Bundesrat für schärferes Vorgehen gegen Stalker
Sieht so aus, als sei von den Ländern entweder ein Gesetz gegen lästige Väter oder ein Verwöhngesetz für unter Panikattacken leidende Frauen geplant:
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Es muß klar sein, welches Verhalten unter Strafe steht
Zypries verwies auf die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Eingrenzung dieser Taten. Strafvorschriften müßten dem Bestimmtheitsgebot entsprechen. Das heißt, ein Straftatbestand muss hinreichend konkret bestimmt sein, damit klar ist, welches Verhalten unter Strafe steht. Der Bundesratsentwurf enthält nach Einschätzung von Zypries zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe.
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- Bundesrat für schärferes Vorgehen gegen Stalker -
Odin,
23.09.2005, 18:46
- Nur weiter so! Prima gefällt mir. - Antwortenschreiber, 23.09.2005, 20:19
- Re: Bundesrat für schärferes Vorgehen gegen Stalker -
Christian,
23.09.2005, 23:40
- Re: Bundesrat für schärferes Vorgehen gegen Stalker - Wodan, 25.09.2005, 20:12
- Re: Bundesrat für schärferes Vorgehen gegen Stalker - scipio africanus, 26.09.2005, 13:36