Re: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse
Als Antwort auf: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse von Conny am 22. August 2005 02:42:
zur zeit habe ich wieder so ein teil vor mir liegen das ich auch ausfüllen würde, wenn ich gleichzeitig auch von der mutter meines kindes ihre wirtschaftliche situation erfahren dürfte.
Wenn es um Kindesunterhalt eines minderjährigen Kindes geht, werden sie deine Frage einfach ignorieren. Die Mutter muss keine Auskunft geben; ihr Einkommen ist irrelevant.
ps: ich habe dieses arsch mal gefragt, wie es wäre, wenn ich mich töte. er meinte nur, dann bekommt das kind halbweisenrente.
Auch nur bedingt richtig. Für Halbwaisenrente muss der Vater einige Jahre in die Sozialkassen einbezahlt haben. Insgesamt fünf Jahre, dazugerechnet werden auch Wehr/Zivildienstzeiten. Meine Kinder würden keine bekommen.
Du ärgerst sie am meisten, indem du verzögerst, unbrauchbares schickst, in Aussicht stellst aber letztlich nicht erfüllst, hin- und herschreibst, ohne dass dabei etwas herauskommt. Stopfe sie zu mit Müll. Das kostet die Gegenseite Zeit, ohne dass dabei etwas herauskommt.
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- Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse -
Conny,
22.08.2005, 05:42
- Re: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse - Nikos, 22.08.2005, 12:11
- Re: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse -
blendlampe,
22.08.2005, 14:04
- Re: Väterliche Auskunftspflicht Mütterliches desinteresse - Conny, 22.08.2005, 15:21