Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kindesunterhalt in Großbritanien

Rainer, Saturday, 29.10.2005, 23:38 (vor 6956 Tagen)

Hallo, folgendes habe ich gefunden:

Was den Kindesunterhalt anbelangt, so wird, wenn das wöchentliche Nettoeinkommen des nicht ortsansässigen Elternteils £200 oder mehr beträgt, dieser Kindesunterhalt auf der Grundlage eines bestimmten Prozentsatzes des Nettoeinkommens des nicht ortsansässigen Elternteils errechnet. Die Prozentsätze betragen 15% für ein Kind, 20% für zwei Kinder und 25 % für drei und mehr Kinder. Beläuft sich das wöchentliche Nettoeinkommen des nicht ortsansässigen Elternteils auf mehr als £100, aber weniger als £200, so kommt ein geringerer Prozentsatz zur Anwendung. Beträgt das wöchentliche Nettoeinkommen des nicht ortsansässigen Elternteils £100 oder weniger, oder bezieht er Sozialleistungen, so gilt ein Pauschalsatz von £5.

Hat jemand Infos zum Kindesunterhalt in anderen Ländern?

Rainer


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