Kindesunterhalt in Großbritanien
Hallo, folgendes habe ich gefunden:
Was den Kindesunterhalt anbelangt, so wird, wenn das wöchentliche Nettoeinkommen des nicht ortsansässigen Elternteils £200 oder mehr beträgt, dieser Kindesunterhalt auf der Grundlage eines bestimmten Prozentsatzes des Nettoeinkommens des nicht ortsansässigen Elternteils errechnet. Die Prozentsätze betragen 15% für ein Kind, 20% für zwei Kinder und 25 % für drei und mehr Kinder. Beläuft sich das wöchentliche Nettoeinkommen des nicht ortsansässigen Elternteils auf mehr als £100, aber weniger als £200, so kommt ein geringerer Prozentsatz zur Anwendung. Beträgt das wöchentliche Nettoeinkommen des nicht ortsansässigen Elternteils £100 oder weniger, oder bezieht er Sozialleistungen, so gilt ein Pauschalsatz von £5.
Hat jemand Infos zum Kindesunterhalt in anderen Ländern?
Rainer
Re: Kindesunterhalt in Großbritanien
Als Antwort auf: Kindesunterhalt in Großbritanien von Rainer am 29. Oktober 2005 20:38:
Kannst das mal Bitte in Euro umrechnen! Ich komme mit diesen englischen Geldeinheiten nicht klar.
Re: Kindesunterhalt in Großbritanien
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt in Großbritanien von Antwortenschreiber am 29. Oktober 2005 21:42:
Kannst das mal Bitte in Euro umrechnen! Ich komme mit diesen englischen Geldeinheiten nicht klar.
Ich übersetze dir das mal. Der Euro steht grad auf 0,68.
200 Pfund pro Woche entspricht rund 1300 EUR Nettoeinkommen pro Monat. Vergleichen wir mal die Situation eines Vater mit zwei Kindern im Alter von 7 und 12 mit einem Nettoinkommen von 1500 EUR. Der würde dann in Deutschland 573 EUR zahlen müssen, Kindergeldanteil schon eingerechnet. Die Mutter bekommt somit 727 EUR für die Kinder.
In Grossbritannien hätte er 300 EUR zu zahlen.
Danke!
Als Antwort auf: Re: Kindesunterhalt in Großbritanien von blendlampe am 30. Oktober 2005 18:09:
ehrlich gesagt, kann ich jetzt erst den Artikel einordnen