Kindesunterhalt in Großbritanien
Hallo, folgendes habe ich gefunden:
Was den Kindesunterhalt anbelangt, so wird, wenn das wöchentliche Nettoeinkommen des nicht ortsansässigen Elternteils £200 oder mehr beträgt, dieser Kindesunterhalt auf der Grundlage eines bestimmten Prozentsatzes des Nettoeinkommens des nicht ortsansässigen Elternteils errechnet. Die Prozentsätze betragen 15% für ein Kind, 20% für zwei Kinder und 25 % für drei und mehr Kinder. Beläuft sich das wöchentliche Nettoeinkommen des nicht ortsansässigen Elternteils auf mehr als £100, aber weniger als £200, so kommt ein geringerer Prozentsatz zur Anwendung. Beträgt das wöchentliche Nettoeinkommen des nicht ortsansässigen Elternteils £100 oder weniger, oder bezieht er Sozialleistungen, so gilt ein Pauschalsatz von £5.
Hat jemand Infos zum Kindesunterhalt in anderen Ländern?
Rainer
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- Kindesunterhalt in Großbritanien -
Rainer,
29.10.2005, 23:38
- Re: Kindesunterhalt in Großbritanien -
Antwortenschreiber,
30.10.2005, 00:42
- Re: Kindesunterhalt in Großbritanien -
blendlampe,
30.10.2005, 20:09
- Danke! - Antwortenschreiber, 31.10.2005, 10:24
- Re: Kindesunterhalt in Großbritanien -
blendlampe,
30.10.2005, 20:09
- Re: Kindesunterhalt in Großbritanien -
Antwortenschreiber,
30.10.2005, 00:42