seit sich herumgesprochen hat, dass diese schon aufgrund des Fahrzeugs oft einen "Raser"-Malus vor Gericht haben.

Ein Problem ergibt sich allerdings: Sofern solche Geräte (egal ob beim Auto oder Mensch) populär würden, könnte die blosse Tatsache, dass man ein solches Gerät NICHT benutzt schon zu einem Problem werden; bei unserer verdrehten Unrechtssprechung würde es nicht wundern, wenn dann die Nichtbenutzung einer solchen Black Box als Indiz für Unterstellung der Beschuldigte "habe etwas zu verbergen" benutzt würde.

Gruss,
Paul

Re: Türck-Prozeß

noname, Thursday, 18.08.2005, 20:43 (vor 7029 Tagen) @ Paul

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von Paul am 18. August 2005 15:51:

Hallo,

Die Idee ist zumindest interessant. Das ganze wäre so eine Art Black Box für Menschen. Übrigens gibt es auch Black Boxen für Autos, die man sich, wenn man will, einbauen lassen kann. Diese zeichen Geschwindigkeit, Lenkeinschlag, Quer- und Längsbeschleunigung usw. auf. Besonders bei Fahrern besser motorisierter Karossen inzwischen beliebt, seit sich herumgesprochen hat, dass diese schon aufgrund des Fahrzeugs oft einen "Raser"-Malus vor Gericht haben.

Der Ausdruck "Black-box" gefällt mir. Er beschreibt mit einem Wort, was ich meine.

Ein Problem ergibt sich allerdings: Sofern solche Geräte (egal ob beim Auto oder Mensch) populär würden, könnte die blosse Tatsache, dass man ein solches Gerät NICHT benutzt schon zu einem Problem werden; bei unserer verdrehten Unrechtssprechung würde es nicht wundern, wenn dann die Nichtbenutzung einer solchen Black Box als Indiz für Unterstellung der Beschuldigte "habe etwas zu verbergen" benutzt würde.

An diesen Aspekt habe ich noch nicht gedacht. Ich halte ein solche Entwicklung für plausibel und nicht unwahrscheinlich.

Um den Gandenken einmal weiterzuspinnen: Wenn ein derartiges Gerät populär würde, dann würden bei einem Treffen zweier Menschen auch immer zwei Blackboxes mitlaufen, d.h. selbst wenn der/die vermeintliche TäterIn (einer Vergewaltigung) seine/ihre Blackbox "vergessen" hätte, könnte man immernoch die des Opfers als Beweismittel fordern.

Man könnte auch eine Blackbox als unverzichtbare Bedingung für Anklagen bei Vergewaltigung oder anderen Verbrechen an Menschen fordern und juritisch verankern.

Wenn man jetzt aber mal einen Schritt zurückgeht, um sich das Gespräch, das wir hier gerade führen, aus einer größeren Distanz anzuschauen, wird mir schlecht. Das ganze würde auf die totale Überwachung bis in die privatesten Bereiche hinauslaufen. Und das nur, weil unser Rechtssystem seinen Job nicht macht und - indirekt - eine Beweislastumkehr zuläßt/duldet.

Vor deinem Einwand mit der Gaubwürdigkeit bei Fehlen einer solchen Blackbox gingen mir vor allem technische Probleme durch den Kopf. Wenn eine solche Box Schutz bieten soll, müßte sie nonstop den ganzen Tag, die ganze Woche, den ganzen Monat usw. laufen. Das wären riesige Datenmengen, die sich im Laufe der Zeit ansammeln würden und archiviert werden müßten:

Selbst bei einer bescheidenen Aufnahmequalität von 56kbit/s ergäbe sich:

56kbit/s / 8 = 7 kbyte/s
7 kbyte/s * 86400 = 604800 kbyte/Tag =591 MB/Tag

Ich weiß nicht wie groß die Festplatten der Zukunft werden. Realistisch sind in den nächsten Jahren Terrabyte-große Festplatten. Ein Terrabyte fasst ca vier Jahre. Ich finde den Aufwand recht groß dafür, dass man vor Falschanklagen geschützt leben möchte.

noname

Re: Türck-Prozeß

Didl, Friday, 19.08.2005, 11:41 (vor 7028 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von noname am 18. August 2005 17:43:

Selbst bei einer bescheidenen Aufnahmequalität von 56kbit/s ergäbe sich:
56kbit/s / 8 = 7 kbyte/s
7 kbyte/s * 86400 = 604800 kbyte/Tag =591 MB/Tag
Ich weiß nicht wie groß die Festplatten der Zukunft werden. Realistisch sind in den nächsten Jahren Terrabyte-große Festplatten. Ein Terrabyte fasst ca vier Jahre. Ich finde den Aufwand recht groß dafür, dass man vor Falschanklagen geschützt leben möchte.
noname

Das ist genau der Unterschied zu der Auto-Blackbox: dort gibt es kleinere Datenmengen, die auch schon nach kurzer Zeit wieder überschrieben werden.

Und selbst wenn du alles aufzeichnest: was ist, wenn die Frau angibt, nach der halben Flasche Wein be- oder angetrunken gewesen zu sein und du habest die Situation gegen ihren Willen ausgenutzt, ja, sie sogar durch Anbieten von Alkohol bewusst herbeigeführt?

Der Didl

Re: Türck-Prozeß

Paul, Friday, 19.08.2005, 16:08 (vor 7028 Tagen) @ Didl

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von Didl am 19. August 2005 08:41:

Selbst bei einer bescheidenen Aufnahmequalität von 56kbit/s ergäbe sich:
56kbit/s / 8 = 7 kbyte/s
7 kbyte/s * 86400 = 604800 kbyte/Tag =591 MB/Tag
Ich weiß nicht wie groß die Festplatten der Zukunft werden. Realistisch sind in den nächsten Jahren Terrabyte-große Festplatten. Ein Terrabyte fasst ca vier Jahre. Ich finde den Aufwand recht groß dafür, dass man vor Falschanklagen geschützt leben möchte.
noname

Das ist genau der Unterschied zu der Auto-Blackbox: dort gibt es kleinere Datenmengen, die auch schon nach kurzer Zeit wieder überschrieben werden.
Und selbst wenn du alles aufzeichnest: was ist, wenn die Frau angibt, nach der halben Flasche Wein be- oder angetrunken gewesen zu sein und du habest die Situation gegen ihren Willen ausgenutzt, ja, sie sogar durch Anbieten von Alkohol bewusst herbeigeführt?
Der Didl

Ganz einfach: Man die Blackbox misst auch den Alkoholspiegel, sowie Hormone und psychoaktive Botenstoffe (Dopamin, Endorphin, etc.). Damit könnte dann auch der Gemüts- und Erregungszustand erfasst werden.

Damit man keine Festplatte mit sich rumschleppen muss, wird das ganze über (flächendeckend zu installierende) W-LAN-Knotenpunkte gleich an den zentralen Datenspeicher des BfdtüB (Bundesamt für den totalüberwachten Bürger) übermittelt, wo diese Daten von der Wiege bis zur Bahre aufgezeichnet werden.

(Schnitt)

(Totale: Wir sehen Otto Schily, wie er morgens in seinem Bettchen erwacht und sich die Äuglein reibt)

:-)

Gruss,
Paul

Re: Türck-Prozeß

noname, Friday, 19.08.2005, 18:31 (vor 7028 Tagen) @ Paul

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von Paul am 19. August 2005 13:08:

Damit man keine Festplatte mit sich rumschleppen muss, wird das ganze über (flächendeckend zu installierende) W-LAN-Knotenpunkte gleich an den zentralen Datenspeicher des BfdtüB (Bundesamt für den totalüberwachten Bürger) übermittelt, wo diese Daten von der Wiege bis zur Bahre aufgezeichnet werden.

Das würde das Problem mit der Datenmenge natürlich beheben. *schmunzel*

mfg
noname

Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung...

AlterSack, Thursday, 18.08.2005, 18:55 (vor 7029 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von noname am 18. August 2005 14:49:

... ist bestimmt als Beweis vor Gericht nicht zugelassen, da bin ich mir sicher :-D

Könnte ein stets mitlaufendes Tonband da Abhilfe schaffen? Ein Art mp3-Player mit Aufnahmefunktion. Das Gerät müßte so konstruiert werden, dass es 24 Stunden rund um die Uhr ohne die Möglichkeit einer Manipulation alle Geräusche einer Umgebung aufnimmt und mit einem Zeitindex versieht, sodass man im Falle einer Gerichtsverhanldung nurnoch zur entsprechenden Stelle "spulen" muss, um dem Richter/der richterin zu zeigen, dass eine Zustimmung erfolgte.

Re: Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung...

noname, Thursday, 18.08.2005, 20:11 (vor 7029 Tagen) @ AlterSack

Als Antwort auf: Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung... von AlterSack am 18. August 2005 15:55:

Hallo!

Das besondere an dieser "Blackbox für Menschen" wäre, dass es sich nicht um ein Tonband im regulären Sinne handelt, das man nach belieben an und abschalten könnte, sondern um eine fortwährende nicht manipulierbare Audioaufzeichnung.

Ich vermute, dass Tonbänder deshalb vor Gerichten teilweise nicht als Beweismittel anerkannt werden, weil sich beim Stand der heutigen Technik alles zurechtschneiden und sich solange bearbeiten läßt bis man die gewünschten Inhalte hat.

mfg noname

Re: Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung...

Lucius I. Brutus, Thursday, 18.08.2005, 21:09 (vor 7029 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Re: Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung... von noname am 18. August 2005 17:11:

Einfache Geschichte,

Wenn eine Technologie der Wahrheit dienlich sein kann, verletzt sie logischerweise die informelle Selbstbestimmung. Ergo, wird sie nicht zugelassen, gar strafbar. Basta!

Alternative: Filmkamera, wie in öffentlichen Räumen

SiliKat, Thursday, 18.08.2005, 21:26 (vor 7029 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Re: Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung... von noname am 18. August 2005 17:11:

Wenn ich zur Post gehe und am Schalter stehe, sehe ich zwei Kameras auf mich gerichtet. Diese sind installiert, weil der Film Beweiswert hat.

Das müßte beim privaten Gebrauch dann wohl auch der Fall sein.

SiliKat

Re: Alternative: Filmkamera, wie in öffentlichen Räumen

Conny, Thursday, 18.08.2005, 23:17 (vor 7029 Tagen) @ SiliKat

Als Antwort auf: Alternative: Filmkamera, wie in öffentlichen Räumen von SiliKat am 18. August 2005 18:26:

Wenn ich zur Post gehe und am Schalter stehe, sehe ich zwei Kameras auf mich gerichtet. Diese sind installiert, weil der Film Beweiswert hat.
Das müßte beim privaten Gebrauch dann wohl auch der Fall sein.
SiliKat

hatten da nicht hin und wieder gynekologen mit solchen installationen probleme?

Conny

Re: Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung...

Jim, Friday, 19.08.2005, 16:34 (vor 7028 Tagen) @ AlterSack

Als Antwort auf: Eine selbst aufgenommene Tonaufzeichnung... von AlterSack am 18. August 2005 15:55:

und ein einverständlicher Videomitschnitt? ginge das? oder muss ich doch die Nachbarn dazubitten!?

... ist bestimmt als Beweis vor Gericht nicht zugelassen, da bin ich mir sicher :-D

Könnte ein stets mitlaufendes Tonband da Abhilfe schaffen? Ein Art mp3-Player mit Aufnahmefunktion. Das Gerät müßte so konstruiert werden, dass es 24 Stunden rund um die Uhr ohne die Möglichkeit einer Manipulation alle Geräusche einer Umgebung aufnimmt und mit einem Zeitindex versieht, sodass man im Falle einer Gerichtsverhanldung nurnoch zur entsprechenden Stelle "spulen" muss, um dem Richter/der richterin zu zeigen, dass eine Zustimmung erfolgte.

Einverständnis, Empfängnisschutz, Samenraub,

Didl, Friday, 19.08.2005, 11:32 (vor 7028 Tagen) @ noname

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von noname am 18. August 2005 14:49:

... vielleicht doch...
ernst gemeinter Vorschlag kam aus den USA. In einem Formblatt bestätigt die Frau, dass sie den folgenden Sex freiwillig und ohne Drängen des Mannes zuläßt bzw. ausdrücklich will. ...

Der Vorschlag ging sogar weiter: Bestätigung des Einverständnisses zu Kuss, Zungenschlage, Anfassen über und unter der Kleidung... eben jeder Schritt einzeln.
Denn auch ein Zungenkuss (entscheidend ist die Penetration, also das Eindringen in den anderen Körper) ist eine Vergewaltigung, allerdings nur minder schwer.
Und auch in Deutschland ist es natürlich so, dass dann ein im Moment des Eindringens von der Frau ausgesprochenes NEIN den einvernehmlichen Akt zur Vergewaltigung werden lässt.

Unsicherheit gilt auch immer für den Empfängnisschutz: Bekannt ist, dass die Chefin eines Bordells sich von einem jahrelangen Stammgast ein Kind machen liess, natürlich muss er zahlen, müsste er auch, wenn sie schriftlich irgendwas bestätigt hätte.

Und der Türck: wenns denn einvernehmlich war, so ist er immerhin noch am Samenraub á la Boris Becker vorbeigekommen.

Der Didl

gut, aber...

Frank, Thursday, 18.08.2005, 16:06 (vor 7029 Tagen) @ Jörg

Als Antwort auf: Re: Türck-Prozeß von Jörg am 17. August 2005 22:26:46:

... eigentlich müsste die Frau nun wegen vorsätzlicher Falschaussage ihrerseits angeklagt werden. Ob das geschehen ist, geht aus dem Text leider nicht hervor.

Re: gut, aber...

Conny, Thursday, 18.08.2005, 19:31 (vor 7029 Tagen) @ Frank

Als Antwort auf: gut, aber... von Frank am 18. August 2005 13:06:

... eigentlich müsste die Frau nun wegen vorsätzlicher Falschaussage ihrerseits angeklagt werden. Ob das geschehen ist, geht aus dem Text leider nicht hervor.

nicht nur. auch wegen steuerhinterziehung durch ihre horizontalen dienste bzw. wegen räuberischer erpressung.

gewagt gefragt

Expatriate, Thursday, 18.08.2005, 12:33 (vor 7029 Tagen) @ Zeitgenosse

Als Antwort auf: Türck-Prozeß von Zeitgenosse am 17. August 2005 09:05:

Die Welt fragt sich, warum der Prozeß gegen Türck überhaupt eröffnet werden konnte ...

Ich frage mich, inwieweit es ueberhaupt moeglich ist, eine Frau oral zu vergewaltigen.
Erstens, wenn die Frau so irgendwie nicht will, ist es natuerlich spasslos fuer sie und mich, somit waere eine Erektion wohl recht schnell weg, aber das mag ja individuell verschieden sein.
Zweitens haette ich bei definitivem ablehnenden Verhalten viel zu viel Schiss, dass die Lady mal kraeftig zubeisst. Die Kaumuskeln entwickeln die groesste Kraft im menschlichen Koerper, da stecke ich mein Ding dann lieber nicht gewaltsam rein.
Drittens, warum beisst sie nicht? Sekunden spaeter liegt Herr Tuerck wimmernd auf dem Boden, ich stelle mir das recht schmerzhaft vor.

Ich peile das nicht, ach, was gehts mich auch an?

Cheers!

Re: gewagt gefragt

Jörg, Thursday, 18.08.2005, 14:34 (vor 7029 Tagen) @ Expatriate

Als Antwort auf: gewagt gefragt von Expatriate am 18. August 2005 09:33:

Man kann nur hoffen, daß das nicht ein reiner feministischer
Schauprozeß wird. Von der Staatsanwältin über die Richterin und
die beteiligten Anwältinnen ist dieser Prozeß ja bereits fest in
weiblicher Hand.

Gruß, Jörg

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