Kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchung: Schwarzer Peter die Ärzte und KK?
Politiker/Politikerinnen schieben offenbar die Ungleichbehandlung bei der kostenlosen Krebsvorsorgeuntersuchung dem Bundesauschuss der Ärzte und Krankenkassen zu. Ich wusste gar nicht, dass nicht die Bundesregierung das Gesetz beschlossen hat sondern die Ärzte und Krankenkassen. Ist das Neu das jeder selber Gesetze beschliessen kann und die Bundesregierung dafür keine Verantwortung trägt? Wer ist dann für das Gesetz zur Anrechnung der Erziehungszeiten zur Rente verantwortlich zu machen, wo auch hier die Männer (Väter) benachteiligt werden, schiebt man hier dann den Schwarzen Peter etwa dem Osterhasen oder Nikolaus zu?
Das Gesetz der Ungleichbehandlung!
SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.
Antwort einer Politikerin!
Sie sprechen in Ihrer Email die unterschiedlichen Altersgrenzen für kostenlose Hautkrebsuntersuchungen an und beklagen, dass Männer diese später in Anspruch nehmen müssen. Diese Richtlinien werden nicht von der Bundesregierung oder dem Parlament ausgehandelt, sondern vom Bundesauschuss der Ärzte und Krankenkassen, die dies medizinisch begründen.