Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Justitia ist keine Feministin!

Beelzebub, Wednesday, 07.09.2005, 00:17 (vor 7010 Tagen)

Wie ich schon immer gesagt habe: die Justiz ist längst nicht so feministisch durchseucht, wie manch pessimistischer Zeitgenosse (auch in diesem Forum) meint.

Dazu zwei Meldungen, die heute online zu lesen waren:

Da wäre zunächst die (hier schon bekannte und in einem anderen Thread besprochene) überraschende Wendung im Prozeß gegen Andreas Türck. Wenn dort auch immer noch theoretisch die Möglichkeit einer Verurteilung besteht - die Wahrscheinlichkeit, dass es so kommt, ist aber mehr als gering. Und dass die Staatsanwaltschaft einen Freispruch beantragt, das kommt wirklich nicht alle Tage vor.

Es ist, entgegen vielen Unkenrufen auch in diesem Forum, dem Femifaschismus wohl doch nicht gelungen, den Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten auszuhebeln.

Ich gratuliere der Verteidigung!

Und auf das zu erwartende Heulen & Zähneknirschen in gewissen, uns allen bekannten Femiforen freu ich mich jetzt schon!

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Eine zwar nicht so spektakuläre, wahrscheinlich aber folgenreichere und sehr erfreuliche Entscheidung erging gestern vom Berliner Verwaltungsgericht.

Dieses hat die bevorzugte Einstellung und Beförderung von "unterrepräsentierten" Frauen im öffentlichen Dienst für rechtswidrig befunden. Wörtlich heißt es in einer
Presseerklärung
des Gerichts (Hervorhebungen von mir):

"Nach Auffassung der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts war die Auswahlentscheidung in mehrerer Hinsicht fehlerhaft. Unter Anderem hätte der Gesichtspunkt der Frauenförderung nicht berücksichtigt werden dürfen. Der entsprechenden Regelung des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes, wonach gleichwertig qualifizierte Frauen gegenüber männlichen Bewerbern so lange bevorzugt befördert werden, bis der Frauenanteil 50 % beträgt, steht nach Auffassung des Gerichts Bundesrecht entgegen. Nach § 7 des Beamtenrechtsrahmengesetzes seien Ernennungen allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, religiöse oder politische Anschauungen, Herkunft oder Beziehungen vorzunehmen. Das Geschlecht der Bewerber müsse daher als Hilfskriterium für Auswahlentscheidungen von vornherein außer Acht gelassen werden."

Zwar erging diese Entscheidung 'nur' in einem vorläufigen Verfahren, aber bis in der Hauptsache entschieden wird, werden bei dem Arbeitstempo des Berliner Verwaltungsgerichts Jahre vergehen. Und bis dahin ist es erst mal Essig mit der bevorzugten Fraueneinstellung und -beförderung.

Und was das Ergebnis im Hauptsacheverfahren betrifft, so besteht Anlass zum Optimismus. Die Regelung in § 7 BRRG ist eindeutig und da Bundesrecht Landesrecht bricht, kann man davon ausgehen, dass wir hier den Anfang vom Ende des Mösenbonus bei der Jobvergabe im öffentlichen Dienst gesehen haben. Das gilt um so mehr, als dass auf Bundesebene der rot-grüne Spuk bald vorbei sein wird, mit einer Änderung des BRRG also nicht zu rechnen ist.

Wie ich immer sage:

Widerstand gegen den um sich greifenden Femifaschismus zahlt sich aus!

Es liegt an uns, mit dafür zu sorgen, dass der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch dort gilt, wo es den Radabfems nicht passt!

Es liegt an uns, den Mösenbonus bei der Jobvergabe endlich dorthin zu befördern, wo er von Anfang an hingehört hat!

Also Auswanderungspläne aufgeben, hier bleiben, weiterkämpfen! Wir haben doch gerade erst angefangen - und wir haben jede Menge Möglichkeiten, den Femis ihr Süppchen, das sie so lange auf unsere Kosten geköchelt haben, gründlich zu versalzen.

DaPis

Beelzebub


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