Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Scheidungen - Krieg in der Villa

Gast, Tuesday, 18.10.2005, 22:38 (vor 6967 Tagen)

Scheidungen können teuer werden für Unternehmer

Der Markenkampf Birkenstock gegen Birkenstock zeigt die Risiken, die bei Ehescheidungen in Unternehmerhaushalten lauern. Erkalten die Gefühle in der Luxusvilla, leidet im Extremfall die Firma. Kaum hatte Ehemann Christian das gemeinsame Anwesen bei Bad Honnef geräumt und ein paar Rheinkehren tiefer auf einer alten Ritterburg Quartier bezogen, brachte Susanne Birkenstock ihre eigene Kollektion fußfreundlicher Schlappen auf den Markt. Seither verkehren die Eheleute und Wettbewerber vor allem über ihre Anwalte.
Nun lässt sich gegen eine Ex-Gattin, die aus ihren Erfahrungen im Familienbetrieb Kapital schlägt, verhältnismäßig wenig ausrichten. Absichern sollten sich Unternehmer aber wenigstens gegen die finanziellen Risiken einer Scheidung. Andernfalls droht das Allerschlimmste.
Beispiel Zugwinnausgleich: Sieben von zehn Selbstständigen in Deutschland leben laut einer Umfrage des Forsa-Instituts in einer so genannten Zugewinngemeinschaft. Ein Unternehmer muss seiner Geschiedenen die Hälfte jenes Wertzuwachses abtreten, den sein Unternehmen während der Ehe erzielt hat. Wurde der Betrieb erst in der Ehe gegründet, steht der Gattin gleich die Hälfte der Firma zu.
Beispiel Unterhalt: Bei begüterten Paaren richtet sich der Unterhalt grundsätzlich nach dem gemeinsamen Lebensstandard. Bei der Berechnung orientieren sich die Richter am "tatsächlichen Bedarf" der letzten Ehejahre, wie die Hamburger Anwältin und Familienrechtsexpertin Carola Stenger erläutert. Paradoxerweise "profitiert von diesem Grundsatz der Unterhaltsberechtigte, meist die Frau, umso stärker, je mehr Geld sie während der Ehe ausgegeben hat."
Was gut situierte Frauen zum Leben brauchen, illustrierte vor kurzem die Scheidungsschlacht im Hause Otto Kern. Der Fönwellen-Beau und ehemalige Textilunternehmer sah sich einige Jahre nach dem Scheitern seiner zweiten Ehe mit Ex-Model Sarah (36) plötzlich öffentlich mit saftigen Nachforderungen konfrontiert. Die ursprünglich vereinbarte Abfindung von 250.000 Euro erschien Sarah im Nachhinein doch zu kleinlich. So forderte sie über ihre Anwältin zusätzlich 10.000 Euro Unterhalt monatlich, unter anderem für Kleidung, die Mitgliedschaften im Golf- und Tennisclub und für regelmäßige Urlaube im Vier-Sterne-Hotel. Einer geregelten Arbeit nachzugehen sei Sarah Kern nicht zuzumuten, behauptete die Anwältin in ihrer Klageschrift: Die Versorgung ihres Sohnes beanspruche ihre ganze Kraft. Der Filius, mittlerweile ein Teenager, sei seit frühesten Jahren an ein Leben im Luxus gewöhnt und leide nun "ganz besonders unter den finanziell sehr beengten Möglichkeiten seiner Mutter."
Um sich solche Scherereien zu ersparen, vor allem aber um das im Betrieb gebundene Vermögen vor Raubzügen frustrierter Gattinnen zu schützen, heiratet man in Unternehmerfamilien nur selten ohne Ehevertrag.
Neben Regelungen über den Güterstand und nacheheliche Unterhaltsver- einbarungen sollte das Paar möglichst auch die gemeinsamen Lebenspläne im Vertrag formulieren, um die inneren Motive der Vereinbarungen sichtbar zu machen. "Dann kann hinterher keiner argumentieren, er sei vom anderen über den Tisch gezogen worden." Die Absicherung ist nötig, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2001 in einem Grundsatzurteil die gerichtliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen für rechtens erklärt hatte: Danach kann ein Ehevertrag aufgehoben werden, wenn ein Ehepartner den Inhalt auf Grund seiner starken Verhandlungsposition faktisch allein bestimmen konnte.
Vor dem Hintergrund dieser Rechtssprechung warnen Anwälte ihre Mandanten davor, nacheheliche Unterhaltszahlungen vertraglich radikal auszuschließen. Denn sie riskieren damit, dass im Konfliktfall nicht nur diese Klausel kippt, sondern gleich der gesamte Vertrag.

gefunden im Manager Magazin


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