Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Rentenvorteile für Ausländerinnen wegen Kinder, die nie in Deutschland waren

SiliKat, Monday, 24.10.2005, 01:30 (vor 6962 Tagen)

Es handelt sich hier keinesfalls um Neuigkeit, sondern um etwas Altbekanntes, jedenfalls für Renten- und Scheidungsfolgen-Experten. Viele von uns können sich aber nicht unter diese Experten rechnen.

Als ich es erfuhr, war ich jedenfalls erstaunt. Das war anläßlich des Rentenbescheides im Anschluß an den nachehelichen Versorgungsausgleich. Daraus ging hervor, daß meiner ausländischen Exfrau die Erziehungszeit auch für das Kind angerechnet wird, das sie vor unserer Ehe durch einen anderen Mann "erworben" und im Ausland zurückgelassen hat. Das erhöht jetzt ihren Rentenanspruch und verkürzt ihre Anwartschaft.

Allgemein bekannt ist, daß bis zum 1-1-92 das erste Jahr der Kindererziehung angerechnet wurde; ab dem 1-1-92 sogar die ersten drei Jahre. Die Erziehungszeit wird dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Das ist automatisch die Frau; denn der Mann ist es nur, wenn seine "bessere" Hälfte mit dieser Feststellung einverstanden ist.

Offenbar gilt dieser Anspruch aber auch dann, wenn Kinder, durch welche die Ausländerin in Deutschland rentenbezüglich profitiert, nie in Deutschland gewesen sind und auch nicht aus der Verbindung mit einem Deutschen zustandegekommen sind. Das wurde mir jedenfalls auf zweimalige Nachfrage durch die Rentenanstalt bestätigt.

Nun konstruiere man sich einmal folgenden Fall:

Eine Afrikanerin hat 15 Kinder (immer noch nicht allzu selten !) Davon ist sie reich geworden, denn Kinder verursachen dort Einnahmen, nicht Ausgaben. Nun heiratet sie dort einen ebenfalls älteren Deutschen - warum nicht, möchte man sagen -, und zieht hier her. Dann hat sie schon einmal einen Rentenanspruch allein dadurch, daß ihre Anwartschaft von 15 Jahren Beitragspflicht erfüllt ist. Die Errechnung der möglichen Rente muß ich einem Experten überlassen; aber für die Frau dürfte es sich lohnen. Oder habe ich etwas falsch verstanden ?

Fazit: Wieder einmal wundere ich mich, mit welchen Gründen ein Mensch allein wegen seiner Geschlechtszugehörigkeit Vorteile erlangen kann.

Und noch was: Daß Frauen für ihre Gebärfreudigkeit Orden erhalten, das hatten wir schon mal. Da wurden aber nur deutsche Frauen belohnt. Jetzt wird jede Frau belohnt. Ein "Fortschritt" also ! Nur nützen tut er uns nichts. Hoffen wir, daß dieser Biologismus letztlich nicht wiederum einen Krieg herbeiführt.

SiliKat

Zusatz: SGB § 56 auszugsweise

SiliKat, Monday, 24.10.2005, 02:39 (vor 6962 Tagen) @ SiliKat

Als Antwort auf: Rentenvorteile für Ausländerinnen wegen Kinder, die nie in Deutschland waren von SiliKat am 23. Oktober 2005 22:30:

Für die Ungläubigen oder Ratlosen füge ich noch eine Information bei, auf die ich rein zufällig (?) vorhin im Archiv dieses Forums gestoßen bin (Fettdruck durch mich):

"Geschrieben von Christian am 20. August 2005 16:18:

Kindererziehungszeiten
(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn

1. die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist,

2. die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht und

...da denkt man zunächst, man sei jetzt informiert, und hält es vielleicht gar nicht für nötig, weiterzulesen. Aber später - ich überschlage die nächsten Absätze - stößt man auf folgende Korrektur:

(3) Eine Erziehung ist im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt, wenn der erziehende Elternteil sich mit dem Kind dort gewöhnlich aufgehalten hat. Einer Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland steht gleich, wenn der erziehende Elternteil sich mit seinem Kind im Ausland gewöhnlich aufgehalten hat und während der Erziehung oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes wegen einer dort ausgeübten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit Pflichtbeitragszeiten hat. Dies gilt bei einem gemeinsamen Aufenthalt von Ehegatten im Ausland auch, wenn der Ehegatte des erziehenden Elternteils solche Pflichtbeitragszeiten hat oder nur deshalb nicht hat, weil er zu den in § 5 Abs. 1 und 4 genannten Personen gehörte oder von der Versicherungspflicht befreit war.

Ich denke, jetzt ist alles klar. Die Frau hat, einmal in Deutschland, Renten-Vorteile, weil ich dort unternehmerisch tätig war, ohne selbst einen eigenen Rentenanspruch erworben zu haben.

Klarer ausgedrückt: Ich habe dort hart gearbeitet, aber keinen daraus resultierenden Rentenanspruch erworben. Die Frau hat nicht gearbeitet, jedoch den Rentenanspruch erworben, der mir selbst nicht zusteht.

Absurdes Deutschland !

SiliKat

Und der blöde deutsche Michel zahlt den Quatsch mal wieder ... (nT)

Sven, Monday, 24.10.2005, 12:30 (vor 6962 Tagen) @ SiliKat

Als Antwort auf: Rentenvorteile für Ausländerinnen wegen Kinder, die nie in Deutschland waren von SiliKat am 23. Oktober 2005 22:30:

Es handelt sich hier keinesfalls um Neuigkeit, sondern um etwas Altbekanntes, jedenfalls für Renten- und Scheidungsfolgen-Experten. Viele von uns können sich aber nicht unter diese Experten rechnen.
Als ich es erfuhr, war ich jedenfalls erstaunt. Das war anläßlich des Rentenbescheides im Anschluß an den nachehelichen Versorgungsausgleich. Daraus ging hervor, daß meiner ausländischen Exfrau die Erziehungszeit auch für das Kind angerechnet wird, das sie vor unserer Ehe durch einen anderen Mann "erworben" und im Ausland zurückgelassen hat. Das erhöht jetzt ihren Rentenanspruch und verkürzt ihre Anwartschaft.
Allgemein bekannt ist, daß bis zum 1-1-92 das erste Jahr der Kindererziehung angerechnet wurde; ab dem 1-1-92 sogar die ersten drei Jahre. Die Erziehungszeit wird dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Das ist automatisch die Frau; denn der Mann ist es nur, wenn seine "bessere" Hälfte mit dieser Feststellung einverstanden ist.
Offenbar gilt dieser Anspruch aber auch dann, wenn Kinder, durch welche die Ausländerin in Deutschland rentenbezüglich profitiert, nie in Deutschland gewesen sind und auch nicht aus der Verbindung mit einem Deutschen zustandegekommen sind. Das wurde mir jedenfalls auf zweimalige Nachfrage durch die Rentenanstalt bestätigt.
Nun konstruiere man sich einmal folgenden Fall:
Eine Afrikanerin hat 15 Kinder (immer noch nicht allzu selten !) Davon ist sie reich geworden, denn Kinder verursachen dort Einnahmen, nicht Ausgaben. Nun heiratet sie dort einen ebenfalls älteren Deutschen - warum nicht, möchte man sagen -, und zieht hier her. Dann hat sie schon einmal einen Rentenanspruch allein dadurch, daß ihre Anwartschaft von 15 Jahren Beitragspflicht erfüllt ist. Die Errechnung der möglichen Rente muß ich einem Experten überlassen; aber für die Frau dürfte es sich lohnen. Oder habe ich etwas falsch verstanden ?
Fazit: Wieder einmal wundere ich mich, mit welchen Gründen ein Mensch allein wegen seiner Geschlechtszugehörigkeit Vorteile erlangen kann.
Und noch was: Daß Frauen für ihre Gebärfreudigkeit Orden erhalten, das hatten wir schon mal. Da wurden aber nur deutsche Frauen belohnt. Jetzt wird jede Frau belohnt. Ein "Fortschritt" also ! Nur nützen tut er uns nichts. Hoffen wir, daß dieser Biologismus letztlich nicht wiederum einen Krieg herbeiführt.
SiliKat

Dem wiederspricht.....

MeckMax, Monday, 24.10.2005, 19:22 (vor 6962 Tagen) @ SiliKat

Als Antwort auf: Zusatz: SGB § 56 auszugsweise von SiliKat am 23. Oktober 2005 23:39:

Zitat:

"Der Staat ist pleite"
Auch der sächsische CDU-Ministerpräsident Georg Milbradt sprach davon, dass der "Staat pleite ist".
Die letzte Regierung habe "einen Haushalt nach dem Motto gefahren: nach uns die Sintflut".
Milbradt bezifferte das nötige Einsparvolumen auf 30 Milliarden Euro.
Dazu müsse man "über alle Konsolidierungsschritte nachdenken".
Nach den Worten des saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller hält die
Union auch an der Forderung nach einem Nachtragshaushalt in diesem Jahr fest. Dies sei "unverzichtbar".

Zitatende

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...und irgendwo dazwischen wird sich der Schwachfug dann von selbst erledigen.
Denn wo nix mehr übrig ist, kann auch nix mehr gegeben werden.
Einsparpotential gibt es genug.
Angefangen bei dem Genderunsinn in allen Bereichen bis zum femiwahn an sich.

Warten wir also noch ein kleines Weilchen.
Lange kann das nicht mehr dauern.

Gruß back
MeckMax

finanzpolitischer Offenbarungseid

Re: Dem wiederspricht.....

Andreas, Monday, 24.10.2005, 19:35 (vor 6962 Tagen) @ MeckMax

Als Antwort auf: Dem wiederspricht..... von MeckMax am 24. Oktober 2005 16:22:

Hallo MeckMax,

...und irgendwo dazwischen wird sich der Schwachfug dann von selbst erledigen.
Denn wo nix mehr übrig ist, kann auch nix mehr gegeben werden.
Einsparpotential gibt es genug.
Angefangen bei dem Genderunsinn in allen Bereichen bis zum femiwahn an sich.
Warten wir also noch ein kleines Weilchen.
Lange kann das nicht mehr dauern.

Ich glaube keineswegs, dass sich durch die Pleite in den Kassen irgendetwas aendern wird. Die lassen eher Obdachlose auf der Strasse verhungern und vergammeln, bevor die irgendwelche Frauenfoerderungsprogramme zusammenstreichen.

Gruss
Andreas

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