Re: Diskriminierungsliste erweitert!
Als Antwort auf: Diskriminierungsliste erweitert! von Christian am 04. September 2005 07:26:
Kurioses wie STGB §183 Exhibistionistische Handlungen. Da heisst es "Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder mit Geldstrafe bestraft". Es heißt nicht ein Mann oder Frau, es heißt nur "Ein Mann ..."!>
Ja, das ist allerdings nicht neu und nicht nur in Deutschland so, sondern wohl weltweit. Dazu fällt mir ein Zitat aus Gogolins 'Puppenkasper' ein:
'...weil Mädchen auf der ganzen Welt viel Geld kassierten, wenn sie sich auszogen. Männer kamen dafür in den Knast.'
Diese unterschiedliche Wertigkeit ist schon sehr erstaunlich.
rm
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- Diskriminierungsliste erweitert! -
Christian,
04.09.2005, 10:26
- Re: Diskriminierungsliste erweitert! - rainbowman, 05.09.2005, 01:05