Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchung: Schwarzer Peter die Ärzte und KK?

Bruno, Wednesday, 14.09.2005, 00:35 (vor 7003 Tagen) @ Christian

Als Antwort auf: Kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchung: Schwarzer Peter die Ärzte und KK? von Christian am 13. September 2005 06:21:

Interessant ist die Tatsache, dass der Gemeinsame Ausschuss der Krankenkassen und Ärzte mir schon schriftlich bestätigt hat, dass diese unterschiedlichen Einstiegsaltersgrenzen gar nicht wissenschaftlich begründet sind, sondern die Politiker/innen nur die Einstiegsaltersgrenze für Männer nicht herabsetzen wollen.

Als die gesetzl. Krebsfrüherkennung eingeführt wurde, betraf die nur geschlechtsspezifische Krebsarten. Dadurch wurden Einstiegsaltersgrenzen im Sozialgesetzbuch von 20 für Frauen und 45 für Männber festgesetzt. Als dann in den 80iger Jahren die Hautkrebsfrüherkennung eingeführt wurde mit der Empfehlung von 30 als Einstiegsaltersgrenzen war die laut Sozialgesetzbuch nur für Frauen ab 30 möglich. Männer dürfen ja erst ab 45! Und so hat man eine erstklassige sexistische Diskriminierung - seit nunmehr über 20 Jahren.

Aber MANNdat versucht zumindest mal was dagegen zu machen, wenn es sonst keine interessiert. Auf unserer Homepage unter www.manndat.de ist ein Link, der zu einer Männergesundheitspetition führt.

Gruß

Bruno

Gleichberechtigung ist etwas Tolles. Schade, dass sie nur für Frauen gilt.

Politiker/Politikerinnen schieben offenbar die Ungleichbehandlung bei der kostenlosen Krebsvorsorgeuntersuchung dem Bundesauschuss der Ärzte und Krankenkassen zu. Ich wusste gar nicht, dass nicht die Bundesregierung das Gesetz beschlossen hat sondern die Ärzte und Krankenkassen. Ist das Neu das jeder selber Gesetze beschliessen kann und die Bundesregierung dafür keine Verantwortung trägt? Wer ist dann für das Gesetz zur Anrechnung der Erziehungszeiten zur Rente verantwortlich zu machen, wo auch hier die Männer (Väter) benachteiligt werden, schiebt man hier dann den Schwarzen Peter etwa dem Osterhasen oder Nikolaus zu?
Das Gesetz der Ungleichbehandlung!
SGB 5 § 25 Gesundheitsuntersuchungen:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Konkret wirkt sich das bei der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung aus. Frauen können schon mit 30 eine gratis Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen, Männer erst mit 45 und das obwohl mehr Männer in dieser Altersgruppe an Hautkrebs sterben.
Antwort einer Politikerin!
Sie sprechen in Ihrer Email die unterschiedlichen Altersgrenzen für kostenlose Hautkrebsuntersuchungen an und beklagen, dass Männer diese später in Anspruch nehmen müssen. Diese Richtlinien werden nicht von der Bundesregierung oder dem Parlament ausgehandelt, sondern vom Bundesauschuss der Ärzte und Krankenkassen, die dies medizinisch begründen.


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