Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse
ich habe hier so einen wisch vor mir liegen, nachdem so einer vom weiberwohlfühlverein mal wieder meine wirtschaftliche situation abklopfen will. das letzte mal habe ich ihm einfach gesagt, daß das nich möglich ist, da meine dokumente alle verstreut sind, da ich keine eigene wohnung habe. ich habe ihm ferner gesagt, wenn er mir eine besorgt mache ich ihm das. was eine eigene wohnung angeht konnte er mir natürlich nicht helfen und verwieß mich eins anderen amtes. bekommen hat er diesesn einkommensnachweis natürlich nie.
zur zeit habe ich wieder so ein teil vor mir liegen das ich auch ausfüllen würde, wenn ich gleichzeitig auch von der mutter meines kindes ihre wirtschaftliche situation erfahren dürfte. wie könnte ich einen brief an den geldabzockerverein formulieren, in dem ich genau meinen standpunkt verdeutlichen könnte. artikel 2 absatz 3 und artikel 6 absatz zwei ist schon auch ein muß in dem brief. ich will nur mal die wirtschaftliche situation der mutter lesen, bevor ich reagiere, da ich vermute, daß die sehr viel geld einfach schwarz erwirtschaftet (ich weiß das aus einer zeit, in der ich einer ihrer arschkriecher war).
warum fragt dieses arsch mich überhaupt noch, obwohl er eh alle informationen über mich bekommt? was soll diese schikane?
freundliche grüße
Conny
ps: ich habe dieses arsch mal gefragt, wie es wäre, wenn ich mich töte. er meinte nur, dann bekommt das kind halbweisenrente. ist das ein wink, daß ich mich in seinem interesse besser töten sollte (wink: nur ein toter mann ist ein guter mann)? ich habe echt keinen bock mehr, was in D läuft.
Re: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse
Als Antwort auf: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse von Conny am 22. August 2005 02:42:
Hi Conny!
ich habe echt keinen bock mehr, was in D läuft<
Sonnige Grüße aus Griechenland
Nikos
P.S. Jeder Anfang ist schwer, doch hier habe ich langsam meine Menschenwürde wieder.
Re: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse
Als Antwort auf: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse von Conny am 22. August 2005 02:42:
zur zeit habe ich wieder so ein teil vor mir liegen das ich auch ausfüllen würde, wenn ich gleichzeitig auch von der mutter meines kindes ihre wirtschaftliche situation erfahren dürfte.
Wenn es um Kindesunterhalt eines minderjährigen Kindes geht, werden sie deine Frage einfach ignorieren. Die Mutter muss keine Auskunft geben; ihr Einkommen ist irrelevant.
ps: ich habe dieses arsch mal gefragt, wie es wäre, wenn ich mich töte. er meinte nur, dann bekommt das kind halbweisenrente.
Auch nur bedingt richtig. Für Halbwaisenrente muss der Vater einige Jahre in die Sozialkassen einbezahlt haben. Insgesamt fünf Jahre, dazugerechnet werden auch Wehr/Zivildienstzeiten. Meine Kinder würden keine bekommen.
Du ärgerst sie am meisten, indem du verzögerst, unbrauchbares schickst, in Aussicht stellst aber letztlich nicht erfüllst, hin- und herschreibst, ohne dass dabei etwas herauskommt. Stopfe sie zu mit Müll. Das kostet die Gegenseite Zeit, ohne dass dabei etwas herauskommt.
Re: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse
Als Antwort auf: Re: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse von blendlampe am 22. August 2005 11:04:
Auch nur bedingt richtig. Für Halbwaisenrente muss der Vater einige Jahre in die Sozialkassen einbezahlt haben. Insgesamt fünf Jahre, dazugerechnet werden auch Wehr/Zivildienstzeiten. Meine Kinder würden keine bekommen.
die fünf jahre bekäme ich zusammen.
Du ärgerst sie am meisten, indem du verzögerst, unbrauchbares schickst, in Aussicht stellst aber letztlich nicht erfüllst, hin- und herschreibst, ohne dass dabei etwas herauskommt. Stopfe sie zu mit Müll. Das kostet die Gegenseite Zeit, ohne dass dabei etwas herauskommt.
das mache ich ja auch schon:
Sehr geehrter Herr XXX,
gerne würde ich meiner Auskunftspflicht nachkommen. Leider wurde ich noch nie über die finanzielle Situation der Mutter informiert. Um meiner Auskunftspflicht nachzukommen wünsche ich mir auch eine Offenlegung der finanziellen Situation von Frau Müller. Schon im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 3 Absatz 2) steht Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.. Ich bin aufgrund meines Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt und der Staat wirkt auf deren Beseitigung nicht hin.
Des weiteren finde ich im Grundgesetz den Artikel 6 Absatz 2: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.. Der Pflicht des Staates, die Überwachung des Erziehungsauftrags, kam der Staat auch nicht nach, denn sonst könnte ich das Kind auch miterziehen das noch dazu mein natürliches Recht wäre. Leider habe ich nicht mal ein Recht, mir um mein Kind sorgen zu machen. Solange ich bezüglich des Kindes keine Rechte habe kann man mir auch
keine Pflichten geben, denn das passt in eine Diktatur, aber nicht in eine Demokratie.
Es muss endlich mal Schluss sein mit der Diskriminierung von Männer in der Bundesrepublik Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen