Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Zur strafrechtlichen Wertung falscher Zeugenaussagen

Jeremin, Friday, 09.09.2005, 18:15 (vor 7007 Tagen) @ Beelzebub

Als Antwort auf: Zur strafrechtlichen Wertung falscher Zeugenaussagen von Beelzebub am 08. September 2005 21:56:22:

Richtig, wenn ich als Zeuge jemanden identifiziere und der war es dann nachweislich nicht, passiert mir auch nichts.

Meine Aussage ging auch eher in die Richtung, wie Frauen die Welt wahrnehmen. Diese Wahrnehmung ist nach meinen Erfahrungen fast ausschließlich intuitiv und wenig von Tatsachen abhängig. Das ist der Grund, warum der größte Teil der Werbung auf weibliche Zielgruppen gerichtet ist, warum Trivialliteratur zum größten Teil von Frauen gelesen wird und der Grund, warum man eine Frau nie zufriedenstellen kann.


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