Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schadenersatz wegen Verliebtsein

blendlampe, Tuesday, 13.09.2005, 16:28 (vor 7003 Tagen)

Vorsicht beim nächsten Date. Nicht so tun, als würdet ihr zu haben sein. In den USA gibts jetzt zwei Frauen, die deswegen geklagt haben.

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Re: Schadenersatz wegen Verliebtsein

Garfield, Tuesday, 13.09.2005, 19:25 (vor 7003 Tagen) @ blendlampe

Als Antwort auf: Schadenersatz wegen Verliebtsein von blendlampe am 13. September 2005 13:28:

Hallo Blendlampe!

Na super! Da könnten eine ganze Menge Männer auch vor Gericht ziehen, weil der Satz "du brauchst kein Kondom, ich nehme die Pille" beispielsweise leider eine Lüge war...

Obwohl die Folgen da weitaus gravierender sind, wird so eine Klage wohl nicht einmal von einem US-Gericht überhaupt verhandelt werden.

Aber wenn eine Frau die seelischen Folgen ihrer Dummheit oder Gutgläubigkeit nicht allein verkraften will, dann muß natürlich sofort Papa Staat zu Hilfe eilen...

Freundliche Grüße
von Garfield

Re: Schadenersatz wegen Verliebtsein

Zeitgenosse, Tuesday, 13.09.2005, 21:41 (vor 7003 Tagen) @ Garfield

Als Antwort auf: Re: Schadenersatz wegen Verliebtsein von Garfield am 13. September 2005 16:25:29:

Aber wenn eine Frau die seelischen Folgen ihrer Dummheit oder Gutgläubigkeit nicht allein verkraften will, dann muß natürlich sofort Papa Staat zu Hilfe eilen...

... wobei das trotz allem noch immer eine wohlwollende Interpretation der Motive der beiden Grazien ist.

Both women are seeking unspecified money damages for infliction of severe emotional distress "outside the boundaries of human decency and social norms."

"Unspecified money damages"?! Ich würde mal so sagen: die beiden sehen sich in ihrem Geschäftsinteresse betuppt. Den Unterhalt, den sie im Ehefall mit intentierter Scheidung hätten einklagen können, sehen sie entschwunden. Dafür soll es nun ersatzweise auf dem Wege dieser Skurril-Klage vorehelich in der Kasse klingeln.

Es grüßt der

Zeitgenosse

Re: Schadenersatz wegen Verliebtsein

Odin, Tuesday, 13.09.2005, 22:10 (vor 7003 Tagen) @ Zeitgenosse

Als Antwort auf: Re: Schadenersatz wegen Verliebtsein von Zeitgenosse am 13. September 2005 18:41:

Aber wenn eine Frau die seelischen Folgen ihrer Dummheit oder Gutgläubigkeit nicht allein verkraften will, dann muß natürlich sofort Papa Staat zu Hilfe eilen...

... wobei das trotz allem noch immer eine wohlwollende Interpretation der Motive der beiden Grazien ist.
Both women are seeking unspecified money damages for infliction of severe emotional distress "outside the boundaries of human decency and social norms."
"Unspecified money damages"?! Ich würde mal so sagen: die beiden sehen sich in ihrem Geschäftsinteresse betuppt. Den Unterhalt, den sie im Ehefall mit intentierter Scheidung hätten einklagen können, sehen sie entschwunden. Dafür soll es nun ersatzweise auf dem Wege dieser Skurril-Klage vorehelich in der Kasse klingeln.
Es grüßt der
Zeitgenosse

Ziel wäre es wohl, daß eine Frau schon nach dem ersten Date Anspruch auf Unterhalt hat.
Konflikte gäbe es nur dann, wenn die "Zweitfrau" (das zweite Date) nörgelt, weil es zu kurz kommt.
Irgendwie hab ich grad ein Deja vu

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