Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Frage....

Nikos, Monday, 12.09.2005, 03:07 (vor 7004 Tagen) @ Cleo

Als Antwort auf: Re: Frage.... von Cleo am 11. September 2005 22:25:56:

Nun, soweit ich weiss müssen Frauen die vermittelt werden wollen und arbeitsfähig sind für die Betreuung der Kinder selber sorgen, sprich einen Kindergartenplatz besorgen. Nötigenfalls kann auch der arbeitslose Partner zur Betreuung herangezogen werden, wenn er nicht arbeitet. Das müssen aber die Partner untereinander ausmachen<

Was meinst Du eigentlich damit: "Der arbeitslose Partner, der nicht arbeitet"?

Gibt es auch arbeitslose Partner, die dennoch arbeiten?

Nikos
*verwirrt*


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