Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Re: Das ist so nicht richtig

pit b., Wednesday, 09.11.2005, 16:17 (vor 6945 Tagen) @ Peter

Als Antwort auf: Das ist so nicht richtig von Peter am 08. November 2005 17:00:

Ich habe auch nicht von Normalos gesprochen, ich meinte Frauen die sich aus freien Stücken als Berufssoldat verpflichtet haben. Kommt jetzt ein Ernstfall so dürfen sie nach Art 12a Abs.4 nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden. Männer dürfen dass, wenn sie nicht als Verweigerer anerkannt sind. Meine Überlegung geht in die Richtung, dass diese Frauen, aufgrund dieses Gesetzes, einfach desertieren dürfen.

Art 12a Abs.4 Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.


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