Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Kandidatenwatch demokratisch?

Christian, Saturday, 17.09.2005, 08:10 (vor 6999 Tagen) @ ChrisTine

Als Antwort auf: Kandidatenwatch demokratisch? von ChrisTine am 15. September 2005 07:32:48:

Vermehrt lese ich Antworten, daß Kandidatenwatch diverse Beiträge nicht freischaltet.

Das gleiche ist auch mir passiert als ich Frau Kleine eine Antwort geben wollte! Laut Kandidatenwatch wird es aber Frau Kleine trotzdem per Email zugestellt.
Die Antwort an Frau Kleine:

Sehr geehrte Frau Kleine,
vielen Dank für Ihre Antwort! Um mehr Infos über die Benachteiligung der Männer zur kostenlosen Krebsvorsorgeuntersuchung zu erfahren, empfehle ich Ihnen die Petition "Männergesundheit" an den Deutschen Bundestag von Dr.Bruno Köhler zu lesen. Lesen sie auch die Kommentare der Unterzeichner/innen dieser Petition. Es sterben angeblich mehr Männer als Frauen in der Altersgruppe von 30 Jahren z.B. an Hautkrebs und trotzdem wird Männer erst ab 45 Jahren jährlich kostenlose Krebsvorsorgeuntersuchung gewährt. Die Bundesregierung schiebt den schwarzen Peter dem Bundesauschuss der Ärzte und Krankenkassen zu. Von Dr. Bruno Köhler erhielt ich in einem Gleichberechtigungs-Forum folgende Antwort:
Interessant ist die Tatsache, dass der Gemeinsame Ausschuss der Krankenkassen und Ärzte mir schon schriftlich bestätigt hat, dass diese unterschiedlichen Einstiegsaltersgrenzen gar nicht wissenschaftlich begründet sind, sondern die Politiker/innen nur die Einstiegsaltersgrenze für Männer nicht herabsetzen wollen.

Dem Simme ich zu, denn die Gesetze erlassen die Parteien bzw. die Bundesregierung und nicht der Bundesauschuss der Ärzte und Krankenkassen.

Hier nochmal das Gesetz im Wortlaut:
(2) Versicherte haben höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Frauen frühestens vom Beginn des zwanzigsten Lebensjahres an, Männer frühestens vom Beginn des fünfundvierzigsten Lebensjahres an.
Hier Nachzulesen:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb05/sgb05x025.htm

SGB 6 § 56 Kindererziehungszeiten: Legt fest, dass Kindererziehungszeiten für die Pension automatisch der Mutter zugerechnet wird. Eine Änderung ist möglich, erfordert allerdings eine übereinstimmende Erklärung des Vaters mit der Mutter. Damit die Mutter die Erziehungszeit angerechnet bekommt ist keine derartige Erklärung nötig.
Nachzulesen hier im Link:
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/Sgb06/sgb06x056.htm

http://www.kandidatenwatch.de/redirect.php?r=/index.php&cmd=7&id=233&abg_fragen=


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