Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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wieder mal eine juristische Frage

Lucius I. Brutus, Thursday, 10.11.2005, 15:40 (vor 6945 Tagen)

zu dem unten angelinkte Inzest-Fall. Dort ist zu lesen, daß der Mann bereits in der Sache mehrfach verurteilt wurde. Die Frau hingegen nicht. Kann mir das einer erklären?

Gruß.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,384201,00.html

Re: wieder mal eine juristische Frage

Conny, Thursday, 10.11.2005, 18:57 (vor 6944 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: wieder mal eine juristische Frage von Lucius I. Brutus am 10. November 2005 13:40:

zu dem unten angelinkte Inzest-Fall. Dort ist zu lesen, daß der Mann bereits in der Sache mehrfach verurteilt wurde. Die Frau hingegen nicht. Kann mir das einer erklären?
Gruß.

das kann nur mit den kinder zusammenhängen, die ja versorgt werden müssen. man würde den kindern ja auch schaden, wenn man ihnen beide elternteile nimmt. noch dazu ist doch eine frau durch ihre kinder schon bestraft genug (geburtsschmerz usw. ... mal ironisch gesehen).

auf www.welt.de ist hierzu auch noch ein wenig hintergrundinformation. interessant finde ich außerdem, daß geschwister durchaus zusammen ein kind haben dürfen. es darf nur nicht durch den beischlaf gezeugt werden.

freundliche grüße
Conny

Die Femi-Antwort wäre:

Dark Knight, Thursday, 10.11.2005, 20:25 (vor 6944 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: wieder mal eine juristische Frage von Lucius I. Brutus am 10. November 2005 13:40:

Männer sind böse, Frauen nicht... und außerdem wäre die Frau ohnehin die bessere Erziehungsperson für die Kinder, also kann der Mann ruhig weg.

Dark Knight

Re: Die Femi-Antwort wäre:

Conny, Friday, 11.11.2005, 04:55 (vor 6944 Tagen) @ Dark Knight

Als Antwort auf: Die Femi-Antwort wäre: von Dark Knight am 10. November 2005 18:25:

Männer sind böse, Frauen nicht... und außerdem wäre die Frau ohnehin die bessere Erziehungsperson für die Kinder, also kann der Mann ruhig weg.
Dark Knight

ja, und hinterher kann die mutter noch schimpfen, daß sich der vater nicht um seine kinder gekümmert hat

eine welt zum kopfschütteln. ich verstehe nicht, wie die doch so gebildeten und mit doktortiteln geschmückten politiker diesen unsinn noch richtig finden. jura ist außerdem ein studium, das nicht jeder depp studieren kann und dennoch richten die richter oft wie idioten.

freundliche grüße
Conny

ps: ich frag mich so langsam, was ich hier noch mache. gibts nicht doch eine parallelwelt, auf der das leben noch in ordnung ist und ich nur auf der falschen welt bin?

Re: Jura

Carl, Friday, 11.11.2005, 12:07 (vor 6944 Tagen) @ Conny

Als Antwort auf: Re: Die Femi-Antwort wäre: von Conny am 11. November 2005 02:55:

jura ist außerdem ein studium, das nicht jeder depp studieren kann

Also rein empirisch habe ich den Eindruck, Jura ist das _einzige_ Studium, das jeder Depp studieren kann (naja, neben BWL)... (darum war es zumindest in CH noch vor einigen Jahren das einzige Studium, bei dem Durchfaller _2_mal die Prüfungen wiederholen durften, statt nur 1mal.) Die meisten Politiker sind ja auch Juristen...

Gruss,
Carl

Re: Jura

noname, Friday, 11.11.2005, 15:15 (vor 6944 Tagen) @ Carl

Als Antwort auf: Re: Jura von Carl am 11. November 2005 10:07:

(darum war es zumindest in CH noch vor einigen Jahren das einzige Studium, bei dem Durchfaller _2_mal die Prüfungen wiederholen durften, statt nur 1mal.)

Tach!

Wenn man mal deine These glaubt, dass jeder Idiot BWL oder Jura studieren kann (was ja auf ein leichtes Studium hindeutet), müssten diese beiden Fächer ja gerade höhere Prüfungsanforderungen haben, was eher für die Möglichkeit nur einer Wiederholung spricht. Ich verstehe daher dein "darum" nicht.

?
noname

Die Frau war in den ersten Fällen noch unmündig.

Martin, Thursday, 10.11.2005, 22:10 (vor 6944 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: wieder mal eine juristische Frage von Lucius I. Brutus am 10. November 2005 13:40:

Unmündig ?

Dark Knight, Friday, 11.11.2005, 01:08 (vor 6944 Tagen) @ Martin

Als Antwort auf: Die Frau war in den ersten Fällen noch unmündig. von Martin am 10. November 2005 20:10:

Also, strafunmündig ist man nur, solange man nicht 14 ist...

Dark Knight

Re: Weil die Frauen in Deutschland Narrenfreiheit besitzen! n/t

Christian, Friday, 11.11.2005, 07:44 (vor 6944 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: wieder mal eine juristische Frage von Lucius I. Brutus am 10. November 2005 13:40:

zu dem unten angelinkte Inzest-Fall. Dort ist zu lesen, daß der Mann bereits in der Sache mehrfach verurteilt wurde. Die Frau hingegen nicht. Kann mir das einer erklären?
Gruß.

Inzest wird erst ab 18 verfolgt (n/t)

Soph, Friday, 11.11.2005, 21:43 (vor 6943 Tagen) @ Lucius I. Brutus

Als Antwort auf: wieder mal eine juristische Frage von Lucius I. Brutus am 10. November 2005 13:40:

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