Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Schadenersatz wegen Verliebtsein

Odin, Tuesday, 13.09.2005, 22:10 (vor 7003 Tagen) @ Zeitgenosse

Als Antwort auf: Re: Schadenersatz wegen Verliebtsein von Zeitgenosse am 13. September 2005 18:41:

Aber wenn eine Frau die seelischen Folgen ihrer Dummheit oder Gutgläubigkeit nicht allein verkraften will, dann muß natürlich sofort Papa Staat zu Hilfe eilen...

... wobei das trotz allem noch immer eine wohlwollende Interpretation der Motive der beiden Grazien ist.
Both women are seeking unspecified money damages for infliction of severe emotional distress "outside the boundaries of human decency and social norms."
"Unspecified money damages"?! Ich würde mal so sagen: die beiden sehen sich in ihrem Geschäftsinteresse betuppt. Den Unterhalt, den sie im Ehefall mit intentierter Scheidung hätten einklagen können, sehen sie entschwunden. Dafür soll es nun ersatzweise auf dem Wege dieser Skurril-Klage vorehelich in der Kasse klingeln.
Es grüßt der
Zeitgenosse

Ziel wäre es wohl, daß eine Frau schon nach dem ersten Date Anspruch auf Unterhalt hat.
Konflikte gäbe es nur dann, wenn die "Zweitfrau" (das zweite Date) nörgelt, weil es zu kurz kommt.
Irgendwie hab ich grad ein Deja vu


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