Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?
Christian, Sunday, 02.10.2005, 13:12 (vor 7381 Tagen)
Wie wir ja alle wissen, sind Frauen nach einer Scheidung die glücklichen Gewinner, dagegen sind Kinder und Väter die Verlierer. In der Scheidungsindustrie dreht sich meiner Meinung nach alles nur ums liebe Geld, ob dabei Menschenrechte verletzt (BRD wird jährlich mehrmals vom EuGH verurteilt) bzw. Unrecht allgemein verübt wird spielt hier keine Rolle. Es gibt für das Unrecht in Deutschland folgende möglichen Erklärungen, warum man Unrecht spricht:
1. Die Scheidungsindustrie will auch überleben und nicht auf ihre Kosten sitzen bleiben und kann nur dort Geld holen, wer es auch in der Tasche hat
2. Der Staat will nicht für schuldige Ehebrecherinnen aufkommen, deshalb hat man das Schuldprinzip abgeschafft um den Zahlungskräftigen das Geld aus der Tasche ziehen zu können
Zusammengefasst: Damit niemand auf seine Kosten sitzen bleibt, wird mit Absicht Unrecht in Deutschland gesprochen und die Zahlungskräftigen zu rechtlosen Unterhaltssklaven degradiert!
Der Unterhaltssklave muss arbeiten für -> arbeitsunwillige Frau -> für den Staat -> für die Scheidungsindustrie und somit ist das Problem der Geldbeschaffung und Kostendeckung aus der Welt geschafft und deshalb wird Unrecht verübt!
meint,
Christian
Wie kann man als Mann bei der Rechtslage in Deutschland heiraten ? (nT)
Sven, Sunday, 02.10.2005, 15:52 (vor 7381 Tagen) @ Christian
Als Antwort auf: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von Christian am 02. Oktober 2005 10:12:
Wie wir ja alle wissen, sind Frauen nach einer Scheidung die glücklichen Gewinner, dagegen sind Kinder und Väter die Verlierer. In der Scheidungsindustrie dreht sich meiner Meinung nach alles nur ums liebe Geld, ob dabei Menschenrechte verletzt (BRD wird jährlich mehrmals vom EuGH verurteilt) bzw. Unrecht allgemein verübt wird spielt hier keine Rolle. Es gibt für das Unrecht in Deutschland folgende möglichen Erklärungen, warum man Unrecht spricht:
1. Die Scheidungsindustrie will auch überleben und nicht auf ihre Kosten sitzen bleiben und kann nur dort Geld holen, wer es auch in der Tasche hat
2. Der Staat will nicht für schuldige Ehebrecherinnen aufkommen, deshalb hat man das Schuldprinzip abgeschafft um den Zahlungskräftigen das Geld aus der Tasche ziehen zu können
Zusammengefasst: Damit niemand auf seine Kosten sitzen bleibt, wird mit Absicht Unrecht in Deutschland gesprochen und die Zahlungskräftigen zu rechtlosen Unterhaltssklaven degradiert!
Der Unterhaltssklave muss arbeiten für -> arbeitsunwillige Frau -> für den Staat -> für die Scheidungsindustrie und somit ist das Problem der Geldbeschaffung und Kostendeckung aus der Welt geschafft und deshalb wird Unrecht verübt!
meint,
Christian
Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT)
Wodan, Sunday, 02.10.2005, 20:03 (vor 7381 Tagen) @ Sven
Als Antwort auf: Wie kann man als Mann bei der Rechtslage in Deutschland heiraten ? (nT) von Sven am 02. Oktober 2005 12:52:
Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT)
blendlampe, Monday, 03.10.2005, 00:53 (vor 7380 Tagen) @ Wodan
Als Antwort auf: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) von Wodan am 02. Oktober 2005 17:03:
Das geht auch ohne Heirat. Wer sich ein Kind antun will und das gemeinsame Sorgerecht der Eltern sicherstellen will, fordert seine Partnerin sofort nach der ärztlichen Bestätigung der Empfängnis auf, das gemeinsame Sorgerecht zu beurkunden. In diesem Stadium sind die meisten Frauen noch bereit, der Beurkundung zuzustimmen.
Falls sie es nicht ist, enthüllt sich damit erfreulich frühzeitig ihre Bösartigkeit und Geringschätzung der väterlichen Rolle. Zeit genug, um sich abzusetzen. Die Vaterschaft ist noch nicht festgestellt, damit greifen die Bösartigkeiten des Unterhaltsrechts noch nicht. Erst nach einer offiziellen Vaterschaftsfeststellung geht das los. So weit müssen die Greiferinnen aber erstmal kommen. Jemand im Ausland ist kaum zu erwischen. Ohne amtliche Vaterschaft kein Unterhalt und keine Unterhaltspflichtverletzung.
Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT)
Wodan, Monday, 03.10.2005, 02:46 (vor 7380 Tagen) @ blendlampe
Als Antwort auf: Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) von blendlampe am 02. Oktober 2005 21:53:
Das geht auch ohne Heirat. Wer sich ein Kind antun will und das gemeinsame Sorgerecht der Eltern sicherstellen will, fordert seine Partnerin sofort nach der ärztlichen Bestätigung der Empfängnis auf, das gemeinsame Sorgerecht zu beurkunden. In diesem Stadium sind die meisten Frauen noch bereit, der Beurkundung zuzustimmen.
Falls sie es nicht ist, enthüllt sich damit erfreulich frühzeitig ihre Bösartigkeit und Geringschätzung der väterlichen Rolle. Zeit genug, um sich abzusetzen. Die Vaterschaft ist noch nicht festgestellt, damit greifen die Bösartigkeiten des Unterhaltsrechts noch nicht. Erst nach einer offiziellen Vaterschaftsfeststellung geht das los. So weit müssen die Greiferinnen aber erstmal kommen. Jemand im Ausland ist kaum zu erwischen. Ohne amtliche Vaterschaft kein Unterhalt und keine Unterhaltspflichtverletzung.
Nun, Du wirst zugeben, daß das schon einiges an Engagement und Entscheidungsfreude verlangt.
"Die meisten Frauen sind im frühen Stadium bereit..."- da weiß ich von einigen anderen Fällen. Noch dazu passiert es häufig, daß das Jugendamt der Mutti ins Gewissen redet, doch einer solchen gemeinsamen Sorge nicht zuzustimmen: "Frau XX, wissen Sie eigentlich, was sie sich damit antun?"
Wäre ich nicht verheiratet gewesen, das ist mal sicher, dann würde mein Kind jetzt nicht selig im Nebenzimmer schlafen.
Gruß
Wodan
hochinteressant
VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 04:02 (vor 7380 Tagen) @ Wodan
Als Antwort auf: Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) von Wodan am 02. Oktober 2005 23:46:
Ich habe jetzt schon mehrere Argumente pro und contra Heirat bei Zeugung eines Kindes gehört.
Es ist im Moment für mich wirklich noch schwer überschaubar, welche Strategie mir die größte Rechtssicherheit gibt, um das beste aus dieser für Männer besch**** Gesetzeslage zu machen.
Hier die Pro's / Contra's, wie ich sie verstanden habe:
Pro Heirat:
-man kommt garantiert in den Genuß des gemeinsamen Sorgerechts
-mit Ehevertrag kann man Expartner-Unterhalt kategorisch ausschließen
-man kommt in eine günstigere Steuerklasse, wenn Frau Hausfrau ist bzw. wenn nur ein Partner Vollzeit arbeitet
Pro eheähnliche Gemeinschaft:
-die Trennungskosten niedriger / weniger Trennungsbürokratie
-man ist nicht betroffen, wenn Gesetzgeber willkürlich Eheverträge rückwirkend unwirksam macht (großes Fragezeichen: Ist man bei eheähnlicher gemeinschaft wirklich geschützt vor Expartner-Unterhaltsanspruch?)
-man erkennt mit blendlampes Strategie (sofort nach Empfängnisfeststellung gemeinsames Sorgerecht beurkunden) frühzeitig die wahre Einstellung der Frau gegenüber gemeinsamer Elternschaft und gegenüber ihrem Partner
also ich bin im Moment echt ratlos und tappe bei einigen gesetzlichen Regelungen auch noch im Dunkeln (gibt es nun Unterhalt bei eheähnl. Gem. oder nicht? Konnte durch googeln nichts finden)
Danke im voraus für sachdienliche Hinweise.
Holger
Re: hochinteressant
alan, Monday, 03.10.2005, 08:11 (vor 7380 Tagen) @ VielleichtFamiliengründer
Als Antwort auf: hochinteressant von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 01:02:
Viel wirres Zeug hier:
Sorgerecht:
Nach deutschem Recht ist das gemeinsame Sorgerecht bei Ex-Ehepartnern die Norm, allerdings ist das ein formaler Begriff, der nichts über die tatsächliche Sorge für die Kinder aussagt, im Ggs. zum Bilokationsprinzip in Belgien oder Frankreich, das einen in etwa gleichverteilten Aufenthalt der Kinder bei beiden Elternteilen vorsieht. So haben in Deutschland Mütter gute Chancen, die alleinige Sorge für die Kinder zu bekommen, wenn sie nur lange genug den Umgang der Väter mit den Kindern vereiteln. In Frankreich oder Belgien gehen Frauen dafür bis zu einem Jahr in den Knast. Das sollte einen aber nicht davon abhalten zu sehen, daß die meisten Frauen hierzulande kein Problem mit dem gemeinsamen Sorgerecht haben.
Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften haben Väter nach der Trennung kein Sorgerecht, es sei denn, die Mutter stimmt zu. Falls nicht kann man klagen, wie gut die Chancen stehen, weiß ich nicht.
In puncto Sorgerecht oder besser - denn darauf läuft es hierzulande meist heraus - Umgangsrecht bietet die Ehe mehr Rechte, wenn auch keine Rechtssicherheit. Ist halt wie im richtigem Leben
...
Unterhaltspflicht:
Der nacheheliche Unterhalt ist zweigeteilt, zum einen der Aufstockungsunterhalt mit dem dem geringerverdienenden Ex-Ehepartner 3/7 der Differenz des Einkommens der Ex-Ehepartner zustehen, die Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dafür zu sorgen, daß die Frau trotz Kindern arbeiten geht und es wäre von Vorteil, wenn sie ein gleichwertiges Einkommen erziehlt. Frauen sind weder Haus- noch Nutztiere!
Der andere Teil des nachehelichen Unterhalts - und der betrifft auch nichteheliche Gemeinschaften - ist der sog. Betreuungsunterhalt, der fällig wird, wenn sich ein Partner nach einer Scheidung /Trennung um die Kinder kümmert. Das sind ökonomisch gesprochen sog. Opportunitätskosten, die man dem Partner erstatten muß, weil er ja nicht arbeiten gehen "kann". Diese Beträge sind meist erheblich höher als der sog. Aufstockungsunterhalt, momentan gibt es noch eine unterschiedliche Behandlung bei Ehen und nichtehelichen Gemeinschaften. Diese bezieht sich auf den Zeitpunkt wann der Ex-Partner wieder gesetzlich verpflichtet ist, sich eine Vollzeit-Arbeit zu suchen. Bei Ex-Ehepartnern ist das der Fall, wenn das jüngste Kind 15 Jahre alt ist, bei getrennten nichtehelichen Gemeinschaften momentan noch wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. Das ist aber mittlerweile höchstrichterlich gekippt worden, in Zukunft müssen Ehen und nichteheliche Gemeinschaften gleichgestellt werden. Ein Gesetzesentwurf der rotgrünen Regierung sieht deshalb eine Ausdehnung des Betreuungsunterhalts für nichteheliche Ex-Partner vor, die dem der Ex-Ehepartner entspricht, also bis das jüngste Kind 15 Jahre alt ist. Das ist natürlich nur eine Interpretationsmöglichkeit des höchstrichterlichen Urteils
und ich weiß auch nicht, ob das Gesetz noch durchgekommen ist. Verkauft wurde diese Gesetzesinitiative jedenfalls damit, die Selbstverantwortung der Frauen zu fördern
.
Kurzum, auch bei nichtehelichen Gemeinschaften kann nach einer Trennung - falls Kinder da sind - eine Unterhaltspflicht bestehen, ein gemeinsames Sorgerecht ist bei getrennten nichtehelichen Lebensgemsinschaften zwar nicht die gesetzliche Norm, aber auch nicht ausgeschlossen; bei Ex-Ehepartnern zwar die Norm, aber nicht gewährleistet
.
Trau, schau, wem.
PS. Wem meine geschlechtsneutrale Formulierung nicht gefällt, dem sei gesagt, daß dies ein zutiefst männliches Problem ist, da Frauen nicht unter Wert heiraten, davon kann Mann lernen!
Re: hochinteressant
AJM, Monday, 03.10.2005, 11:57 (vor 7380 Tagen) @ VielleichtFamiliengründer
Als Antwort auf: hochinteressant von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 01:02:
-man kommt garantiert in den Genuß des gemeinsamen Sorgerechts
-mit Ehevertrag kann man Expartner-Unterhalt kategorisch ausschließen
Hallo,
das mit dem garantierten gemeinsamen Sorgerecht mag vielleicht in der Theorie so sein, aber durch entsprechende Tricks ist es von der Damenwelt leider auch sehr leicht auszuhebeln. Los gehts mit falschen Anschuldigungen, Umgangsrechtsverweigereung und endet nach 2-3 Jahren mit der richterlich festgestellten "Entfremdung".
Auch ein Ehevertrag ist heute (zumindest in der BRD) nicht mehr das Papier wert, auf dem er geschrieben wurde. Kategorisch auszuschließen ist der Ehegattenunterhalt nämlich leider nicht (meist wird da auf Sittenwidrigkeit erkannt). Wo kämen wir da auch hin, daß femina Dich nicht ausnehmen darf?
Gruß
AJM
Re: hochinteressant
Wodan, Monday, 03.10.2005, 22:32 (vor 7379 Tagen) @ AJM
Als Antwort auf: Re: hochinteressant von AJM am 03. Oktober 2005 08:57:
das mit dem garantierten gemeinsamen Sorgerecht mag vielleicht in der Theorie so sein, aber durch entsprechende Tricks ist es von der Damenwelt leider auch sehr leicht auszuhebeln. Los gehts mit falschen Anschuldigungen, Umgangsrechtsverweigereung und endet nach 2-3 Jahren mit der richterlich festgestellten "Entfremdung".
Das ist richtig. Dennoch ist es nicht mehr so leicht, wie es einst war. Es gibt deutlich mehr Entscheidungen für gemeinsames Sorgerecht als vor 2002.
Zudem: ein verheirateter Vater hat immerhin auch eine Chance von bis zu 10%, das Kind zu sich zu holen. Ein unverheirateter wohl höchstens 0,01%
Gruß
Wodan
Sehr praxisorientierte Tips
VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 03:31 (vor 7380 Tagen) @ blendlampe
Als Antwort auf: Re: Weil man sonst nicht einmal einen Anspruch aufs Sorgerecht hat (oT) von blendlampe am 02. Oktober 2005 21:53:
Danke für Deine sehr praxisorientierten Tips. Sowas gefällt mir, und sowas bringt uns auch weiter (ich habe den Eindruck, in diesem Forum überwiegt manchmal das gegenseitige Bemitleiden ohne konkrete Offensiven)
Aber dennoch ein paar Fragen, da es bei mir in 1-2 jahren vielleicht ernst werden könnte:
Das geht auch ohne Heirat.
D.h., mit Heirat ist das gemeinsame Sorgerecht sowieso garantiert? (ohne extra Beurkundung?)
Wer sich ein Kind antun will und das gemeinsame Sorgerecht der Eltern sicherstellen will, fordert seine Partnerin sofort nach der ärztlichen Bestätigung der Empfängnis auf, das gemeinsame Sorgerecht zu beurkunden.
Wo tut man das? Beim Amtsgericht? Beim Notar? Beim Jugendamt?
In diesem Stadium sind die meisten Frauen noch bereit, der Beurkundung zuzustimmen.
Eine sehr weise Voraussicht, über die die meisten Männer sicher nicht aufgeklärt werden. Doch wie begründet man das der Frau, wie kann man es ihr schmackhaft machen? Oder (was bei meiner Freundin nicht der Fall sein wird) kann/muß man ihr die Pistole auf die Brust setzen und ihr klarmachen, daß man fliehen wird, wenn die Möglichkeit besteht, daß man willkürlich seines Kindes beraubt werden kann?
Falls sie es nicht ist, enthüllt sich damit erfreulich frühzeitig ihre Bösartigkeit und Geringschätzung der väterlichen Rolle. Zeit genug, um sich abzusetzen. Die Vaterschaft ist noch nicht festgestellt, damit greifen die Bösartigkeiten des Unterhaltsrechts noch nicht. Erst nach einer offiziellen Vaterschaftsfeststellung geht das los.
Wenn ich mich richtig erinnere, muß der nicht verheiratete Vater irgendeinen Wisch unterschreiben. Tut er es nicht, muß die Frau klagen, um einen Gentest gerichtlich durchzusetzen.
So weit müssen die Greiferinnen aber erstmal kommen. Jemand im Ausland ist kaum zu erwischen. Ohne amtliche Vaterschaft kein Unterhalt und keine Unterhaltspflichtverletzung.
Wenn das so einfach wäre. Wenn man einen attraktven Arbeitsplatz hat, den man nicht aufgeben möchte?
Alles in allem bin ich am Überlegen, welche Strategie mir als Vater die größtmögliche Rechtssicherheit im deutschen Scheidungs- Unterhalts- und Umgangsrecht bietet.
Ziel ist es:
- für Expartner oder Exgatten im Trennungs/Scheidungsfall nicht unterhaltspflichtig zu sein
- verbrieftes Umgangsrecht mit meinem Kind zu haben
Also: Heiraten mit Ehevertrag oder nicht Heiraten und gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung direkt nach der Empfängnisfeststellung?
Bzw: Ersetzt nicht Heiraten mit Ehevertrag die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung bzw. führt zu einem gleichwertigen Zustand? (IMO hat der verheiratete Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht, oder irre ich mich?)
Bzw. Falls es Expartner-Unterhaltspflicht auch für eheähnliche Gemeinschaften gibt, bietet dann Heirat mit Ehevertrag einen größeren Schutz vor Expartner-Unterhaltsansprüchen? (ich rede hier nicht von Kindesunterhalt. Dieser ist für den festgestellten Vater IMMER Pflicht, das ist mir bekannt)
danke im voraus
Holger
Re: Sehr praxisorientierte Tips
blendlampe, Monday, 03.10.2005, 15:05 (vor 7380 Tagen) @ VielleichtFamiliengründer
Als Antwort auf: Sehr praxisorientierte Tips von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 00:31:
D.h., mit Heirat ist das gemeinsame Sorgerecht sowieso garantiert? (ohne extra Beurkundung?)
Ja. Es ist aber auch hier kein Problem, dir die Ausübung der Sorgerechts zu vereiteln oder dir das Sorgerecht wieder zu entziehen.
Wo tut man das? Beim Amtsgericht? Beim Notar? Beim Jugendamt?
Das gemeinsame Sorgerecht kann z.B. im Jugendamt oder beim Notar beurkundet werden. Termin vereinbaren, Ausweise mitnehmen, hingehen, unterschreiben, fertig.
In diesem Stadium sind die meisten Frauen noch bereit, der Beurkundung zuzustimmen.
Eine sehr weise Voraussicht, über die die meisten Männer sicher nicht aufgeklärt werden. Doch wie begründet man das der Frau, wie kann man es ihr schmackhaft machen?
Da gibt es mehrere Tricks. Erzähle ihr, dass das gemeinsame Sorgerecht schon zum Geburtszeitpunkt wichtig ist. Geburten können auch schlecht laufen, das Neugeborene kann auch in Gefahr sein. Dann muss einer da sein, der Entscheidungen treffen kann. Ohne Sorgerecht geht das nicht. Anderer Punkt: Die Vaterschaft solltest du auch beurkunden, wenn du nicht vorhast zu entfliehen. Beim gleichen Termin kann auch das gemeinsame Sorgerecht beurkundet werden, im gleichen Aufwasch. Verkaufe es ihr als einen Termin, eine Sache, "den Papierkram" eben. Das Kind soll doch einen Vater haben. Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist deswegen wichtig, damit der Vater auch von Anfang an in der Geburtsurkunde des Kindes steht.
Oder (was bei meiner Freundin nicht der Fall sein wird) kann/muß man ihr die Pistole auf die Brust setzen und ihr klarmachen, daß man fliehen wird, wenn die Möglichkeit besteht, daß man willkürlich seines Kindes beraubt werden kann?
Eine Flucht ankündigen oder damit drohen ist das dümmste, was man tun kann. Damit gibst du ihr Gelegenheit, sich darauf vorzubereiten. Abhauen muss aus heiterem Himmel kommen und es dürfen keine Spuren bleiben, damit du nicht so einfach wiedergefunden werden kannst.
So weit müssen die Greiferinnen aber erstmal kommen. Jemand im Ausland ist kaum zu erwischen. Ohne amtliche Vaterschaft kein Unterhalt und keine Unterhaltspflichtverletzung.
Wenn das so einfach wäre. Wenn man einen attraktven Arbeitsplatz hat, den man nicht aufgeben möchte?
Wenn dein attraktiver Arbeitsplatz gerade noch genug bringt, um dir ein Jammerleben auf Sozialgeldniveau zu finanzieren, dann denkt man schon über Alternativen nach...
Alles in allem bin ich am Überlegen, welche Strategie mir als Vater die größtmögliche Rechtssicherheit im deutschen Scheidungs- Unterhalts- und Umgangsrecht bietet.
Es gibt keine. Jede Strategie hat vor- und Nachteile, die sich unerwartet ins Gegenteil verkehren können, Grundlagen können sich verändern...vermeide den Ärger: Nicht heiraten, keine Kinder. Wenns dich so sehr danach gelüstet, 50% deiner DNA zu kopieren dann folge den Tips von Expatriate und kopiere sie im Ausland.
- für Expartner oder Exgatten im Trennungs/Scheidungsfall nicht unterhaltspflichtig zu sein
Gibts nicht. In keiner Strategie ausser bei erfolgreicher Flucht.
- verbrieftes Umgangsrecht mit meinem Kind zu haben
Gibts nicht. Nicht durchsetzbar.
Bzw: Ersetzt nicht Heiraten mit Ehevertrag die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung bzw. führt zu einem gleichwertigen Zustand? (IMO hat der verheiratete Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht, oder irre ich mich?)
Wie schon gesagt: Verheiratete haben automatisch gemeinsames Sorgerecht.
Bzw. Falls es Expartner-Unterhaltspflicht auch für eheähnliche Gemeinschaften gibt, bietet dann Heirat mit Ehevertrag einen größeren Schutz vor Expartner-Unterhaltsansprüchen? (ich rede hier nicht von Kindesunterhalt. Dieser ist für den festgestellten Vater IMMER Pflicht, das ist mir bekannt)
Es gibt KEINE Unterhaltspflicht für Nichtverheiratete, sofern keine Kinder da sind. Auch als Unterhaltspflichtiger mit KIndern fährt man noch etwas besser, wenn man nicht verheiratet war. Deutschland hat zwar schon zusammen mit Neuseeland den weltweit längsten Unterhalt für nichteheliche Mütter, aber Deutschland ist immer bemüht, an der absoluten Spitze zu sein: Es laufen Bemühungen, diesen Unterhaltsansprch zu verdreifachen. 1998 wurde er schonmal verdreifacht, von einem auf drei Jahre. Voran, voran, voran!
Ausser acht gelassen ist bei all den Überlegungen natürlich die Möglichkeit, einfach nur das Kind zu geniessen und ansonsten aller Pflichten ledig zu sein: Dauernd pleite sein, die Frau arbeiten lassen. Wo nichts holen ist, da hat die Kaiserin ihr Recht verloren.
der letzte Tip funktioniert aber nicht
VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 16:31 (vor 7380 Tagen) @ blendlampe
Als Antwort auf: Re: Sehr praxisorientierte Tips von blendlampe am 03. Oktober 2005 12:05:
Ausser acht gelassen ist bei all den Überlegungen natürlich die Möglichkeit, einfach nur das Kind zu geniessen und ansonsten aller Pflichten ledig zu sein: Dauernd pleite sein, die Frau arbeiten lassen. Wo nichts holen ist, da hat die Kaiserin ihr Recht verloren.
Kind genießen? Wenn Mann nichts mehr abwirft, ist die Motivation der Kaiserin noch höher, das Ungangsrecht zu vereiteln. Dazu kann sie laut anderer Beiträge auf ein umfassendes Instrumentarium zurückgreifen: "Entfremdung", falsche Beschuldigungen bzgl. Mißbrauch oder Gewalt u.s.w.
Abhauen muss aus heiterem Himmel kommen und es dürfen keine Spuren bleiben, damit du nicht so einfach wiedergefunden werden kannst.
Auf welchem Punkt der Welt ist man denn sicher? Reicht EU-Ausland?
Wenns dich so sehr danach gelüstet, 50% deiner DNA zu kopieren dann folge den Tips von Expatriate und kopiere sie im Ausland.
Wie meinst du das? Soll ich mit meiner Freundin auswandern?
Deutschland hat zwar schon zusammen mit Neuseeland den weltweit längsten Unterhalt für nichteheliche Mütter, aber Deutschland ist immer bemüht, an der absoluten Spitze zu sein: Es laufen Bemühungen, diesen Unterhaltsansprch zu verdreifachen. 1998 wurde er schonmal verdreifacht, von einem auf drei Jahre. Voran, voran, voran!
Das bezieht sich jetzt auf Expartner-Unterhalt, oder? (also nicht Kindesunterhalt, denn der geht ja bis zur wirtschaftlichen Selbständigkeit des Kindes)
Gruß
Holger
Funktioniert alles
blendlampe, Tuesday, 04.10.2005, 01:57 (vor 7379 Tagen) @ VielleichtFamiliengründer
Als Antwort auf: der letzte Tip funktioniert aber nicht von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 13:31:
Kind genießen? Wenn Mann nichts mehr abwirft, ist die Motivation der Kaiserin noch höher, das Ungangsrecht zu vereiteln.
Sich nach Beziehungende erst zu entreichern bringt freilich nichts. Dagegen bringt es sehr viel, während der Beziehung das eigene berufliche Engagement zugunsten des Engagement der Frau zurückzufahren. Lass sie arbeiten und achte darauf, für das Kind mindestens gleichwertig da zu sein. Ihr muss auch klar sein, dass sie von dir nie Geld bekommen wird, das führt dazu dass sie bei einer Trennung wirklich etwas zu verlieren hat.
>Auf welchem Punkt der Welt ist man denn sicher? Reicht EU-Ausland?
Ja, auch einige EU Staaten sind defintiv sicher weil sich deutsches Familienunrecht dort nicht vollstrecken lässt, trotz Haager Übereinkunft.
Wenns dich so sehr danach gelüstet, 50% deiner DNA zu kopieren dann folge den Tips von Expatriate und kopiere sie im Ausland.
Wie meinst du das? Soll ich mit meiner Freundin auswandern?
Nö, schaff dir eine im Ausland an und lass sie dort 
Deutschland hat zwar schon zusammen mit Neuseeland den weltweit längsten Unterhalt für nichteheliche Mütter, aber Deutschland ist immer bemüht, an der absoluten Spitze zu sein: Es laufen Bemühungen, diesen Unterhaltsansprch zu verdreifachen. 1998 wurde er schonmal verdreifacht, von einem auf drei Jahre. Voran, voran, voran!
Das bezieht sich jetzt auf Expartner-Unterhalt, oder?
Oben stehts: Nichteheliche Mütter. §1615l BGB.
Re: Sehr praxisorientierte Tips
Peaceful Warrior, Monday, 03.10.2005, 16:13 (vor 7380 Tagen) @ VielleichtFamiliengründer
Als Antwort auf: Sehr praxisorientierte Tips von VielleichtFamiliengründer am 03. Oktober 2005 00:31:
Danke für Deine sehr praxisorientierten Tips. Sowas gefällt mir, und sowas bringt uns auch weiter (ich habe den Eindruck, in diesem Forum überwiegt manchmal das gegenseitige Bemitleiden ohne konkrete Offensiven)
Aber dennoch ein paar Fragen, da es bei mir in 1-2 jahren vielleicht ernst werden könnte:
Das geht auch ohne Heirat.
D.h., mit Heirat ist das gemeinsame Sorgerecht sowieso garantiert? (ohne extra Beurkundung?)
Wer sich ein Kind antun will und das gemeinsame Sorgerecht der Eltern sicherstellen will, fordert seine Partnerin sofort nach der ärztlichen Bestätigung der Empfängnis auf, das gemeinsame Sorgerecht zu beurkunden.
Wo tut man das? Beim Amtsgericht? Beim Notar? Beim Jugendamt?
In diesem Stadium sind die meisten Frauen noch bereit, der Beurkundung zuzustimmen.
Eine sehr weise Voraussicht, über die die meisten Männer sicher nicht aufgeklärt werden. Doch wie begründet man das der Frau, wie kann man es ihr schmackhaft machen? Oder (was bei meiner Freundin nicht der Fall sein wird) kann/muß man ihr die Pistole auf die Brust setzen und ihr klarmachen, daß man fliehen wird, wenn die Möglichkeit besteht, daß man willkürlich seines Kindes beraubt werden kann?
Falls sie es nicht ist, enthüllt sich damit erfreulich frühzeitig ihre Bösartigkeit und Geringschätzung der väterlichen Rolle. Zeit genug, um sich abzusetzen. Die Vaterschaft ist noch nicht festgestellt, damit greifen die Bösartigkeiten des Unterhaltsrechts noch nicht. Erst nach einer offiziellen Vaterschaftsfeststellung geht das los.
Wenn ich mich richtig erinnere, muß der nicht verheiratete Vater irgendeinen Wisch unterschreiben. Tut er es nicht, muß die Frau klagen, um einen Gentest gerichtlich durchzusetzen.
So weit müssen die Greiferinnen aber erstmal kommen. Jemand im Ausland ist kaum zu erwischen. Ohne amtliche Vaterschaft kein Unterhalt und keine Unterhaltspflichtverletzung.
Wenn das so einfach wäre. Wenn man einen attraktven Arbeitsplatz hat, den man nicht aufgeben möchte?
Alles in allem bin ich am Überlegen, welche Strategie mir als Vater die größtmögliche Rechtssicherheit im deutschen Scheidungs- Unterhalts- und Umgangsrecht bietet.
Ziel ist es:
- für Expartner oder Exgatten im Trennungs/Scheidungsfall nicht unterhaltspflichtig zu sein
- verbrieftes Umgangsrecht mit meinem Kind zu haben
Also: Heiraten mit Ehevertrag oder nicht Heiraten und gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung direkt nach der Empfängnisfeststellung?
Bzw: Ersetzt nicht Heiraten mit Ehevertrag die gemeinsame Sorgerechtsbeurkundung bzw. führt zu einem gleichwertigen Zustand? (IMO hat der verheiratete Vater automatisch das gemeinsame Sorgerecht, oder irre ich mich?)
Bzw. Falls es Expartner-Unterhaltspflicht auch für eheähnliche Gemeinschaften gibt, bietet dann Heirat mit Ehevertrag einen größeren Schutz vor Expartner-Unterhaltsansprüchen? (ich rede hier nicht von Kindesunterhalt. Dieser ist für den festgestellten Vater IMMER Pflicht, das ist mir bekannt)
danke im voraus
Holger
Hallo Holger,
also ich habe VOR der Zeugung meines Kindes die zukünftige Mutter geheiratet, meinen Job gekündigt (fiel mir nicht sonderlich schwer) und mich nunmehr seit 5 Jahren seit der Geburt als Vollzeitvater und Hausmann um mein Kind gekümmert.
Ich weiß, das ich damit auch keine absolute Rechtssicherheit habe, aber mehr ist in diesem Land leider nicht ´drin.
Gruß
PW
Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?
Mikael, Sunday, 02.10.2005, 18:39 (vor 7381 Tagen) @ Christian
Als Antwort auf: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von Christian am 02. Oktober 2005 10:12:
1. Die Scheidungsindustrie will auch überleben und nicht auf ihre Kosten sitzen bleiben und kann nur dort Geld holen, wer es auch in der Tasche hat
2. Der Staat will nicht für schuldige Ehebrecherinnen aufkommen, deshalb hat man das Schuldprinzip abgeschafft um den Zahlungskräftigen das Geld aus der Tasche ziehen zu können
Zusammengefasst: Damit niemand auf seine Kosten sitzen bleibt, wird mit Absicht Unrecht in Deutschland gesprochen und die Zahlungskräftigen zu rechtlosen Unterhaltssklaven degradiert!
meint,
Christian
Klar, das Geld wird dort geholt, wo es zu holen ist, wo sonst ?!?
Nebenbei eine ähnliche Problematik:
Deutschland im Jahr 2030: Wirtschaftlich abgestiegen dank ... Massenweise bevölkern Arbeitslose und arme Rentner die Straßen. Glaubt da ernsthaft jemand, dass er (oder sie) mit "Privatvorsorge" unter solchen Bedingungen einen unbeschwerten Lebensabend genießen kann ? Dann noch schnell auswandern ? ... "Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen."
Gruß !
Ja.
Wodan, Sunday, 02.10.2005, 19:59 (vor 7381 Tagen) @ Christian
Als Antwort auf: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von Christian am 02. Oktober 2005 10:12:
Wie wir ja alle wissen, sind Frauen nach einer Scheidung die glücklichen Gewinner, dagegen sind Kinder und Väter die Verlierer. In der Scheidungsindustrie dreht sich meiner Meinung nach alles nur ums liebe Geld,
So ist es.
Es gibt für das Unrecht in Deutschland folgende möglichen Erklärungen, warum man Unrecht spricht:
1. Die Scheidungsindustrie will auch überleben und nicht auf ihre Kosten sitzen bleiben und kann nur dort Geld holen, wer es auch in der Tasche hat
Möglich. Hier bin ich unsicher.
2. Der Staat will nicht für schuldige Ehebrecherinnen aufkommen, deshalb hat man das Schuldprinzip abgeschafft um den Zahlungskräftigen das Geld aus der Tasche ziehen zu können
Ja. Das stimmt jedenfalls.
Zusammengefasst: Damit niemand auf seine Kosten sitzen bleibt, wird mit Absicht Unrecht in Deutschland gesprochen und die Zahlungskräftigen zu rechtlosen Unterhaltssklaven degradiert!
Ich glaube schon auch, daß das geltende "Recht" ganz wesentlich vom Finanzministerium diktiert wird.
Gruß
Wodan
Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?
scipio africanus, Monday, 03.10.2005, 14:24 (vor 7380 Tagen) @ Christian
Als Antwort auf: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von Christian am 02. Oktober 2005 10:12:
Der Unterhaltssklave muss arbeiten für -> arbeitsunwillige Frau -> für den Staat -> für die Scheidungsindustrie und somit ist das Problem der Geldbeschaffung und Kostendeckung aus der Welt geschafft und deshalb wird Unrecht verübt!
meint,
Christian
Das Ehe - und Scheidungsrecht orientiert sich nach wie vor an der bürgerlichen Ehe. Diese wurde nicht zuletzt geschlossen, um die Kinder der Frau zu legitimieren und die Erbfolge zu sichern. Der Ehemann anerkannte durch die Eheschliessung, dass alle während der Ehe geborenen Kinder die seinen sind, denn die biologische Vaterschaft konnte nicht festgestellt werden.
Die Ehe war auf Dauer angelegt (bis das der Tod euch scheidet), Ehescheidung verpönt und uneheliche Kinder und deren Mütter wurden ausgegrenzt. Ausserehelicher Verkehr von Frauen wurde geächtet und war ein Grund, die Frau aus der Familiengemeinschaft auszustossen. Das alles ist heute nicht mehr der Fall.
-Ausserehelicher Verkehr wird als Ausdruck sexueller Freiheit propagiert. -Die bürgerlichen Moralvorstellungen können nicht mehr als allgemein akzeptierte Norm gelten.
-Die Schuldfrage für das Scheitern der Ehe spielt keine Rolle mehr.
-Die biologische Vaterschaft kann festgestellt werden.
Familie bedeutet heute nicht mehr Vater, Mutter und Kind(er), sondern Mutter und Kind(er). Das ist die heutige Kernfamilie, zu der sich ein sozialer Vater gesellen kann, sofern er im Lebensentwurf der Frau vorgesehen ist.
Es gibt nicht mehr den einen Vater, sondern deren drei :
-Sozialer Vater ist der im Lebensentwurf der Frau vorgesehene Lebenspartner auf Zeit
-Gesetzlicher Vater ist der zahlungspflichtige Mann
-Biologischer Vater ist der Erzeuger
Es soll noch vorkommen, dass die drei Väter ein - und diesselbe Person sind. Die Vaterschaft im traditionellen Sinn gibt es nicht mehr. Die Verpflichtungen, die sich am tradierten bürgerlichen Eheideal orientieren, wurden beibehalten, die Rechte abgeschafft.
Wo Vaterschaft nur noch die Zahlungspflicht garantiert, die Rechte aber negiert, muss jedem Mann abgeraten werden, Pflichten ohne Rechte zu übernehmen und sich dem goodwill der Frau anzuvertrauen.
Die bürgerliche Ehe ist tot und kann nicht mehr massgebendes Leitbild für die Gesetzgebung sein.
Die finanziellen Unterhaltspflichten für die Kinder müssen daher dem Staat übertragen werden. Das wäre zeitgemäss.
Gemeinsames Sorgerecht und ähnliche Modelle gaukeln eine Gleichberechtigung vor, die es nicht geben wird. Die primär Erziehungsberechtigte bleibt die Mutter. Das heisst in der Praxis, dass das gemeinsame Sorgerecht solange ausgeübt werden kann, wie die Mutter bereit ist zu kooperieren.
Ich staune immer wieder, mit wie wenig sich Männer zufriedengeben.
scipio africanus
Re: Genau!
Nikos, Monday, 03.10.2005, 15:00 (vor 7380 Tagen) @ scipio africanus
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von scipio africanus am 03. Oktober 2005 11:24:
Ich staune immer wieder, mit wie wenig sich Männer zufriedengeben<
Genau deswegen sage ich es immer wieder:
Die Würde des Mannes ist unantastbar!
Lasst euch nicht unterbuttern!
Grüße
Nikos
*nie-müde-werden-es-zu-wiederholen*
Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?
Eugen, Monday, 03.10.2005, 15:34 (vor 7380 Tagen) @ scipio africanus
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von scipio africanus am 03. Oktober 2005 11:24:
Gut zusammengefasst!
Gruß von Eugen
wie wärs eigentlich mit Quotenregelung mal andersrum?
VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 15:58 (vor 7380 Tagen) @ scipio africanus
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von scipio africanus am 03. Oktober 2005 11:24:
Hi! Die konservativ-abendländische Kultur gibt es in der Form nicht mehr, und im wesentlichen heiße ich das auch gut. (Wahlrecht für Frauen, Selbstbestimmung u.s.w.) Nun gilt es, einige Fehlentwicklungen zu korrigieren. Deswegen sehe ich für die Rechte der Männer auch nur eine Chance, wenn der (bereits seit Jahrzehnten vorhandene!)Gleichberechtigungs/Emanzipationsgedanke auf beide Geschlechter mit gleichem Maß angesetzt wird.
Richtungsweisend finde ich die hier genannte Umgangsrechts-Gesetzgebung in Frankreich. Die geht mir aber noch nicht weit genug.
Wie wäre es, wenn man bei Sorgerechtsstreit zwischen 2 Expartnern (ganz gleich ob Ehe oder eheähnl.Gem.) eine Männerquote ansetzt? Männer werden bei der Sorgerechtsverteilung so lange zu bevorzugen, bis die Hälfte aller alleinerziehenden Elternteile, die aus einem Sorgerechtsstreit hervorgehen, Väter sind.
Der größte Stein auf diesem Weg ist das (wissenschaftlich nicht haltbare) Dogma, "daß das Kind grundsätzlich der Mutter biologisch näher steht" (O-Ton BGH) Dabei handelt es sich IMO um eine Diskriminierung eines Elternteils aufgrund des biologischen Geschlechts. (denn es spielt z.B. auch keine Rolle, ob das Kind von einer Leihmutter ausgetragen wurde, das biologische Geschlecht des Elternteils ist alleiniges Kriterium für dessen Höher- oder Minderwertigkeit.)
ciao
Holger
Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?
MeckMax, Monday, 03.10.2005, 17:11 (vor 7380 Tagen) @ scipio africanus
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von scipio africanus am 03. Oktober 2005 11:24:
Hi scipio
Die Verpflichtungen, die sich am tradierten bürgerlichen Eheideal orientieren, wurden beibehalten, die Rechte abgeschafft.
Wo Vaterschaft nur noch die Zahlungspflicht garantiert, die Rechte aber negiert, muss jedem Mann abgeraten werden, Pflichten ohne Rechte zu übernehmen und sich dem goodwill der Frau anzuvertrauen.
Die bürgerliche Ehe ist tot und kann nicht mehr massgebendes Leitbild für die Gesetzgebung sein.
Die finanziellen Unterhaltspflichten für die Kinder müssen daher dem Staat übertragen werden. Das wäre zeitgemäss.[/b]<<
Genau so ist es. Der Staat und seine Betrüger schrauben regelmässig den Sklavenbeitrag weiter nach oben. Anschliessend meinen sie sich darüber mokieren zu müssen, das genau dieser Staat Millionen an Unterhaltsvorschuss zahlt, ohne Aussicht auf Rückerstattung. Um den möglichst größten Teil wieder zu bekommen, bemühen sie teure Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und das ganze Gefolge, nur um anschliessend die Assichtslosigkeit des Unterfangens geklärt zu wissen.
Der Staat gibt, wie seit Jahrzehnten, immer nur das Geld der Menschen aus, worüber er im eigentlichen Sinne gar nicht verfügen kann. Dazu ist Entmündigung, wie im Unterhaltsunrecht gang und gäbe, die erste Pflicht.
Das ganze Prozedre gleicht heute einer organisierten - räuberischen - Erpressung.
Wann immer dieser Staat mit den Steuergeldern "für" die Bürger etwas machen soll, sind Augen und Ohren blind und taub. Sobald es "gegen" sie zum eigenen Zweck geht, ist keine Ecke vor deren Zugriff sicher. Der ideologische Faktor der letzten sieben Jahre verschärfte diesen Zustand extrem.
Die staatliche Verarsche zeigt sich dann u.a. in der Großzügigkeit der almosenhaften Erhöhung des Selbstbehaltes, nachdem das Kindergeld mangelfallexemplarisch im 135% Gedöns weggestrichen wurde.
Selbstverständlich geschah dies für den Staat, um mehr Gelder für andere Dinge zweckentfremden zu können.
Gruß back
MeckMax
Re: Zu einem Punkt ein entschiedenes "Nein !"
Mikael, Monday, 03.10.2005, 18:52 (vor 7380 Tagen) @ scipio africanus
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von scipio africanus am 03. Oktober 2005 11:24:
Die finanziellen Unterhaltspflichten für die Kinder müssen daher dem Staat übertragen werden. Das wäre zeitgemäss.
In dieser Gesellschaft gibt es schon genug Menschen, die sich in allem auf den Staat verlassen. Der Effekt deiner Maßnahme wäre, dass gewisse Bevölkerungskreise dann noch mehr Kinder in die Welt setzen und dann beim Staat "abgeben".
Wer Kinder in die Welt setzt, sollte sie auch unterhalten können, oder es lassen. Möglichkeiten der Verhütung gibt es genug.
Wie soll außerdem so eine Gesellschaft funktionieren ? Das biologische "Privileg" der (ungezügelten) Vermehrung hätten dann die, die wenig an die Gesellschaft zurückgeben und die dadurch gewonnene freie Zeit für die Fortpflanzung nutzen. Der Rest der Bevölkerung wären dann nur noch Arbeitssklaven (Ameisenvolk).
Wenn dem wirklich so kommen sollte, wäre das bei mir der letzte Tropfen, der das Fass endgültig zum Überlaufen bringt. Dann soll Absurdistan ohne mich weiter klar kommen.
Gruß !
Re: Zu einem Punkt ein entschiedenes "Nein !"
Nikos, Monday, 03.10.2005, 19:47 (vor 7380 Tagen) @ Mikael
Als Antwort auf: Re: Zu einem Punkt ein entschiedenes "Nein !" von Mikael am 03. Oktober 2005 15:52:
Wenn dem wirklich so kommen sollte, wäre das bei mir der letzte Tropfen, der das Fass endgültig zum Überlaufen bringt. Dann soll Absurdistan ohne mich weiter klar kommen<

Für mich (und Expat, bzw anderen) ist das Fass jetzt schon endgültig zum Überlaufen gebracht worden. Ob es daran liegt, daß unsere Fässer weniger vermögend sind oder eher daran, daß wir mehr Voraussicht besitzen? Also, das werden wir irgendwann später sicherlich erfahren.
Grüße
Nikos
Re: Zu einem Punkt ein entschiedenes "Nein !"
scipio africanus, Tuesday, 04.10.2005, 13:34 (vor 7379 Tagen) @ Mikael
Als Antwort auf: Re: Zu einem Punkt ein entschiedenes "Nein !" von Mikael am 03. Oktober 2005 15:52:
Die finanziellen Unterhaltspflichten für die Kinder müssen daher dem Staat übertragen werden. Das wäre zeitgemäss.
In dieser Gesellschaft gibt es schon genug Menschen, die sich in allem auf den Staat verlassen. Der Effekt deiner Maßnahme wäre, dass gewisse Bevölkerungskreise dann noch mehr Kinder in die Welt setzen und dann beim Staat "abgeben".
Die gegenwärtig aktuellen Diskussionen um die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" bezwecken genau dies, nämlich Erziehungs - und Betreuungsfunktionen so weit wie möglich dem Staat zu übertragen. Das ist insofern notwendig, da die bürgerliche Ehe nicht mehr auf dauer ausgelegt ist und keinen rechtlichen Schutz mehr geniesst. Oberstes Prinzip ist das Selbstverwirklichungsrecht der Frau, d.h sie darf alles, muss aber nicht.
Kinder sollen für die Frau kein Hindernis mehr für eine berufliche Karriere sein, auch dann nicht, wenn sie den Vater entsorgt hat, weil auch er ihrem Selbstverwirklichungswahn im Wege stand. Was für den (gesetzlichen) Vater garantiert bleibt ist einzig und allein die Zahlpflicht. Ein zurück zur bürgerlichen Ehe und den dazugehörigen Moralvorstellungen wird es nicht geben, ob man das bedauert oder begrüsst, das Rad lässt sich nicht zurückdrehen. Deshalb bleibt für Männer nur noch, sich der Pflichten zu entledigen, denen keine angemessenen Rechte mehr gegenüberstehen.
Es ist übrigens schon beinah der Normalfall, dass geschiedene Frauen mit ihren Kindern vom Staat unterstützt werden müssen, weil pöhse Männer nicht in der Lage sind, 2 Haushalte plus Frau und Kinder zu unterstützen, wobei sie keine steuerlichen Vergünstigungen geltend machen können.
scipio
Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?
Nick, Monday, 03.10.2005, 20:10 (vor 7380 Tagen) @ scipio africanus
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von scipio africanus am 03. Oktober 2005 11:24:
Guten Tag Scipio!
Das Scheidungsrecht von 1977 orientiert sich nur noch zum Schein an der bürgerlichen Ehe. Es wollte und es hat Ehe und Familie in ihrem innersten Kern restlos zerrüttet und weitgehend vernichtet. Wo sie weiter bestehen (und das gibt es!), da existieren sie aber in Wahrheit längst außerhalb des staatlichen Schutzes. Die Erneuerung wird gleichwohl nur von da her kommen. Eine Reform von oben ist heute nicht mehr möglich, selbst wenn sie gewollt wäre (was aber nicht der Fall ist).
Die Naturgesetze bestehen natürlich weiter und orientieren sich nicht am politischen Gesetzgeber und am dekadenten Zeitgeist. Die entstandene Rechtswirklichkeit hat nicht die geringste Chance mehr, das Leben zu bewahren. Wir leben inzwischen quasi "in Babylon", in einer moralisch total verkommenen Gesellschaft, in der die (wenigen) Kinder gewissermaßen von freischaffenden Prostituierten geboren werden, denen absolute Macht zugebilligt wurde. Die Väter sind auf das Niveau von zahlenden Freiern ohne Rechte herabgedrückt. Der Staat übernimmt dabei die Rolle des Zuhälters, der den Hurenlohn eintreibt und die Freier fernhält... ENTSETZLICH!
Die Übertragung der Unterhaltspflichten auf den Staat wäre in der Tat "zeitgemäß". Aber es wäre eben der letzte fehlende Schlußstein in der politischen Agenda, die die Institution der Ehe vernichtet hat. Sie wäre dann jurstsch wirklich vollkommen am Ende. Kinder werden dann gewissermaßen im Lager großgezogen und dort zu würdelosen Staatssklaven, zu degenerierten, humanoiden Haustieren abgerichtet. Liebe, Treue, Verläßlichkeit, Menschenwürde... das alles wird es dann nirgends und niemals mehr geben.
Ja, "zeitgemäß" wären weitere "Übertragungen auf den Staat", sehr zeitgemäß sogar. Aber ich warne eindringlich davor, sich so etwas zu eigen zu machen und es zu fordern. Was einzig bleibt, ist die Aussicht auf die Rückeroberung von Ehe und Familie. Das wird dann geschehen, wenn die jetzige Entwicklung zwangsläufig an ihr logisches Ende gerät. Ein Ende mit namenlosem Schrecken, gewiß, aber eben ein Ende, das nicht mehr ausbleiben kann. Dafür ist inzwischen einfach viel zu viel zerstört worden.
Ich verweigere mich kategorisch allen "zeitgemäßen" Sachzwängen. Es gibt einfach Punkte in einer Entwicklung, an denen nur eine Fundamentalverweigerung übrigbleibt. Wenn mich jemand fragt, ob ich lieber erschossen oder erhängt werden möchte, dann schweige ich. Eine solche Frage beantwortet man dem Fragenden nicht. Das ist unanständig.
Gruß vom
Nick
Der Vergleich zu Prostitution ist nicht korrekt
VielleichtFamiliengründer, Monday, 03.10.2005, 21:16 (vor 7380 Tagen) @ Nick
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von Nick am 03. Oktober 2005 17:10:
bei Prostitution weiß der Freier, worauf er sich einläßt. Leistung und Gegenleistung werden vorher ausgehandelt, dann wird das Geschäft gemäß den Vereinbarungen abgewickelt.
Bei einer Eheschließung oder Kinderzeugung ist das nicht so. (wobei der Vergleich Kinderzeugung mit einem Geschäft ohnehin problematisch ist, da ja das Recht auf Elternschaft IMO ein elementares Menschenrecht ist, welches nicht verhandelt werden kann)
Korrekt wäre der Vergleich, wenn der Ehemann in spe an einer Risikobelehrung teilnehmen müßte, ähnlich wie die Zwangsbelehrung für Bankkunden, die in spekulative Geldanlagen einsteigen wollen.
Gruß
Holger
Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?
Nikos, Tuesday, 04.10.2005, 06:12 (vor 7379 Tagen) @ Nick
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von Nick am 03. Oktober 2005 17:10:
Hallo Nick!
Ich verweigere mich kategorisch allen "zeitgemäßen" Sachzwängen. Es gibt einfach Punkte in einer Entwicklung, an denen nur eine Fundamentalverweigerung übrigbleibt. Wenn mich jemand fragt, ob ich lieber erschossen oder erhängt werden möchte, dann schweige ich. Eine solche Frage beantwortet man dem Fragenden nicht. Das ist unanständig<
Große Klasse! Absolute Zustimmung. Denn eine "Ende der Welt"-Theorie muss nicht immer aus feuerspuckenden Drachen bestehen oder solchen beinhalten, sie kann ganz einfach eine Theorie sein, in der Kinder, die ja später mal Erwachsene werden, nicht wissen, woher sie kommen. Keins, wenn auch gutes und durchdachtes, kollektives Erziehungsapparat kann die Eltern ersetzen. Wer behauptet, es würde möglich sein, weiß nicht nur nicht wovon er/sie spricht, sondern hat auch keine Ahnung von Geschichte und kann wohl auch nicht eins und eins zusammenzählen. Da zählen auch keine Diplome mehr. Komischerweise betrachten gerade solche Leute das Wort "Anstand" mit große Feindseligkeit.
Allerdings würde ich an deiner Stelle "Sachzwängen" in Anführungszeichen setzen. Denn diese "Zwänge" sind nicht weiter als selbstgemachter Unsinn.
Viele Grüße
Nikos
Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?
scipio africanus, Wednesday, 05.10.2005, 14:07 (vor 7378 Tagen) @ Nick
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von Nick am 03. Oktober 2005 17:10:
Guten Tag Scipio!
Das Scheidungsrecht von 1977 orientiert sich nur noch zum Schein an der bürgerlichen Ehe. Es wollte und es hat Ehe und Familie in ihrem innersten Kern restlos zerrüttet und weitgehend vernichtet. Wo sie weiter bestehen (und das gibt es!), da existieren sie aber in Wahrheit längst außerhalb des staatlichen Schutzes. Die Erneuerung wird gleichwohl nur von da her kommen. Eine Reform von oben ist heute nicht mehr möglich, selbst wenn sie gewollt wäre (was aber nicht der Fall ist).
Soweit einverstanden.
Die Naturgesetze bestehen natürlich weiter und orientieren sich nicht am politischen Gesetzgeber und am dekadenten Zeitgeist. Die entstandene Rechtswirklichkeit hat nicht die geringste Chance mehr, das Leben zu bewahren. Wir leben inzwischen quasi "in Babylon", in einer moralisch total verkommenen Gesellschaft, in der die (wenigen) Kinder gewissermaßen von freischaffenden Prostituierten geboren werden, denen absolute Macht zugebilligt wurde. Die Väter sind auf das Niveau von zahlenden Freiern ohne Rechte herabgedrückt. Der Staat übernimmt dabei die Rolle des Zuhälters, der den Hurenlohn eintreibt und die Freier fernhält... ENTSETZLICH!
Es steht jedem Paar frei, die bürgerliche Ehe zu leben und als Ideal zu betrachten. Ich sage nur, dass die bürgerliche Ehe als GESETZGEBERISCHES LEITBILD ausgedient hat. Als persönliches Leitbild kann es natürlich nach wie vor Gültigkeit besitzen und gelebt werden.
Die Übertragung der Unterhaltspflichten auf den Staat wäre in der Tat "zeitgemäß". Aber es wäre eben der letzte fehlende Schlußstein in der politischen Agenda, die die Institution der Ehe vernichtet hat. Sie wäre dann jurstsch wirklich vollkommen am Ende. Kinder werden dann gewissermaßen im Lager großgezogen und dort zu würdelosen Staatssklaven, zu degenerierten, humanoiden Haustieren abgerichtet. Liebe, Treue, Verläßlichkeit, Menschenwürde... das alles wird es dann nirgends und niemals mehr geben.
Nein, das ist nicht die Konsequenz. Es muss ein neuer Vertrag zwischen den Geschlechtern ausgehandelt werden, weil der alte gebrochen wurde. Ein zurück wird es nicht geben. Aber mal konkret :
Eine Ehe in erneuerter Form hätte folgende Grundlagen (einige wenige wichtige Aspekte kurz umrissen) :
Mutter ist die Frau, welche das Kind geboren hat
Vater ist der Mann, welcher das Kind gezeugt hat.
Die Vaterschaft wird festgestellt. Eine Anerkennung ohne Nachweis der Vaterschaft missachtet die Rechte des Kindes und des tatsächlichen (biologischen) Vaters und ist nur im Rahmen einer Adoption zulässig.
Scheidung kann jederzeit und ohne Begründung eingereicht werden. Die Schuldfrage wird nicht gestellt (schweres Verschulden ausgenommen). Wer die Ehe auflöst, verlässt die Ehegemeinschaft (gemeinsamen Haushalt) und kann keine Unterhaltsansprüche an den Partner stellen. Das gemeinsame Sorgerecht ist die Regel. Wo dies nicht möglich ist, geht das Sorgerecht an den-oder diejenige, welche die Ehe aufrechterhalten wollte (einvernehmliche Lösungen vorbehalten).
Die Unterhaltspflicht (soweit die Grundbedürfnisse des Kindes gedeckt werden müssen) liegt beim Staat.
Da nun mal die bürgerliche Ehe zerstört wurde, muss der Weg zu Ende gegangen werden. Die Ehe als SOLIDARGEMEINSCHAFT, und genau das war sie im Kern, die gibt es nicht mehr. Deshalb muss Schluss sein mit den allein an den Mann gerichteten Solidaritätsforderungen (sprich Unterhaltspflicht).
Sofern ein Elternteil sich vorwiegend der Betreuungs - und Erziehungsaufgaben während der Ehe widmete, kann daraus kein Rechtsanspruch im Sinne einer Bewahrung der Aufgabenteilung abgeleitet werden (die Erziehungsunfähigkeit des anderen Elternteils ausgenommen)
Na ja, so etwa müsste das aussehen.
scipio
Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht?
Nikos, Wednesday, 05.10.2005, 18:11 (vor 7378 Tagen) @ scipio africanus
Als Antwort auf: Re: Verübt die Scheidungsindustrie bewusst und gewollt Unrecht? von scipio africanus am 05. Oktober 2005 11:07:
Hallo Scipio!
Eine Ehe in erneuerter Form hätte folgende Grundlagen (einige wenige wichtige Aspekte kurz umrissen) :
Mutter ist die Frau, welche das Kind geboren hat
Vater ist der Mann, welcher das Kind gezeugt hat<
Ok.
Die Vaterschaft wird festgestellt. Eine Anerkennung ohne Nachweis der Vaterschaft missachtet die Rechte des Kindes und des tatsächlichen (biologischen) Vaters und ist nur im Rahmen einer Adoption zulässig<
Ok.
Scheidung kann jederzeit und ohne Begründung eingereicht werden. Die Schuldfrage wird nicht gestellt (schweres Verschulden ausgenommen). Wer die Ehe auflöst, verlässt die Ehegemeinschaft (gemeinsamen Haushalt) und kann keine Unterhaltsansprüche an den Partner stellen<
Würde dazu führen, daß Frauen den Partner durch psychische Gewalt aus der Wohnung jagen! Der Mann geht dann um nicht zu verecken und steht am Ende wieder als "Eheauflöser" da. Was auch heute sehr oft der Fall ist. Kein Mann geht, wenn er einigermassen anerkannt und wertgeschätzt wird. Und natürlich wenn genug Sex da ist. Und das nicht immer nur dann, wenn die Frau gerade Bock hat. Kein Sex zu bekommen wenn ich es will, ist für mich genau so schwerwiegend, wie die Ehe auf radikalste Art auflösen! Kein Sex ist für mich DER Vertrauensbruch überhaupt. Und kein Sex ist ein brutale Form von psychischen Gewalt. Wenn der psychischer Gewalt mitberücksichtigt wird, dann auch hier ok.
Das gemeinsame Sorgerecht ist die Regel. Wo dies nicht möglich ist, geht das Sorgerecht an den-oder diejenige, welche die Ehe aufrechterhalten wollte (einvernehmliche Lösungen vorbehalten)<
"Wollten" kann man nicht oder nur sehr schwer nachweisen. Wie gesagt, wenn meine Frau mich jeden Tag beschimpft und evl auch schlägt, oder aber "nur" mein soziales Umfeld wie der Teufel das Weihwasser meidet, dann kann ich nicht nachweisen, daß eigentlich SIE nicht "wollte". Wenn ich dann flüchte, wird es so ausgelegt, als ob ich die Ehe aufgelöst hätte. Männer werden nicht geglaubt bei der Polizei.
Die Unterhaltspflicht (soweit die Grundbedürfnisse des Kindes gedeckt werden müssen) liegt beim Staat<
Definitiv NEIN. Der Staat soll sich aus dem Leben der Menschen ganz raushalten. Der Staat soll nur dafür sorgen, daß kein Mord, Diebstahl oder Betrug stattfindet, und auch keine Invasion von Außen bzw die Folgen von NAturkatastrophen auffangen. Mehr definitiv nicht!
Da nun mal die bürgerliche Ehe zerstört wurde, muss der Weg zu Ende gegangen werden. Die Ehe als SOLIDARGEMEINSCHAFT, und genau das war sie im Kern, die gibt es nicht mehr. Deshalb muss Schluss sein mit den allein an den Mann gerichteten Solidaritätsforderungen (sprich Unterhaltspflicht)<
Absolut einverstanden! Allerdings muss da nicht der Staat einspringen. Da die Natur die Frau mit das Kinderkriegen beauftragte, sollte die liebe Frau eben sich selbst darüber Gedanken machen, wie man am "Unterhalt" kommt, während den ersten schwierigen Kinderjahren. Dazu gehört das Selbstarbeitengehen, aber auch evl das Wertschätzen des Mannes! Absolut! Nach der Motto "da ist einer, er wird nicht schwanger, er kann mich evl. unterstützen, wenn er mich schwängert, also das finde ich jetzt super große Klasse und mache ihm deshalb einen Kaffee (oder mehreren)". Dazu ist natürlich Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit notwendig. Die gilt es zu stärken und sonst nicht. Kein Staat, kein hasserfüllter Femiwahn, keine Selbstverständlichkeiten. Der Support des Mannes muss mehr gewürdigt werden. Das geht nur, wenn der Staat sich ganz raushält! Nach der Durststrecke wird alles wieder normal (meine damit nicht Altbürgerlich, sonder menschlich-vertrauenvoll).
Sofern ein Elternteil sich vorwiegend der Betreuungs - und Erziehungsaufgaben während der Ehe widmete, kann daraus kein Rechtsanspruch im Sinne einer Bewahrung der Aufgabenteilung abgeleitet werden (die Erziehungsunfähigkeit des anderen Elternteils ausgenommen)<
Ok. Wieder: Ohne die Hilfe bzw das Desaster vom Staat!
Gruß
Nikos